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Aktuell haben wir keine Immobilien in Trossingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Aktuell ist 1 Anbieter in Trossingen und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv.
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Trossingen steht nicht unter der Mietpreisbremse Baden-Württembergs: Die Stadt ist weder in der bisherigen noch in der ab 1. Januar 2026 geltenden Gebietskulisse genannt. Neuvertragsmieten sind hier deshalb nicht auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt.
Quelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse
Im Stadtzentrum halten Sie an Trossingen Stadt; die Linie RB 42a verbindet diesen Halt im Stundentakt mit Trossingen Bahnhof am Außenrand. Dort steigen Sie in die Ringzug-Linie RB 42 Richtung Rottweil bzw. Villingen ein. Betreiber ist die SWEG; Tickets und Zonen laufen über den Verbundtarif MOVE (Schwarzwald-Baar-Heuberg) für die Kreise Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar. Für den Alltag ohne Auto ist die kurze Stadt–Bahnhof-Strecke das lokale Unikat — die Fernachse beginnt erst am Bahnhof.
Quelle: Land BW; Ringzug Netz 15Quelle: MOVE; Fahrpläne Verbund
Seit dem 1. Januar 2025 erhebt die Stadt die neue Grundsteuer nach dem Landesgrundsteuergesetz (modifiziertes Bodenwertmodell: Grundstücksfläche und Bodenrichtwert, nicht der aktuelle Verkaufspreis). Der Gemeinderat hat am 2. Dezember 2024 den Hebesatz B auf 475 % und den Hebesatz A auf 550 % festgesetzt. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer im Bescheid. Für Mieterinnen und Mieter ist die Steuer nur relevant, wenn der Mietvertrag die Umlage über die Betriebskosten vorsieht.
Quelle: Stadt Trossingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Am 19. Januar 2026 hat der Gemeinderat beschlossen, die kommunale Wärmeplanung im Konvoi mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (Talheim, Durchhausen, Gunningen) umzusetzen. Als Nächstes folgen Ausschreibung und Beauftragung eines Fachbüros. Der fertige Plan ist strategisch und rechtlich unverbindlich: Er zeigt mögliche Wärmenetz- oder dezentrale Gebiete, verpflichtet Sie aber nicht zu einem bestimmten Heizsystem. Gebäudeenergiegesetz und spätere Satzungen bleiben maßgeblich, sobald Sie heizen oder sanieren.
Quelle: Stadt Trossingen; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Ja. Die RB 42a fährt im Stundentakt zwischen Trossingen Stadt und Trossingen Bahnhof; dort knüpfen Sie an die Ringzug-Linie RB 42 (Rottweil – Villingen – Donaueschingen) an. Betreiber ist die SWEG; Fahrkarten und Zonen gehören zum Verbundtarif MOVE.
Es gibt keine allgemeine Beitragsfreiheit. Die Stadt veröffentlicht Beitragstabellen je Kindergartenjahr; Eltern zahlen laut Stadt in der Regel für elf Monate im Jahr. Die Vormerkung läuft ausschließlich über das Portal mykitaVM; Aufnahme priorisiert Wohnsitz Trossingen/Schura.
Ja. Vor Ort gibt es drei Grundschulen (Rosenschule, Friedensschule, Kellenbachschule Schura) sowie Werkreal-/Löhrschule, Realschule und Gymnasium; ergänzend ein sonderpädagogisches Bildungszentrum (Solwegschule).
Am 19. Januar 2026 hat der Gemeinderat beschlossen, die kommunale Wärmeplanung gemeinsam mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft umzusetzen. Der Plan ist strategisch und rechtlich unverbindlich — kein Zwang zu einem bestimmten Heizsystem. Als Nächstes folgen Ausschreibung und Beauftragung eines Fachbüros.
Trossingen liegt im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg). Bus und Bahn im Nahverkehr nutzen den Verbundtarif MOVE (Schwarzwald-Baar-Heuberg) für die Kreise Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar.
Einen Bewohnerparkausweis beantragen Sie über die Stadtverwaltung Trossingen (Schultheiß-Koch-Platz 1), sofern in Ihrem Wohngebiet Bewohnerparken ausgewiesen ist. Der Ausweis garantiert keinen festen Stellplatz; Gebühren richten sich nach der örtlichen Ordnung bzw. der bundesweiten Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden