Doppelhaushälfte mit Garten und Garage am Rande des Westerbergs



In Osnabrück gibt es 1 Haus und 1 Eigentumswohnung zum Kaufen. Der durchschnittliche Kaufpreis für Wohnimmobilien liegt bei ca. 3.311 €/m². Stand: 16.09.2026.
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Wer in Osnabrück kauft, plant die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025): Der Rat hat am 3. Dezember 2024 den Hebesatz B auf 545 % und den Hebesatz A auf 350 % festgesetzt, geltend ab dem 1. Januar 2025. Niedersachsen nutzt das Flächen-Lage-Modell — Fläche plus Lagefaktor, ausdrücklich kein Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block. Für die laufende Steuer zählt der kommunale Hebesatz zusammen mit dem Messbetrag Ihres Grundstücks — nicht der aktuelle Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Osnabrück; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Osnabrück; Grundsteuerreform
Seit dem 24. September 2022 gilt in ganz Osnabrück die Genehmigungspflicht nach § 250 Baugesetzbuch: Wer in einem Bestandsgebäude mit mehr als fünf Wohnungen Wohnungseigentum begründet oder teilt, braucht die Genehmigung der Stadt. Erfasst sind Wohngebäude, die an diesem Tag bereits bestanden. Die aktuelle Landesverordnung vom 27. November 2025 läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Gewerbeeinheiten und jüngere Gebäude fallen nicht darunter. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht unter anderem, wenn das Eigentum zur Selbstnutzung an Familienangehörige oder an mindestens zwei Drittel der Mieterinnen und Mieter gehen soll. Ohne Genehmigung trägt das Grundbuchamt die Aufteilung nicht ein. Anträge nimmt die Stadt über das Serviceportal entgegen.
Quelle: Land Niedersachsen; Umwandlung § 250Quelle: Stadt Osnabrück; Umwandlungsantrag
Der Rat hat am 9. Dezember 2025 die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Die Karte zeigt Eignungsgebiete für Wärmenetze oder dezentrale Lösungen — Ziel klimaneutral bis 2040. Der Plan verpflichtet Sie nicht zum sofortigen Heizungstausch und begründet keinen Anschlusszwang. Die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes beim Heizungstausch gilt in Osnabrück erst Mitte 2026.
Ob in einem Eignungsgebiet tatsächlich ein Netz entsteht, hängt unter anderem von Wirtschaftlichkeit und Anschlussquote ab. Die Stadtwerke sollen die Erweiterung des Wärmenetzes Nord prüfen; bestehende Nahwärme gibt es unter anderem am Jahnplatz und an der Natruper Straße. Spätestens in fünf Jahren soll der Plan fortgeschrieben werden.
Quelle: Stadt Osnabrück; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Osnabrück; Wärmeplanung FAQQuelle: Stadt Osnabrück; Wärmekarte
Im Stadtgebiet sind Überschwemmungsgebiete für ein hundertjähriges Hochwasser festgesetzt — an Hase, Düte, Nette, Belmer Bach und Wilkenbach. In diesen Flächen gelten die Schutzvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes; neue Baugebiete sind in der Regel unzulässig, Einzelbauten nur ausnahmsweise. Prüfen Sie die Lage Ihres Grundstücks im Kartendienst der Stadt.
Amtliche Bodenrichtwerte finden Sie kostenfrei in BORIS.NI (Gutachterausschüsse Niedersachsen) — Durchschnittswerte, kein individueller Verkehrswert. Grundbuchsachen für Osnabrück bearbeitet das Amtsgericht Osnabrück; der Bestand ist elektronisch geführt. Einsicht setzt ein berechtigtes Interesse voraus.
Quelle: Stadt Osnabrück; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: Stadt Osnabrück; Bauen im ÜberschwemmungsgebietQuelle: Gutachterausschüsse Nds.; BodenrichtwerteQuelle: Amtsgericht Osnabrück; Grundbuchamt
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 %. Den landesweiten Satz und die weiteren Landesregeln finden Sie im Bundesland-Block dieser Seite.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Neben der Grunderwerbsteuer (siehe Bundesland-Block) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Eine Maklerprovision nur, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Kaufnebenkosten Hinweis
Seit dem 1. Januar 2025 (neue Grundsteuer nach der Reform) beträgt der Hebesatz B 545 %, der Hebesatz A 350 % (Ratsbeschluss 3. Dezember 2024). In Niedersachsen gilt das Flächen-Lage-Modell — Fläche plus Lagefaktor, kein Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Quelle: Stadt Osnabrück; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Osnabrück; Grundsteuerreform
Ja. In Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohnungen, die am 24. September 2022 bereits bestanden, braucht die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum die Genehmigung der Stadt. Die aktuelle Landesverordnung gilt bis zum 31. Dezember 2029. Ohne Genehmigung trägt das Grundbuchamt die Aufteilung nicht ein.
Quelle: Land Niedersachsen; Umwandlung § 250Quelle: Stadt Osnabrück; Umwandlungsantrag
Grundbuchsachen für Osnabrück bearbeitet das Amtsgericht Osnabrück. Die Eintragung im Grundbuch setzt in der Regel die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung der Grunderwerbsteuer voraus — Ihr Notar organisiert das.
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlichen die Gutachterausschüsse Niedersachsen kostenfrei in BORIS.NI. Der Wert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter für vergleichbare Grundstücke — kein individueller Verkehrswert Ihres Objekts.
Der Rat hat am 9. Dezember 2025 die kommunale Wärmeplanung beschlossen; sie zeigt, wo eher Wärmenetze oder dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen — Ziel klimaneutral bis 2040. Der Plan verpflichtet Sie nicht zum sofortigen Heizungstausch und begründet keinen Anschlusszwang. Die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch gilt in Osnabrück erst Mitte 2026.
Quelle: Stadt Osnabrück; WärmeplanungQuelle: Stadt Osnabrück; Wärmekarte
Ja, wenn das Grundstück an einem der genannten Gewässer liegt. Festgesetzt sind Überschwemmungsgebiete für Hase, Düte, Nette, Belmer Bach und Wilkenbach. Die Lage prüfen Sie im Kartendienst der Stadt; in festgesetzten Gebieten gelten die Schutzvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes.
Quelle: Stadt Osnabrück; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: Stadt Osnabrück; Bauen im Überschwemmungsgebiet
Ab dem 1. August 2026 entfallen die Betreuungsbeiträge für Kita, Krippe, Hort und Kindertagespflege (Ratsbeschluss 9. Dezember 2025). Übrig bleiben vor allem Mittagsverpflegung (60 € monatlich) und Ferienbetreuung.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden