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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Trossingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Trossingen kauft, plant die laufende Belastung über den kommunalen Hebesatz B von 475 % (neue Grundsteuer ab 2025, Beschluss 2. Dezember 2024). Parallel steckt die Stadt mit Talheim, Durchhausen und Gunningen in der kommunalen Wärmeplanung — ohne Anschlusszwang für Ihr Haus. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block unten.
Quelle: Stadt Trossingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Trossingen; Wärmeplanung
Für Grundstücke in Trossingen (PLZ 78647, Landkreis Tuttlingen) ist das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Sigmaringen zuständig — nicht ein eigenes Amtsgericht vor Ort. Eintragungen, Eigentumsumschreibungen und Auszüge laufen dort. Notar und Finanzamt klären parallel Unbedenklichkeit und Steuern; ohne Freigabe keine Umschreibung. Planen Sie Bearbeitungszeiten ein, besonders wenn Sie zeitnah finanzieren oder vermieten wollen.
Quelle: Amtsgericht Sigmaringen; Grundbuchamt
Baden-Württemberg bewertet nach dem modifizierten Bodenwertmodell: maßgeblich sind Grundstücksfläche und Bodenrichtwert — ausdrücklich nicht der aktuelle Verkaufspreis. Den Messbetrag setzt das Finanzamt; die Stadt Trossingen multipliziert mit Hebesatz B 475 % (Hebesatz A 550 % für land- und forstwirtschaftliche Betriebe). Bodenrichtwerte finden Sie über das Portal BORIS-BW des Gutachterausschusses; sie dienen der Steuer und als grobe Lageorientierung, ersetzen aber kein Verkehrswertgutachten.
Quelle: Stadt Trossingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; BodenwertmodellQuelle: BORIS-BW; Bodenrichtwerte
Selbstgenutztes Eigentum können Familien über die Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen der L-Bank) prüfen — typischerweise mit mindestens einem minderjährigen Kind und unter Einkommensgrenzen. Anträge laufen digital über die L-Bank; prüfende Stelle vor Ort ist die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt Tuttlingen. Zur Heizung: Der Gemeinderat hat am 19. Januar 2026 die Wärmeplanung im Konvoi beschlossen. Der Plan gibt später Orientierung zu möglichen Netzen oder dezentralen Gebieten, bleibt aber unverbindlich — kein Zwang zu einer bestimmten Anlage.
Quelle: L-Bank; Z15 EigentumsförderungQuelle: Stadt Trossingen; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % vom Kaufpreis — Details und Quelle stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Das Finanzamt setzt sie nach dem Notartermin fest; ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an sowie ggf. Maklerprovision nach Vereinbarung. Rechnen Sie die Nebenkosten als Eigenkapitalbedarf ein — unabhängig von einem möglichen Förderdarlehen.
Zuständig ist das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Sigmaringen für den gesamten Landkreis Tuttlingen einschließlich Trossingen.
Hebesatz B (Grundstücke) liegt bei 475 %, Hebesatz A bei 550 % — beschlossen am 2. Dezember 2024, geltend ab 1. Januar 2025 (neue Grundsteuer). Baden-Württemberg nutzt das modifizierte Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert), nicht den aktuellen Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz.
Quelle: Stadt Trossingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über das Portal BORIS-BW. Im Bodenwertmodell fließen sie in den Grundsteuerwert ein; für die Kaufpreisprüfung sind sie nur eine grobe Orientierung, kein Verkehrswertgutachten.
Quelle: BORIS-BW; BodenrichtwerteQuelle: Finanzministerium BW; Bodenrichtwert
Selbstgenutztes Eigentum kann über die Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen der L-Bank) gefördert werden — vor allem für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und unter Einkommensgrenzen. Anträge stellen Sie digital über das L-Bank-Portal; prüfende Stelle ist die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt Tuttlingen.
Quelle: L-Bank; Z15 EigentumsförderungQuelle: Land BW; Wohnungsbau BW
Der Gemeinderat hat am 19. Januar 2026 die Wärmeplanung im Konvoi mit der Verwaltungsgemeinschaft beschlossen. Der fertige Plan gibt Orientierung zu möglichen Wärmenetz- oder dezentralen Gebieten — ohne Pflicht, eine bestimmte Heizung einzubauen. Für Sanierung und Heizungstausch bleiben Gebäudeenergiegesetz und spätere Satzungen maßgeblich.
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Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden