DAS BESONDERE WOHNERLEBNIS IN KATZWANG


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Fürth - Bay – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
René Felzmann Immobilien GmbH bietet an: Zugehörigkeit zum BVFI, Auszeichnungen durch Focus und Bellevue, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
de Rossi Immobiliengruppe bietet an: Mitgliedschaft im IVD, Auszeichnung durch das Magazin Focus, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Fürth - Bay die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bestandserhöhungen bis zur Vergleichsmiete sind auf 15 % in drei Jahren gekappt. Grundlage ist die bayerische Mieterschutzverordnung; die kreisfreie Stadt Fürth steht in der Anlagenliste, die Regelungen laufen bis zum 31. Dezember 2029. Nach einer Umwandlung in Wohnungseigentum verlängert dieselbe Verordnung die Kündigungssperrfrist auf zehn Jahre. Ausnahmen (unter anderem Erstvermietung nach dem 1. Oktober 2014 oder nach umfassender Modernisierung) regelt das Bundesrecht.
Quelle: Freistaat Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete liefert der qualifizierte Mietspiegel Fürth 2025. Der Stadtrat hat ihn am 30. Juli 2025 anerkannt; er gilt ab dem 1. August 2025 für freifinanzierte Wohnungen mit 25 bis 180 m² Wohnfläche. Die Zwei-Drittel-Spanne um den Tabellenmittelwert liegt bei −15 % und +14 %. Das PDF ist kostenlos; die Broschüre gibt es in der Bürgerinformation gegen 3 €. Sozialwohnungen, möblierte Kurzzeitmiete und Werkswohnungen sind nicht erfasst. Die Stadt berät nicht zur Anwendung im Einzelfall.
Quelle: Stadt Fürth; Mietspiegel 2025Quelle: Stadt Fürth; Mietspiegel Dokumentation
Für geförderte Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist das Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten, Königsplatz 2; den Antrag können Sie online stellen. Ohne gültigen Schein bzw. städtische Benennung dürfen solche Wohnungen in der Regel nicht überlassen werden. Der allgemeine Schein gilt grundsätzlich bayernweit für passende geförderte Wohnungen; ein gezielter Schein gilt nur für eine bestimmte Wohnung.
Quelle: Stadt Fürth; Wohnberechtigungsschein
In den Bewohnerparkgebieten (unter anderem Innenstadt und Südstadt) brauchen auch Mietparteien den grünen Ausweis. Die Gebühr beträgt 30,50 € für ein Jahr bzw. 61 € für zwei Jahre. Voraussetzung ist der Wohnsitz in der Zone; ein privater Stellplatz schließt die Berechtigung in der Regel aus. Ein fester Platz vor der Tür ist nicht garantiert. Anträge laufen über das Straßenverkehrsamt, Schwabacher Straße 170.
Quelle: Stadt Fürth; BewohnerparkenQuelle: Stadt Fürth; Parkausweis Gebühren
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 steht die kreisfreie Stadt Fürth in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Verordnung läuft bis zum 31. Dezember 2029; Ausnahmen (unter anderem Neubau nach dem 1. Oktober 2014) regelt das Bundesrecht. Bayern weist das nicht landesweit aus.
Quelle: Freistaat Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mietpreisbremse Erklärung
Die abgesenkte Kappungsgrenze: Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen innerhalb von drei Jahren höchstens 15 % betragen (statt der bundesweiten 20 %). Grundlage ist § 558 BGB in Verbindung mit der MiSchuV, weil Fürth in der Anlagenliste steht.
Quelle: Freistaat Bayern; KappungsgrenzeQuelle: Justiz Bayern; Kappungsgrenze 15 Prozent
Ja. Der qualifizierte Mietspiegel Fürth 2025 gilt ab dem 1. August 2025 für freifinanzierte Wohnungen mit 25 bis 180 m². Die Zwei-Drittel-Spanne liegt bei −15 % und +14 % um den Tabellenwert. Das PDF ist kostenlos; die Stadt berät nicht zur Anwendung im Einzelfall.
Weil Fürth in der MiSchuV-Anlage steht, verlängert sich nach Umwandlung in Wohnungseigentum und Verkauf die Sperrfrist für Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder berechtigtem Interesse auf zehn Jahre statt der bundesweiten drei Jahre. Die Frist knüpft an die Veräußerung nach der Aufteilung.
Für öffentlich geförderte Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist das Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten, Königsplatz 2; den Antrag können Sie online stellen. Ohne Schein bzw. Benennung dürfen solche Wohnungen in der Regel nicht überlassen werden.
Die Zweckentfremdungssatzung bindet Verfügungsberechtigte: Mehr als acht Wochen Fremdenbeherbergung, Leerstand über drei Monate oder mehr als 50 % gewerbliche Nutzung brauchen eine Genehmigung. Über vollständige Anträge entscheidet die Stadt in drei Monaten — sonst gilt die Genehmigung als erteilt.
In Bewohnerparkzonen brauchen auch Mieterinnen und Mieter einen Ausweis. Die Gebühr beträgt 30,50 € für ein Jahr bzw. 61 € für zwei Jahre. Voraussetzung ist unter anderem der Wohnsitz in der Zone; ein fester Stellplatz ist nicht garantiert.
Städtische Kitas erheben Benutzungsgebühren nach Alter und Buchungszeit für 12 Monate im Jahr. Ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung mindert der Freistaat die Gebühr um maximal 100 € monatlich (Stand 01.09.2025), begrenzt auf die tatsächliche Gebühr.
Im VGN gilt für Fahrten nur im Stadtgebiet Fürth der Stadttarif B; sobald Nürnberg oder Stein mit dabei sind, Stadttarif A. Das Deutschlandticket bleibt eine Option für Vielfahrer.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden