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Aktuell haben wir keine Immobilien in Bühl – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Bühl (Kreis Rastatt) Grundbuchfragen klärt, landet nicht mehr im Rathaus: Die kommunale Grundbucheinsichtsstelle ist seit dem 30. Juni 2021 geschlossen. Zuständig ist das Grundbuchamt Achern (Rathausplatz 4, 77855 Achern); Abschriften und Einsicht beantragen Sie dort oder über das Online-Portal der Justiz Baden-Württemberg. Beim Mieten gilt in Bühl keine Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen sind auf höchstens 20 % in drei Jahren gekappt (bundesweiter Regelsatz).
Quelle: Stadt Bühl; GrundbucheinsichtsstelleQuelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; Kappungsgrenze
Nein. Die Stadt Bühl stellt ausdrücklich keinen Wohnraummietspiegel bereit und verweist darauf, dass die gesetzliche Pflicht erst ab 50.000 Einwohnern greift. Die ortsübliche Vergleichsmiete müssen Sie bei Erhöhungen oder Streitfällen über andere Nachweise klären — etwa Vergleichswohnungen oder Sachverständige. Das betrifft Mieter und Vermieter gleichermaßen und macht eine sorgfältige Vertrags- und Erhöhungsprüfung wichtiger als in Städten mit fertigem Spiegel.
Quelle: Stadt Bühl; kein Mietspiegel
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Baden-Württemberg die neue Grundsteuer nach dem modifizierten Bodenwertmodell: maßgeblich sind Grundstücksfläche und Bodenrichtwert — nicht der Verkaufspreis der Immobilie. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Stadt den Hebesatz. Für Grundsteuer B gilt in Bühl ab 2025 der Hebesatz 330 % (neue Grundsteuer nach der Reform). Bodenrichtwerte finden Sie im Informationssystem BORIS-BW der Gutachterausschüsse.
Quelle: Stadt Bühl; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Bühl; Hebesatz Beschluss
Die Stadt wirbt mit rund 2.000 oberirdischen Parkplätzen; samstags und sonntags sind die städtischen Flächen in der Regel kostenlos (Ausnahme: privat betriebener City-Parkplatz). Werktags ist die erste halbe Stunde oft gratis; danach greifen Zonenregeln (unter anderem 0,50 € je angefangene 20 Minuten in Zone 1). Am P1 City-Parkplatz („Hüfflischer Hof“) gilt seit Ende Februar 2026 ein digitales Parkraummanagement ohne Schranke — und dort ist auch der Samstag gebührenpflichtig. Für den Alltag ohne Auto zählen Bahnhof Bühl (Baden) im KVV und die städtische Citylinie.
Quelle: Stadt Bühl; Parken KernstadtQuelle: Stadt Bühl; Bus und Bahn
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Ja. Bühl gehört zum Karlsruher Verkehrsverbund (KVV). Am Bahnhof Bühl (Baden) halten Regionalzüge und Stadtbahn-/S-Bahn-Linien der Rheintalbahn Richtung Karlsruhe sowie Richtung Achern/Offenburg. Die städtische Citylinie bedient auf mehreren Linien Kernstadt und Stadtteile; der Regiobus X34 verbindet Bühl mit dem Baden-Airpark. Tickets und Fahrplanauskunft laufen über kvv.de.
Quelle: Stadt Bühl; Bus und BahnQuelle: KVV; Fahrplanauskunft
Ja, städtische Kindertageseinrichtungen erheben Elternentgelte. Ab dem 1. September 2025 beträgt der Regelbeitrag für das Erstkind (drei bis sechs Jahre) 125 € monatlich (zwölf Monate Abrechnung); verlängerte Zeiten und Ganztagsplätze liegen höher. Das dritte Kind einer Familie ist beitragsfrei, es wird ein Essensanteil erhoben. Krippenplätze sind teurer als Regelkindergartenplätze.
Ja. Bühl ist Schulstandort mit städtischen und kreiseigenen Einrichtungen: unter anderem Windeck-Gymnasium, Carl-Netter-Realschule, Gemeinschaftsschule sowie Grund- und Werkrealschule. Der Landkreis Rastatt führt berufliche Schulen (Gewerbe, Handel, Pflege) vor Ort. Anmeldung und Einzugsbereiche klären Sie bei der jeweiligen Schule bzw. dem Schulträger.
Der Gemeinderat hat am 13. Dezember 2023 den kommunalen Wärmeplan beschlossen; Ziel ist eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Der Plan priorisiert Maßnahmen (u. a. Energiekonzepte für Baugebiete) und dient der Orientierung — allein daraus folgt kein Anschlusszwang an ein bestimmtes Heizsystem. Bestehende Heizungen unterliegen den Regeln des Gebäudeenergiegesetzes und ggf. späterer Satzungen.
Das Grundbuch für Bühl führt das Grundbuchamt Achern. Die kommunale Grundbucheinsichtsstelle der Stadt ist seit dem 30. Juni 2021 geschlossen. Einsicht und Abschriften beantragen Sie beim Amtsgericht Achern oder über das Online-Portal der Justiz Baden-Württemberg.
Auf vielen städtischen Plätzen ist die erste halbe Stunde werktags gratis; samstags und sonntags sind die städtischen Flächen in der Regel kostenlos. Am privat betriebenen P1 City-Parkplatz („Hüfflischer Hof“) gilt seit Ende Februar 2026 ein digitales Parkraummanagement — und dort ist auch der Samstag gebührenpflichtig. Parkscheine lassen sich auf mehreren Plätzen per App lösen.
Ja. Die Stadt Bühl stellt einen Familien- und Sozialpass aus — unter anderem für kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Empfänger bestimmter Sozialleistungen. Er vergünstigt städtische Freizeit- und Bildungsangebote; mit Rastatt und Gaggenau bildet Bühl die „Sozialregion Mittelbaden“, sodass Wertgutscheine auch dort einlösbar sind. Antragstellung über den Bürgerservice.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden