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Am 20. April 2026 hat der Rat den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Der Abschlussbericht (Stand Januar 2026) skizziert den Weg zu klimaneutraler Wärme bis 2045.
Geplant sind zwei neue Wärmenetze: ein großes Netz von der Versetalsperre bis in die Innenstadt und ein zweites im Bereich Freisenberg/Gevelndorf — neben dem bestehenden Netz am Wehberg. Als eine der besten Quellenoptionen nennt der Plan das südöstliche Gebiet nahe der Versetalsperre. Der Plan verpflichtet Sie nicht zum Anschluss und zieht die Fristen des Gebäudeenergiegesetzes nicht vor. Für Lüdenscheid gilt die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch erst ab dem 1. Juli 2028, solange die Stadt keine Gebietsausweisung beschließt.
Quelle: Stadt Lüdenscheid; Wärmeplanung InfosQuelle: Stadt Lüdenscheid; Wärmeplan AbschlussberichtQuelle: Stadt Lüdenscheid; Wärmeplan Ratsvorlage
Seit dem 1. September 2026 gilt die neue Parkgebührenordnung (Rat 13. Juli 2026, Bekanntmachung 16. Juli 2026). Die Mindestgebühr beträgt 0,50 €; die Parkdauer wird je nach Zone minutengenau abgerechnet. Elektrisch betriebene, gekennzeichnete Fahrzeuge dürfen bis zu drei Stunden ohne Parkschein stehen — der Beginn muss mit der Parkscheibe sichtbar sein.
In festgelegten Parkbezirken beantragen Sie den Bewohnerparkausweis beim Bürgeramt oder online. Er kostet 30 € für ein Jahr; Kennzeichenänderung oder Verlust kosten je 15 €. Voraussetzung: Hauptwohnung im Bezirk und eine Bestätigung, dass keine Garage und kein Stellplatz zur Verfügung stehen. Bei Wegzug erstattet die Stadt die Gebühr nicht.
Quelle: Stadt Lüdenscheid; ParkgebührenordnungQuelle: Stadt Lüdenscheid; Bewohnerparkausweis
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt das wertabhängige Bundesmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Ab 2026 liegen die Hebesätze bei 226 % (Grundsteuer A) und einheitlich 1.190 % (Grundsteuer B).
Die Jahressteuer folgt aus Ihrem individuellen Messbetrag — der Hebesatz allein ist kein Verkaufspreis. Vorauszahlungen werden jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig; die Höhe steht im Bescheid über Grundbesitzabgaben.
Quelle: Stadt Lüdenscheid; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Lüdenscheid; Hebesatzsatzung 2026
Die Elternbeitragssatzung vom 15. Juli 2026 (Rat 13. Juli 2026) bündelt Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und den Offenen Ganztag. Die Elternbeitragsstelle setzt den Beitrag nach Einkommen fest; die Erklärung zum Elterneinkommen und aktuelle Lohnabrechnungen gehören zu den Unterlagen.
Beitragsfrei ist die Betreuung ab dem Kindergartenjahr, in dem Ihr Kind bis zum 30. September vier Jahre alt wird, bis zur Einschulung. Verpflegung kann extra bleiben. Anlaufstelle ist die Elternbeitragsstelle in der Schillerstraße 20a.
Quelle: Stadt Lüdenscheid; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Lüdenscheid; Elternbeitragssatzung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
Ja. Der Rat hat den Wärmeplan am 20. April 2026 beschlossen (Abschlussbericht Januar 2026). Er prüft zwei neue Wärmenetze und eine Option nahe der Versetalsperre. Der Plan verpflichtet Sie nicht zum Anschluss und zieht die GEG-Fristen nicht vor; die 65-Prozent-Regel gilt hier erst ab dem 1. Juli 2028.
Quelle: Stadt Lüdenscheid; Wärmeplanung InfosQuelle: Stadt Lüdenscheid; Wärmeplan Abschlussbericht
Der Ausweis gilt in festgelegten Parkbezirken und kostet 30 € für ein Jahr. Kennzeichenänderung oder Verlust kosten je 15 €. Sie brauchen die Hauptwohnung im Bezirk und eine Bestätigung, dass keine Garage und kein Stellplatz zur Verfügung stehen. Bei Wegzug erstattet die Stadt die Gebühr nicht.
Seit dem 1. September 2026 gilt die Parkgebührenordnung vom 16. Juli 2026. Die Mindestgebühr beträgt 0,50 €; die Dauer wird je nach Zone minutengenau abgerechnet. Gekennzeichnete Elektrofahrzeuge dürfen bis zu drei Stunden ohne Parkschein stehen, wenn die Parkscheibe den Beginn zeigt.
Die Elternbeitragssatzung vom 15. Juli 2026 gilt für Kita, Kindertagespflege und Offenen Ganztag. Beiträge sind einkommensabhängig. Beitragsfrei ist die Betreuung ab dem Kindergartenjahr, in dem Ihr Kind bis zum 30. September vier Jahre alt wird, bis zur Einschulung. Festsetzung: Elternbeitragsstelle, Schillerstraße 20a.
Quelle: Stadt Lüdenscheid; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Lüdenscheid; Elternbeitragssatzung
Stadtbusse betreibt die Märkische Verkehrsgesellschaft (MVG); in Bus und Bahn gilt der WestfalenTarif. Die RB 52 (Volmetal-Bahn) verbindet Lüdenscheid über Hagen mit Dortmund. Fahrzeiten und Baustellen (teilweise Schienenersatzverkehr) prüfen Sie aktuell in der Auskunft.
Quelle: MVG; BusverkehrQuelle: WestfalenTarif; VerbundtarifQuelle: VRS; Linie RB 52
Viele Haushalte nutzen die RB 52 über Hagen nach Dortmund. Die Stadt weist auf wiederkehrenden Schienenersatzverkehr hin — etwa bei Brückenarbeiten zwischen Hagen und Rummenohl. Takt und Umstieg klären Sie vor der Fahrt; im Stadtgebiet ergänzen MVG-Busse und der WestfalenTarif.
Quelle: Stadt Lüdenscheid; Volmetal-Bahn SEVQuelle: VRS; RB 52 Verlauf
Viele Fachdienste sitzen am Rathausplatz 2; Bürgerdienste und Formulare laufen über das Bürgerportal. An den Grundschulen gibt es ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot. Kita-Beiträge bearbeitet die Elternbeitragsstelle in der Schillerstraße 20a.
Quelle: Stadt Lüdenscheid; BürgerportalQuelle: Stadt Lüdenscheid; Schulen Ganztag
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden