Keine zusätzliche Käuferprovision - Moderne, größtenteils barrierearme Wohnungen in grüner Wohnlage


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Petersberg - Kreis Fulda – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Petersberg - Kreis Fulda kauft, plant mit dem kommunalen Hebesatz der neuen Grundsteuer (Reform ab 2025): Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die Grundsteuer B 350 % (Grundsteuer A: 332 %). Landesweite Kaufnebenkosten und Förderhinweise stehen im Bundesland-Block. Beim späteren Vermieten gilt hier keine Mietpreisbremse.
Quelle: Gemeinde Petersberg; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung war bis zum 23. März 2026 zur Stellungnahme ausgelegt; Abschlussbericht und Präsentation liegen auf der Gemeindewebsite. Fokusgebiete für mögliche Wärmenetze sind unter anderem Böckels, Rathausplatz, Ziehers-Waidesgrund, das Industrie-/Gewerbegebiet und Am Ziegelberg. Für die meisten Häuser bleibt dezentrale Wärme die realistische Option — ohne Anschlusszwang. Nutzen Sie den Plan als Orientierung für Sanierung und Heizungswechsel.
Quelle: Gemeinde Petersberg; Wärmeplan EntwurfQuelle: Gemeinde Petersberg; Wärmeplanung DokumenteQuelle: Gemeinde Petersberg; Wärme Fokusgebiete
Ersterwerber selbst genutzten Wohnraums oder eines Baugrundstücks in Hessen können für Beurkundungen ab dem 1. März 2024 das Hessengeld prüfen — einen Landeszuschuss zur Grunderwerbsteuer über die WIBank. Ob und in welcher Höhe Sie Anspruch haben, hängt von den aktuellen Förderbedingungen ab; Details und den Antrag finden Sie über die Links im Bundesland-Block.
Quelle: Hessen Finanzen; HessengeldQuelle: WIBank; Hessengeld Antrag
Für Petersberg führt das Amtsgericht Fulda (Abteilung 7 Grundbuchamt) das Grundbuch. Eigentumsumschreibung und Grundbuchauszüge laufen dort; Notar und Finanzamt steuern Unbedenklichkeit und Grunderwerbsteuer. Aktuelle Bodenrichtwerte können Sie kostenfrei in BORIS Hessen einsehen — unabhängig von Ihrem Kaufpreis.
Quelle: Amtsgericht Fulda; GrundbuchamtQuelle: BORIS Hessen; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % des Kaufpreises; Details und weitere Landeshinweise stehen im Bundesland-Block.
Das Hessengeld ist ein Landeszuschuss zur Grunderwerbsteuer für den erstmaligen Erwerb selbst genutzten Wohnraums oder eines Baugrundstücks in Hessen. Maßgeblich ist eine Beurkundung ab dem 1. März 2024. Antrag digital über die WIBank; Konditionen prüfen Sie auf den Amtsseiten.
Quelle: Hessen Finanzen; HessengeldQuelle: WIBank; Hessengeld Antrag
Ab dem 1. Januar 2025: Grundsteuer B 350 %, Grundsteuer A 332 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Gemeinde setzt den Hebesatz. Das ist kein Marktwertmodell.
Zuständig ist das Amtsgericht Fulda, Abteilung 7 Grundbuchamt. Eigentumsumschreibung und Grundbuchauszüge beantragen Sie dort; Notar und Finanzamt steuern Unbedenklichkeit und Grunderwerbsteuer.
Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung zeigt Fokusgebiete (unter anderem Böckels, Rathausplatz, Ziehers-Waidesgrund, Industrie-/Gewerbegebiet, Am Ziegelberg) und deutet an, wo dezentrale Lösungen wahrscheinlicher sind. Stellungnahmen waren bis zum 23. März 2026 möglich; Dokumente liegen auf der Gemeindewebsite. Der Plan begründet keinen Anschlusszwang.
Quelle: Gemeinde Petersberg; Wärmeplan EntwurfQuelle: Gemeinde Petersberg; Wärmeplanung Dokumente
Aktuelle Bodenrichtwerte können Sie kostenfrei im Portal BORIS Hessen einsehen. Ihr Kaufpreis ist davon unabhängig; der Richtwert dient der Lageorientierung.
Ab dem dritten Lebensjahr entfällt die Betreuungsgebühr; Verpflegung und Zuschläge bleiben. Unter Dreijährige zahlen nach Gebührenordnung. Zusätzlich gibt es die lokale Petersberger Besonderheit für kinderreiche Familien unter Einkommensgrenze.
Quelle: Gemeinde Petersberg; Kita-GebührenQuelle: Gemeinde Petersberg; Petersberger Besonderheit
Nein — Petersberg steht nicht auf der MiSchuV-Liste. Als künftiger Vermieter unterliegen Sie hier keiner landesweiten Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen bleiben auf 20 % in drei Jahren gekappt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden