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Aktuell haben wir keine Immobilien in Villingen-Schwenningen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Aktuell ist 1 Anbieter in Villingen-Schwenningen und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv.
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Villingen-Schwenningen steht nicht unter der Mietpreisbremse. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2025 gilt vom 1. Januar 2026 bis Ende 2026 in 130 Städten und Gemeinden — die Große Kreisstadt im Schwarzwald-Baar-Kreis steht weder auf der Neuaufnahme- noch auf der Fortsetzungsliste des Ministeriums. Bei Neuverträgen greift daher nicht der Deckel von höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Orientierung zur Vergleichsmiete liefert der qualifizierte Mietspiegel 2024 (Gemeinderat 13. November 2024, Fortschreibung des Mietspiegels 2022 mit dem Verbraucherpreisindex) für frei finanzierte Wohnungen im gesamten Stadtgebiet einschließlich Ortsteile.
Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Stadt VS; Mietspiegel 2024
Seit dem 6. Januar 2024 gilt der 0-Euro-Samstag: Von Samstag 0 Uhr bis Sonntag 3 Uhr fahren Sie ohne Ticket mit Bus und Bahn im gesamten Stadtgebiet inklusive Ortsteile. Der Gemeinderat hat die Regelung nach der Probephase bis auf Weiteres verlängert. An anderen Zeiten gelten die Tarife des Verkehrsverbunds Move (Schwarzwald-Baar-Heuberg: Landkreise Schwarzwald-Baar, Rottweil und Tuttlingen) bzw. das Deutschlandticket. Tickets und Fahrplanauskunft liegen bei mein-move.de.
Quelle: Stadt VS; 0-Euro-SamstagQuelle: Move; Verbundgebiet
In beiden Stadtbezirken gilt in neun Zonen mit hohem Parkdruck eine Bewohnerparkregelung — unter anderem Goldgrubengasse, Rosengasse, Goethestraße, Brunnenstraße und mehrere Abschnitte an der Werastraße. Den Ausweis stellt das Bürgeramt (Straßenverkehrsbehörde, Auf der Steig 6) für jeweils ein Jahr aus; die Gebühr beträgt 120 €. Ausweise für 2025 verloren zum Jahresende ihre Gültigkeit; für 2026 müssen Sie rechtzeitig neu beantragen. Der Ausweis begründet ein Vorrecht, keinen Anspruch auf einen freien Stellplatz. Voraussetzung ist die melderechtliche Registrierung im Gebiet und die tatsächliche Wohnung dort; das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein oder Ihnen dauerhaft zur Nutzung überlassen sein.
Quelle: Stadt VS; Bewohnerparken 2026Quelle: Stadt VS; Parkausweis beantragen
Ab dem 1. September 2026 gilt eine neue Gebührensatzung für städtische Kindertagesstätten: Die Einkommensstaffelung entfällt. Die Höhe richtet sich nach Alter, Betreuungsform bzw. Zeitkorridor und der Anzahl kindergeldberechtigter Kinder; Gebühren sind monatlich für 12 Monate zu zahlen. Die amtliche Tabelle 2026/2027 nennt zum Beispiel für ein Kind von drei Jahren bis Schuleintritt bei 30 Wochenstunden 139 € (ein kindergeldberechtigtes Kind) bzw. 107,50 € (zwei Kinder). Unter-Dreijährige liegen deutlich höher. Die Vormerkung läuft über die Zentrale Vormerkstelle (Justinus-Kerner-Straße 7); das Kind braucht den ersten Wohnsitz in Villingen-Schwenningen oder einen Nachweis zum Zuzug. Bis zu drei Wunscheinrichtungen sind möglich.
Quelle: Stadt VS; Kita BetreuungsangebotQuelle: Stadt VS; Kita Satzung ab 2026
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Seit dem 6. Januar 2024 fahren Sie von Samstag 0 Uhr bis Sonntag 3 Uhr ohne Ticket im gesamten Stadtgebiet inklusive Ortsteile. Der Gemeinderat hat die Regelung nach der Probephase bis auf Weiteres verlängert. An anderen Zeiten gelten Move-Tarife bzw. das Deutschlandticket.
Villingen-Schwenningen liegt im Zweckverband Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg mit der Marke Move (Landkreise Schwarzwald-Baar, Rottweil und Tuttlingen). Tickets, Fahrpläne und den On-Demand-Verkehr Hey! Move finden Sie über mein-move.de; parallel bleibt das Deutschlandticket gültig.
Ja. Bis zum 31. August 2026 gilt die bisherige Satzung. Ab dem 1. September 2026 entfällt die Einkommensstaffelung; Gebühren richten sich nach Alter, Betreuungsform und Anzahl kindergeldberechtigter Kinder und sind monatlich für 12 Monate zu zahlen. Die Tabelle 2026/2027 nennt zum Beispiel 139 € für ein Kind von drei Jahren bis Schuleintritt bei 30 Wochenstunden (ein kindergeldberechtigtes Kind).
Quelle: Stadt VS; Kita BetreuungsangebotQuelle: Stadt VS; Kita Satzung ab 2026
Die Vormerkung läuft online über die Zentrale Vormerkstelle (Justinus-Kerner-Straße 7). Das Kind muss mit erstem Wohnsitz in Villingen-Schwenningen gemeldet sein oder den Zuzug nachweisen (Miet- oder Kaufvertrag). Sie können bis zu drei Wunscheinrichtungen wählen. Die Vormerkung ist ab Geburt möglich; für das Kindergartenjahr ab September sollten Unterlagen rechtzeitig vorliegen (für 2026/2027 war der Stichtag der 1. März 2026).
Ja. Der Gemeinderat beschloss den Plan in der letzten Sitzung 2023. Sechs Fokusgebiete stehen vorn: Weststadt, Beethoven Süd (mit Eissporthalle), Beethoven Nord, Goldenbühl, Kopsbühl und Südstadt. Bericht, Karten und eine Web-App liegen auf der Stadtseite. Der Plan begründet keinen Anschlusszwang für einzelne Gebäude.
Quelle: Stadt VS; Wärmeplan FokusgebieteQuelle: Stadt VS; Wärmeplanung Downloads
In neun Zonen (Stadtbezirke Villingen und Schwenningen) gilt Bewohnerparken. Der Jahresausweis kostet 120 € und begründet kein Recht auf einen freien Platz. Antrag beim Bürgeramt / der Straßenverkehrsbehörde (Auf der Steig 6), auch online. Ausweise für 2025 endeten zum Jahreswechsel; für 2026 müssen Sie neu beantragen.
Das hängt vom Flurstück ab. Die Stadt verweist auf die landesweiten Hochwassergefahrenkarten: Gebiete eines statistischen HQ100 sind festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Karten und Punktabfrage bietet der Dienst der LUBW; die Stadt erklärt die Nutzung auf ihrer Service-Seite.
Quelle: Stadt VS; HochwassergefahrenkartenQuelle: LUBW; Kartendienst UDO
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden