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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Villingen-Schwenningen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Villingen-Schwenningen kauft, plant die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit dem kommunalen Hebesatz: Der Gemeinderat hat am 18. Dezember 2024 die Hebesätze A und B auf 422 % festgesetzt. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, die Stadt wendet den Hebesatz an; daraus folgt die Jahressteuer. Amtliche Bodenrichtwerte liefert BORIS-BW; Rückfragen zu lokalen Werten beantwortet die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Vermessungsamt. Die Hebesatzsatzung ab 2025 steht im Ortsrecht. Landes-Kaufnebenkosten und Solarpflicht stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt VS; Grundsteuer HebesatzQuelle: BORIS-BW; Bodenrichtwerte
In der letzten Sitzung 2023 beschloss der Gemeinderat (34 Ja, 5 Nein) die kommunale Wärmeplanung und reichte sie fristgerecht beim Regierungspräsidium Freiburg ein. Sechs Fokusgebiete sollen in den ersten Jahren Maßnahmen starten: Weststadt, Beethoven Süd (mit Eissporthalle), Beethoven Nord, Goldenbühl, Kopsbühl und Südstadt. Der Plan — mit Energielenker Projects und den Stadtwerken VS — ist strategische Orientierung, kein Anschlusszwang für einzelne Gebäude. Bericht, Energieplan, Fokusgebietskarten und eine Web-App liegen auf der Stadtseite. Ergänzend berät die Klimaschutz- und Energieagentur der Region.
Quelle: Stadt VS; Wärmeplan FokusgebieteQuelle: Stadt VS; Wärmeplanung Downloads
Grundbucheintragungen führt das Amtsgericht Villingen-Schwenningen — Grundbuchamt, Carlo-Schmid-Straße 7/9, 78050 Villingen-Schwenningen. Die Stelle führt nach dem Eingliederungsplan auch die Grundbücher zahlreicher umliegender Bezirke (rund 498.000 Grundbücher). Post für Frist- und Rangwahrung muss dort eingehen; E-Mail reicht für rechtserhebliche Anträge von Privatpersonen nicht. Einsicht nur mit berechtigtem Interesse und in den Sprechzeiten (werktags vormittags, donnerstags zusätzlich nachmittags). Der Zugang ist barrierefrei.
Quelle: Amtsgericht VS; Grundbuchamt
Die Stadt hat eine Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und eine Kfz-Stellplatzsatzung, die die Stellplatzpflicht für Wohnungen örtlich einschränkt. Ob Beiträge oder Stellplatzauflagen für Ihr Grundstück gelten, hängt von Lage, Bebauungsplan und Erschließungsstand ab — prüfen Sie Kaufvertrag und Ortsrecht. An Brigach und Neckar gelten die Hochwassergefahrenkarten des Landes: Gebiete eines statistischen HQ100 sind festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Die Stadt verweist auf den Kartendienst der LUBW. Im Ortsrecht stehen außerdem förmliche Sanierungsgebiete (unter anderem „Mangin“ in Villingen und „Innenstadt Schwenningen“) sowie mehrere Vorkaufsrechtssatzungen, darunter für das Gebiet Lämmlisgrund.
Quelle: Stadt VS; Ortsrecht SatzungenQuelle: Stadt VS; Hochwassergefahrenkarten
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg — und damit in Villingen-Schwenningen — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Bemessungsgrundlage. Den Landesrahmen und die Quellen finden Sie im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) betragen die Hebesätze A und B 422 % (Gemeinderatsbeschluss 18. Dezember 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.
Zuständig ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen — Grundbuchamt, Carlo-Schmid-Straße 7/9, 78050 Villingen-Schwenningen. Post gilt erst dort als eingegangen (wichtig für Rang und Fristen). Einsicht nur mit berechtigtem Interesse in den Sprechzeiten. Die Stelle führt auch Grundbücher zahlreicher Nachbarbezirke.
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über BORIS-BW. Rückfragen zu lokalen Werten beantwortet die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Vermessungsamt der Stadt (Hinweis auf der Grundsteuer-Seite).
Quelle: BORIS-BW; BodenrichtwerteQuelle: Stadt VS; Bodenrichtwert Hinweis
Ja. Der Gemeinderat beschloss den kommunalen Wärmeplan Ende 2023. Sechs Fokusgebiete stehen vorn: Weststadt, Beethoven Süd, Beethoven Nord, Goldenbühl, Kopsbühl und Südstadt. Der Plan zeigt strategisch netzgebundene oder dezentrale Optionen — ohne Anschlusszwang für einzelne Gebäude. Downloads und Web-App liegen auf der Stadtseite.
Die Stadt hat eine Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und eine Kfz-Stellplatzsatzung. Ob und in welcher Höhe Beiträge oder Stellplatzauflagen für ein Grundstück anfallen, hängt von Lage, Erschließungsstand und Bebauungsplan ab — prüfen Sie Kaufvertrag und Ortsrecht.
Über die Hochwassergefahrenkarten des Landes: Gebiete eines statistischen HQ100 sind festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Die Stadt erklärt die Kartennutzung; der LUBW-Dienst UDO zeigt Flächen und Tiefen flurstückbezogen. Das Risiko ist nicht für die ganze Doppelstadt einheitlich.
Quelle: Stadt VS; HochwassergefahrenkartenQuelle: LUBW; Kartendienst UDO
Bis 31. August 2026 gilt die bisherige Gebührensatzung; ab dem 1. September 2026 entfällt die Einkommensstaffelung zugunsten von Alter, Zeitkorridor und Geschwisterzahl. Für die Vormerkung braucht das Kind den Wohnsitz in VS oder einen Zuzugsnachweis (Miet- oder Kaufvertrag).
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden