Immobilien zum Mieten in Renningen

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Das Wichtigste zum Mieten in Renningen

Beim Neuvertrag greift in Renningen keine Mietpreisbremse: Die Stadt steht weder in der bisherigen noch in der ab 1. Januar 2026 geltenden Gebietskulisse Baden-Württembergs. Die Nettokaltmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete also nicht durch die Landes-Bremse begrenzt werden. Im Bestand gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — die abgesenkte 15 %-Grenze gilt nur in denselben Verordnungsgebieten wie die Bremse.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

Welchen Mietspiegel nutzt Renningen?

Die Stadt erstellt keinen eigenen Mietspiegel. Zur Orientierung verweist sie auf den jeweils aktuellen Mietspiegel der Stadt Leonberg — vergleichsweise, nicht als amtlicher Renninger Spiegel. Bei Mieterhöhungen und Neuvertragsprüfungen bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete nach BGB maßgeblich; der Leonberger Spiegel ist nur eine Hilfsgröße. Wer die Vergleichsmiete anders belegt (Vergleichswohnungen, Auskunft), kann das ebenfalls tun.

Quelle: Stadt Renningen; Mietspiegel Hinweis

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für eine geförderte Sozialmietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den beantragen Sie bei der Stadtverwaltung Renningen am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts; wohnen Sie außerhalb Baden-Württembergs, bei der Gemeinde, in die Sie einziehen wollen. Der Schein berechtigt zur Anmietung, ersetzt aber keinen Anspruch auf eine freie Wohnung. Formulare und Online-Antrag finden Sie im Bürgerservice der Stadt.

Quelle: Stadt Renningen; Wohnberechtigungsschein

Was kostet die Kita — und reicht die Bahn ohne Auto?

Betreuung in Kita und Kindergarten ist beitragspflichtig; Monatsbeiträge fallen für 12 Monate an. Städtische und kirchliche Kindergärten haben dieselben Gebühren und eine Sozialstaffelung nach Kinderzahl unter 18 Jahren. Mit S 6 und S 60 erreichen Sie Stuttgart, Weil der Stadt sowie Sindelfingen/Böblingen (Halte Renningen Nord, Malmsheim, Südbahnhof). Buslinien verbinden Bahnhof, Ortsteile und den Bosch-Campus — für Mieter ohne Stellplatz oft entscheidender als die Miete allein. Die neue Grundsteuer (Hebesatz B 190 %) kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Stadt Renningen; Kita-GebührenQuelle: Stadt Renningen; S-Bahn AnschlüsseQuelle: Stadt Renningen; Grundsteuer Hebesätze

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Renningen

  • Gilt in Renningen die Mietpreisbremse?
  • Ist Renningen in der Gebietskulisse BW?
  • Darf die Neuvertragsmiete gebremst werden?

Nein. Renningen steht weder in der bisherigen noch in der ab 1. Januar 2026 geltenden Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg. Die Begrenzung der Neuvertragsmiete auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete greift hier nicht. Es bleiben die bundesweiten Regeln gegen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse Kulisse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Renningen?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?

Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 BGB), maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt in Baden-Württemberg nur in derselben Gebietskulisse wie die Mietpreisbremse — Renningen ist dort nicht enthalten.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Renningen einen amtlichen Mietspiegel?
  • Welchen Mietspiegel soll ich nutzen?
  • Warum verweist Renningen auf Leonberg?

Die Stadt erstellt keinen eigenen Mietspiegel. Zur Orientierung kann der aktuelle Mietspiegel der Stadt Leonberg vergleichsweise herangezogen werden — so die Auskunft der Stadt Renningen. Er ersetzt keinen Renninger Qualifizierten Mietspiegel; die ortsübliche Vergleichsmiete lässt sich auch anders begründen.

Quelle: Stadt Renningen; Mietspiegel Hinweis

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Renningen?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
  • Gibt der WBS Anspruch auf eine Wohnung?

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Stadtverwaltung Renningen, wenn Sie sich gewöhnlich hier aufhalten — oder bei der Gemeinde, in der Sie einziehen wollen, falls Sie außerhalb Baden-Württembergs wohnen. Der WBS ist Voraussetzung für geförderte Sozialmietwohnungen, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.

Quelle: Stadt Renningen; Wohnberechtigungsschein

  • Was kosten Kita und Kindergarten für Mieter-Familien?
  • Sind die Beiträge beitragsfrei?
  • Gilt die Sozialstaffelung auch in kirchlichen Kitas?

Betreuung ist beitragspflichtig; Monatsbeiträge fallen für 12 Monate an. Städtische und kirchliche Kindergärten haben dieselben Gebühren; es gibt eine Sozialstaffelung nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren. Die aktuellen Beträge stehen in der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt.

Quelle: Stadt Renningen; Kita-Gebühren

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto zur Arbeit?
  • Reicht die S-Bahn für den Alltag?
  • Gibt es Busse zum Bosch-Campus?

Mit S 6 und S 60 erreichen Sie Stuttgart, Weil der Stadt und Böblingen/Sindelfingen; Halte liegen in Renningen (Nord), Malmsheim und am Südbahnhof. Buslinien verbinden Bahnhof, Ortsteile und den Bosch-Campus — für Mieter ohne Stellplatz oft zentral für die Wohnortwahl.

Quelle: Stadt Renningen; S-Bahn AnschlüsseQuelle: Stadt Renningen; Buslinien

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt in Renningen?
  • Betrifft mich die Reform ab 2025 als Mieter?

Die neue Grundsteuer (ab 2025) kann über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Renningen setzt den Hebesatz Grundsteuer B auf 190 % (neue Grundsteuer). Ob und wie viel bei Ihnen ankommt, hängt vom Vertrag und vom Bescheid Ihres Vermieters ab — keine pauschale Euro-Prognose.

Quelle: Stadt Renningen; Grundsteuer Hebesätze

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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