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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Bühl – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Bühl kauft, plant vor allem die laufende neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025): Der Gemeinderat hat den Hebesatz für Grundsteuer B auf 330 % festgelegt. Parallel lohnt der Blick auf den kommunalen Wärmeplan (Beschluss 13. Dezember 2023) und darauf, dass für Mietwohnungen hier keine Mietpreisbremse gilt — relevant, wenn Sie vermieten wollen. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block unten.
Quelle: Stadt Bühl; GrundsteuerreformQuelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse
Zuständig ist das Grundbuchamt Achern. Die frühere Einsichtsstelle im Rathaus Bühl ist seit dem 30. Juni 2021 geschlossen. Notarielle Kaufverträge und Eigentumsumschreibungen laufen über Achern; Ausdrücke können Sie auch online über das Justizportal Baden-Württemberg beantragen. Planen Sie Fristen und Behördengänge deshalb früh mit dem Notariat ein — nicht über den Bürgerservice der Stadt.
Quelle: Stadt Bühl; Grundbuchamt AchernQuelle: Justiz BW; Grundbuchausdruck
Seit der Reform gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell: Bewertung über Grundstücksfläche und Bodenrichtwert, ausdrücklich kein Verkaufspreis-Modell. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Stadt setzt den Hebesatz (330 % für Grundsteuer B in Bühl). Bodenrichtwerte finden Sie im Informationssystem BORIS-BW — sie ersetzen kein Verkehrswert-Gutachten, helfen aber bei der Lage-Einschätzung und bei der Einordnung des Steuerbescheids.
Quelle: Stadt Bühl; GrundsteuerreformQuelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW
Der Gemeinderat hat am 13. Dezember 2023 den kommunalen Wärmeplan beschlossen (Ziel klimaneutrale Wärme bis 2040). Er priorisiert unter anderem Energiekonzepte für Baugebiete und Wärmekonzepte — ohne Anschlusszwang allein aus dem Plan. Vor dem Kauf lohnt der Blick auf Lage und Heizsystem; konkrete Tauschpflichten folgen dem Gebäudeenergiegesetz und ggf. späteren Satzungen. Familien mit Kind prüfen parallel die Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) der L-Bank über die Wohnraumförderungsstelle.
Quelle: Stadt Bühl; WärmeplanungQuelle: L-Bank; Eigentumsfinanzierung BW
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Gegenleistung (in der Regel des Kaufpreises) — Details und Quellen stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.
Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten die bundesweiten Maklerregeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.
Zuständig ist das Grundbuchamt Achern (Rathausplatz 4, 77855 Achern). Die Grundbucheinsichtsstelle der Stadt Bühl wurde zum 30. Juni 2021 geschlossen. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge elektronisch; Privatpersonen beantragen Ausdrucke beim Gericht oder über grundbuchausdruck-bw.justiz-bw.de.
Quelle: Stadt Bühl; Grundbuchamt AchernQuelle: Justiz BW; Grundbuchausdruck
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz. In Bühl beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B 330 %. Die Jahressteuer ergibt sich aus Messbetrag und Hebesatz laut Bescheid.
Quelle: Stadt Bühl; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Bühl; Hebesatz Beschluss
Bodenrichtwerte veröffentlicht das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg. Sie fließen in die Bewertung der neuen Grundsteuer (Bodenwertmodell) ein und dienen Kaufinteressierten als Lage-Orientierung — sie ersetzen keinen Verkehrswert-Gutachten. Für den konkreten Bescheid zählt der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert.
Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Stadt Bühl; Bodenrichtwerte Hinweis
Für selbstgenutztes Eigentum in Baden-Württemberg bietet die L-Bank die Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) — typischerweise für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind, unter Einkommens- und Eigenanteilsvoraussetzungen. Anträge laufen vor Vorhabensbeginn über die Wohnraumförderungsstelle (Landratsamt oder Kommune) und die Hausbank. Aktuelle Konditionen und Zusatzmodule (Energieeffizienz, Barrierefreiheit) nennt die L-Bank.
Der kommunale Wärmeplan (Beschluss 13. Dezember 2023) zeigt strategische Maßnahmen und Eignungsgebiete für Wärmenetze bzw. dezentrale Lösungen bis 2040 — ohne generellen Anschlusszwang allein aus dem Plan. Vor dem Kauf lohnt der Blick auf Lage und Heizsystem; konkrete Tauschpflichten folgen dem Gebäudeenergiegesetz und ggf. späteren kommunalen Satzungen.
Quelle: Stadt Bühl; WärmeplanungQuelle: Energieagentur Mittelbaden; Wärmeversorgung
Städtische Kita-Plätze sind beitragspflichtig. Ab dem 1. September 2025 beträgt der Regelbeitrag für das Erstkind (drei bis sechs Jahre) 125 € monatlich; das dritte Kind ist beitragsfrei (Essensanteil bleibt). Krippe und Ganztag liegen höher. Eine landesweite Beitragsfreiheit wie in manchen anderen Ländern gibt es in Baden-Württemberg für den Kindergarten nicht flächendeckend.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden