Kapitalanlage: Modernisierte 32 m²‑Wohnung im 1. OG – Frei werdend?




In Oldenburg (Oldenburg) gibt es 2 Häuser und 1 Eigentumswohnung zum Kaufen. Der durchschnittliche Kaufpreis für Wohnimmobilien liegt bei ca. 2.977 €/m². Stand: 22.09.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
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Wer in Oldenburg (Oldenburg) kauft, plant die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit dem städtischen Hebesatz: Grundsteuer B 539 %, Grundsteuer A 500 % (Ratsbeschluss 25. November 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Flächen-Lage-Modell; die Stadt wendet den Hebesatz an. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis.
Die Landesregeln zu Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block. Im Stadtgebiet gilt derselbe kommunale Hebesatz. Änderungen am Grundstück (Teilung, Neubau, Abriss) klären Sie zuerst mit dem Finanzamt; danach folgt der städtische Steuerbescheid.
Quelle: Stadt Oldenburg; Grundsteuer Hebesätze
Am 1. Juni 2026 hat der Rat den Wärmeplan beschlossen (mit der EWE Netz GmbH, Ziel klimafreundliche Wärme bis 2035). 18 Maßnahmen starten — darunter Machbarkeitsstudien in Wärmenetzeignungsgebieten, Beratung und ein eigenes Angebot für Wohnungseigentümergemeinschaften. Der Plan selbst verpflichtet Sie nicht zu einem Heizsystem und begründet keinen Anschlusszwang.
Prüfen Sie vor dem Kauf die Adresse in der interaktiven Karte des Klimaportals: Liegt das Gebäude in einem Gebiet, in dem ein Netz wirtschaftlich sein könnte, oder eher bei einer Lösung am Haus? Ob ein Netz gebaut wird, entscheiden spätere Studien, Finanzierung und Anschlussquote. EWE Netz plant laut Dialogprozess keinen Wasserstoff im Oldenburger Gasnetz für die Wärmeversorgung; ein Weiterbetrieb des Gasnetzes ist bis 2045 vorgesehen.
Quelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan KlimaportalQuelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan FAQQuelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan KarteQuelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan Dialog
Seit dem 24. September 2022 gilt im Stadtgebiet die Genehmigungspflicht nach § 250 BauGB für Bestandsgebäude mit mehr als fünf Wohnungen, die an diesem Tag bereits standen. Die aktuelle Landesverordnung vom 27. November 2025 nennt Oldenburg (Oldb) und läuft bis zum 31. Dezember 2029. Ohne Genehmigung trägt das Grundbuchamt die Aufteilung nicht ein.
Einen Anspruch auf Genehmigung gibt es nur in den gesetzlich genannten Fällen — etwa Erbfall, Verkauf an Familienangehörige zur Eigennutzung oder Verkauf an mindestens zwei Drittel der Mietparteien. Anträge nimmt die Bauaufsicht entgegen. Zusätzlicher Wohnraum durch Anbau oder Aufstockung fällt nicht unter den Vorbehalt.
Quelle: Stadt Oldenburg; Umwandlung § 250Quelle: Land Niedersachsen; Umwandlungskulisse
Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Oldenburg führt die Grundbücher für Grundstücke im Gerichtsbezirk. Die Eigentumsumschreibung organisiert in der Praxis der beurkundende Notar nach der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Einsicht nur bei berechtigtem Interesse.
Amtliche Bodenrichtwerte finden Sie kostenfrei in BORIS.NI — zonenbezogen, kein individueller Verkehrswert. Für Kapitalanlagen gilt zusätzlich: Die Stadt steht in der Mieterschutzverordnung (seit 1. Januar 2025, Bremse und Kappung bis 31. Dezember 2029). Orientierung zur Vergleichsmiete liefert der qualifizierte Mietspiegel 2025.
Quelle: Amtsgericht Oldenburg; GrundbuchzuständigkeitQuelle: Gutachterausschüsse NI; BodenrichtwerteQuelle: Land Niedersachsen; MieterschutzQuelle: Stadt Oldenburg; Mietspiegel 2025
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 %. Den landesweiten Satz und die weiteren Landesregeln finden Sie im Bundesland-Block dieser Seite.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Neben der Grunderwerbsteuer (siehe Bundesland-Block) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Eine Maklerprovision nur, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein — sie werden in der Regel nicht mitfinanziert.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Kaufnebenkosten Hinweis
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt das niedersächsische Flächen-Lage-Modell. Hebesatz B liegt bei 539 %, Hebesatz A bei 500 % (Beschluss 25. November 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer — kein Verkaufspreis.
Am 1. Juni 2026 hat der Rat den Wärmeplan mit 18 Maßnahmen beschlossen (Ziel klimafreundliche Wärme bis 2035, mit EWE Netz). Er zeigt Orientierungsoptionen für Heizung und Netze, begründet aber keinen Anschlusszwang. Adresse in der interaktiven Karte im Klimaportal prüfen.
Quelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan KlimaportalQuelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan FAQ
Ja. Seit dem 24. September 2022 braucht die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum in Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohnungen die Genehmigung der Bauaufsicht. Die aktuelle Landesverordnung läuft bis zum 31. Dezember 2029. Ohne Genehmigung nimmt das Grundbuchamt die Eintragung nicht vor.
Quelle: Stadt Oldenburg; Umwandlung § 250Quelle: Land Niedersachsen; Umwandlungskulisse
Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Oldenburg führt die Grundbücher für Grundstücke im Gerichtsbezirk. Die Eigentumsumschreibung organisiert in der Praxis der beurkundende Notar. Einsicht nur bei berechtigtem Interesse.
Amtliche Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse Niedersachsen sind kostenfrei über BORIS.NI abrufbar (Adresse, Flurstück oder Karte). Der Wert ist ein durchschnittlicher Lagewert unbebaute Fläche — kein individueller Verkehrswert Ihres Objekts.
Landesförderung für Wohnraum und Eigentum steuert die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank); ergänzend prüfen Sie bundesweite Programme und die Hinweise im Klimaportal zu Sanierung und Wärmewende. Ob Sie förderfähig sind, hängt von Objekt, Einkommen und Programmbedingungen ab.
Quelle: NBank; WohnraumförderungQuelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan Beratung
Ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung entfallen Elternbeiträge in geförderten Einrichtungen — in Oldenburg auch über acht Stunden täglich; Kindertagespflege ab dem dritten Geburtstag ebenfalls beitragsfrei. Verpflegung bleibt kostenpflichtig.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden