Immobilien in Waldkirch

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Das Wichtigste über Waldkirch

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Waldkirch erneut die Mietpreisbremse: Bei Neuabschluss darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um höchstens 10 % übersteigen. Parallel greift die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Beides steht in der Landes-Gebietskulisse und läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2026 — Waldkirch ist namentlich genannt, nicht das ganze Bundesland.

Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Land BW; Kappungsgrenze

Was kostet Parken in der Innenstadt?

In den kostenpflichtigen Parkzonen der Stadt lösen Sie ein Ticket: 0,40 € je angefangene 15 Minuten; Tagestarife unterscheiden sich je Zone. Neue Automaten stehen unter anderem an der Bahnhofsstraße, am Buchenbühl und am Schwimmbad-Parkplatz in Kollnau. Wo Schilder Parkscheibe vorschreiben, gilt die Scheibenregel — sonst Ticket. Einen klassischen Bewohnerparkausweis beschreibt die Stadt auf ihren Service-Seiten nicht; wer ohne privaten Stellplatz einzieht, sollte die bewirtschafteten Flächen und den Plan zur Parkraumbewirtschaftung vorab prüfen.

Quelle: Stadt Waldkirch; ParkgebührenQuelle: Stadt Waldkirch; Parkgebührensatzung

Was sagt der kommunale Wärmeplan?

Als Große Kreisstadt hat Waldkirch eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt (Fachgutachten Juni 2024, endura kommunal). Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Der Plan zeigt Eignungsgebiete für Wärmenetze und dezentrale Lösungen — ohne Anschlusszwang. Die Stadtwerke betreiben bereits Wärmenetze, unter anderem im Gebiet Am Schänzle. Wer mietet oder kauft, kann so früh einschätzen, ob eher Netz oder Einzelheizung im Vordergrund steht.

Quelle: Stadt Waldkirch; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Waldkirch; Fernwärme Schänzle

Wann greift die Zweitwohnungssteuer?

Seit dem 1. Juni 2021 erhebt die Stadt eine Zweitwohnungssteuer: jährlich 10 % der Bemessungsgrundlage, in der Regel der Jahresnettokaltmiete. Wer eine Nebenwohnung im Stadtgebiet innehat — gemietet oder im Eigentum — muss das der Stadtkämmerei anzeigen und eine Erklärung abgeben. Bei Eigentum oder vergünstigter Miete schätzt die Stadt die ortsübliche Nettokaltmiete. Für Pendler mit Zweitwohnsitz oder Kapitalanleger mit Leerstand ist das ein klarer Ortsunterschied zu vielen Nachbargemeinden.

Quelle: Stadt Waldkirch; ZweitwohnungssteuerQuelle: Stadt Waldkirch; Zweitwohnungssteuer FAQ

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zu Wohnen in Waldkirch

  • Was kostet Parken in Waldkirch?
  • Gibt es einen Bewohnerparkausweis?
  • Wo stehen Parkscheinautomaten?

In den kostenpflichtigen Parkzonen kostet das Ticket 0,40 € je angefangene 15 Minuten; Tagestarife variieren je Zone. Automaten stehen unter anderem an Bahnhofsstraße, Buchenbühl und Schwimmbad Kollnau. Einen klassischen Bewohnerparkausweis beschreibt die Stadt auf ihren Service-Seiten nicht — prüfen Sie Schilder und den Plan zur Parkraumbewirtschaftung.

Quelle: Stadt Waldkirch; ParkgebührenQuelle: Stadt Waldkirch; Parkgebührensatzung

  • Wie gut ist Waldkirch mit dem Zug an Freiburg angebunden?
  • Fährt die Elztalbahn nach Freiburg?
  • Welcher Verbund gilt fürs Ticket?

Die S2 Elztalbahn verbindet Freiburg über Denzlingen und Waldkirch mit Elzach. Betreiber ist die SWEG im Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF). Zwischen Freiburg und Waldkirch verkehren werktags oft Züge im Halbstundentakt; die Fahrt dauert rund 20–25 Minuten. Tickets richten sich nach dem RVF-Tarif.

Quelle: Land BW; Elztalbahn S2Quelle: RVF; Fahrplan S2

  • Sind Kita-Plätze in Waldkirch beitragsfrei?
  • Was kostet die Verpflegung in der Kita?
  • Warum ist der August besonders?

Nein — städtische Kindertageseinrichtungen erheben Elternbeiträge nach Gebührensatzung. Die Gebühr wird für 11 Monate erhoben; der August ist gebührenfrei. Für Mittagessen fällt eine Verpflegungspauschale von 95 € pro Monat an (ebenfalls August-frei). Bei geringem Einkommen kann das Jugendamt des Landkreises Beiträge ganz oder teilweise übernehmen.

Quelle: Stadt Waldkirch; Kita-GebührenQuelle: Stadt Waldkirch; Kinderbetreuung

  • Wie melde ich mein Kind für die Kita an?
  • Gibt es eine Online-Anmeldung?
  • Wie viele Wunsch-Kitas darf ich nennen?

Die Anmeldung läuft über das Online-Portal der Stadt Waldkirch. Nach Registrierung und Login können Sie bis zu fünf Einrichtungen mit gewünschten Betreuungszeiten auswählen. Jedes Kind darf nur einmal angemeldet werden. Besuchssamstage finden zum Jahresbeginn statt; während des laufenden Kindergartenjahres werden Plätze nur vereinzelt vergeben.

Quelle: Stadt Waldkirch; Kita-Anmeldung

  • Gibt es in Waldkirch eine kommunale Wärmeplanung?
  • Bis wann soll Wärme klimaneutral sein?
  • Gibt es schon Fernwärme?

Ja. Die Stadt hat als Große Kreisstadt eine kommunale Wärmeplanung erarbeitet (Fachgutachten Juni 2024). Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Der Plan zeigt, wo Wärmenetze oder dezentrale Lösungen sinnvoll sind — ohne Anschlusszwang. Die Stadtwerke betreiben bereits Wärmenetze, etwa im Gebiet Am Schänzle.

Quelle: Stadt Waldkirch; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Waldkirch; Fernwärme Schänzle

  • Wann greift die Zweitwohnungssteuer in Waldkirch?
  • Wie hoch ist der Steuersatz?
  • Seit wann wird sie erhoben?

Seit dem 1. Juni 2021 erhebt die Stadt eine Zweitwohnungssteuer von jährlich 10 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel Jahresnettokaltmiete). Wer eine Nebenwohnung im Stadtgebiet innehat, muss das anzeigen und eine Erklärung abgeben. Details und Ausnahmen stehen in der Satzung und dem FAQ der Stadt.

Quelle: Stadt Waldkirch; ZweitwohnungssteuerQuelle: Stadt Waldkirch; Zweitwohnungssteuer FAQ

  • Ist Waldkirch hochwassergefährdet?
  • Betrifft die Elz Wohngebiete?
  • Wo sehe ich die Hochwasserkarte?

Entlang der Elz und in Teilen des Stadtgebiets zeigen die Hochwassergefahrenkarten des Landes relevante Überflutungsszenarien. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete (HQ100) sind im Dienst UDO der LUBW einsehbar. Vor Umzug oder Kauf lohnt der Blick auf die konkrete Flurstückslage.

Quelle: Land BW; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: LUBW; Hochwasserkarten

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden