Kapitalanlage: Modernisierte 32 m²‑Wohnung im 1. OG – Frei werdend?





















In Oldenburg (Oldenburg) werden aktuell 2 Häuser und 1 Eigentumswohnung zum Kaufen angeboten. Der durchschnittliche Kaufpreis liegt bei ca. 2.977 €/m². Aktuell sind 2 Anbieter in Oldenburg (Oldenburg) und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv. Stand: 22.09.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
Espelage-Immobilien bietet an: Auszeichnung durch die Zeitschrift Bellevue (Best Property Agent), virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Eden-Ehbrecht Immobilien & Marketing GbR bietet an: Zugehörigkeit zum BVFI, virtuelle Rundgänge und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Seit dem 24. September 2022 gilt in Oldenburg (Oldenburg) der Genehmigungsvorbehalt nach § 250 Baugesetzbuch: Wer in einem Bestandsgebäude mit mehr als fünf Wohnungen Wohnungseigentum begründet oder teilt, braucht die Genehmigung der Bauaufsicht. Die Stadt gehörte zur ersten niedersächsischen Kulisse; die aktuelle Verordnung vom 27. November 2025 nennt Oldenburg (Oldb) namentlich und läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Erfasst sind Wohngebäude, die am Stichtag 24. September 2022 bereits bestanden. Bis fünf Wohnungen bleibt die Aufteilung ohne diesen Vorbehalt. Anträge gehen schriftlich an die Bauaufsicht. Seit dem 1. Januar 2025 steht die Stadt außerdem in der Mieterschutzverordnung: Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze gelten hier örtlich, nicht als landesweite Regel.
Quelle: Stadt Oldenburg; Umwandlung § 250Quelle: Land Niedersachsen; UmwandlungskulisseQuelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz
Ja — im Angebot SEB („Samstags einfach Bus fahren“). Der Rat hat die kostenfreie Fahrt am 26. August 2024 beschlossen; die Verkehr und Wasser GmbH (VWG) setzt sie seit 2025 um. 2026 läuft SEB weiter und gilt zusätzlich an den verkaufsoffenen Sonntagen. Ohne Ticket fahren Sie nur, wenn die gesamte Fahrt in der Preisstufe I (Oldenburg) bleibt — in der Stadt und etwa aus Hundsmühlen, Friedrichsfehn, Wehnen, Ofenerfeld oder Wahnbek.
Außerhalb dieser Preisstufe brauchen Sie ein VBN-Ticket oder das Deutschlandticket. Der Stadtbus gehört zum Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN). Laut VWG gilt der Gratis-Samstag vom Betriebsbeginn um 4 Uhr bis Betriebsende um 4 Uhr am Folgetag — also in der Nacht zum Sonntag, nicht in der Nacht von Freitag auf Samstag.
Quelle: Stadt Oldenburg; SEB SamstagsbusQuelle: VWG; SEB Ticketinfos
Am 1. Juni 2026 hat der Rat den Oldenburger Wärmeplan beschlossen. Erarbeitet hat ihn die EWE Netz GmbH im Auftrag der Stadt. Ziel ist klimafreundliche Wärme bis 2035. 18 Maßnahmen gehen in die Umsetzung — von Machbarkeitsstudien in Wärmenetzeignungsgebieten bis zu Beratung, auch für Wohnungseigentümergemeinschaften. Ein Wärmewende-Beirat soll die Umsetzung begleiten.
Der Plan ist Orientierung, kein Anschlusszwang und keine Pflicht zu einem bestimmten Heizsystem. Ob ein Wärmenetz kommt, hängt von weiteren Studien, Betreibern und Anschlussbereitschaft ab. Für Ihre Adresse zeigt die interaktive Karte im Klimaportal, ob eher ein Netz oder eine Lösung am Gebäude im Vordergrund steht.
Quelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan KlimaportalQuelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan DialogQuelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan FAQQuelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan Karte
In den sieben Bewohnerparkrechtszonen (A bis G) parken Sie auf gebührenpflichtigen Dauerplätzen ohne Parkschein, wenn Sie einen Bewohnerparkausweis haben. Voraussetzung: Hauptwohnsitz in der Zone, tatsächlich dort wohnen, keine private Garage oder Stellfläche in der Nähe und regelmäßige Nutzung eines Fahrzeugs auf Ihren Namen oder mit Nutzungsbestätigung. Pro Person gibt es nur einen Ausweis — kein Anspruch auf einen freien Platz.
Die Gebühr beträgt 200 € für zwölf Monate, 150 € für neun, 100 € für sechs und 50 € für drei Monate. Den Antrag stellen Sie im Serviceportal oder im Technischen Rathaus. Für Besuchende können Anwohnende einen Besucherparkausweis beantragen.
Quelle: Stadt Oldenburg; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Oldenburg; Besucherparkausweis
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
Ja, im Angebot SEB („Samstags einfach Bus fahren“). Seit 2025 brauchen Sie samstags kein Ticket, wenn die ganze Fahrt in der Preisstufe I (Oldenburg) bleibt — in der Stadt und etwa aus Hundsmühlen, Friedrichsfehn, Wehnen, Ofenerfeld oder Wahnbek. 2026 läuft SEB weiter und gilt zusätzlich an den verkaufsoffenen Sonntagen. Außerhalb der Preisstufe bleibt ein VBN-Ticket oder das Deutschlandticket nötig.
Quelle: Stadt Oldenburg; SEB SamstagsbusQuelle: VWG; SEB Ticketinfos
Ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung entfallen die Elternbeiträge in geförderten Einrichtungen. Das Land stellt das bis zu acht Stunden täglich frei; in Oldenburg gilt die Beitragsfreiheit auch darüber hinaus. Kindertagespflege ist ab dem dritten Geburtstag ebenfalls beitragsfrei. Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Unter drei Jahren und im Hort gelten einkommensabhängige Beiträge.
Oldenburg liegt im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN); den Stadtbus betreibt die VWG. Über den Hauptbahnhof erreichen Sie Bremen im VBN-Netz. Takt und Umsteigezeiten prüfen Sie im VBN-Fahrplaner; das Deutschlandticket bleibt parallel nutzbar. Samstags entfällt in der Preisstufe I das Busticket (SEB).
Ja. Der Rat hat am 1. Juni 2026 den Oldenburger Wärmeplan beschlossen (mit EWE Netz, Ziel klimafreundliche Wärme bis 2035). 18 Maßnahmen starten in die Umsetzung. Der Plan ist Orientierung beim Heizungswechsel, kein Anschlusszwang. Die interaktive Karte im Klimaportal zeigt die Einschätzung für Ihre Adresse.
Quelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan KlimaportalQuelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan Karte
In sieben Parkrechtzonen (A bis G) brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis, wenn Sie ohne Parkschein dauerparken wollen. Die Gebühr beträgt 200 € für zwölf Monate (9 Monate 150 €, 6 Monate 100 €, 3 Monate 50 €). Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in der Zone und keine private Stellfläche; kein Anspruch auf einen freien Platz.
Die Versorgung ist ortsteilweise unterschiedlich ausgebaut. Vor dem Umzug prüfen Sie den konkreten Standort im Gigabit-Grundbuch des Bundes — dort sehen Sie verfügbare Technologien und ungefähre Bandbreiten.
Ja, seit dem 24. September 2022 bei Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohnungen, die an diesem Tag bereits standen. Die aktuelle Landesverordnung nennt Oldenburg (Oldb) und läuft bis zum 31. Dezember 2029. Anträge nimmt die Bauaufsicht entgegen.
Quelle: Stadt Oldenburg; Umwandlung § 250Quelle: Land Niedersachsen; Umwandlungskulisse
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden