Immobilien zum Kaufen in Offenburg

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Das Wichtigste zum Kaufen in Offenburg

Wer in Offenburg kauft, plant die laufende neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025): Der Gemeinderat hat am 18. November 2024 den Hebesatz B auf 335 % und den Hebesatz A auf 370 % festgesetzt. Das Finanzamt Offenburg setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Jahresbescheid. Die Sätze gelten bis zu einem neuen Ratsbeschluss, längstens bis Ende des Hauptveranlagungszeitraums am 31. Dezember 2030.

Die Steuer ist kein Verkaufspreis. Vermieterinnen und Vermieter dürfen sie über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Bodenrichtwerte für die Bewertung finden Sie im Portal BORIS-BW; der örtliche Gutachterausschuss hat die für die Reform maßgeblichen Werte zum Stichtag 1. Januar 2022 festgestellt.

Quelle: Stadt Offenburg; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Offenburg; Grundsteuer BerechnungQuelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW

Wohin gehen Notar und Grundbucheintrag?

Zuständig für alle Offenburger Gemarkungen ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Achern (Rathausplatz 4) — nicht ein Amtsgericht in Offenburg. Die Stadt selbst erteilt keine Grundbuchauskunft. Die Eigentumsumschreibung setzt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nach Zahlung der Grunderwerbsteuer voraus; den landesweiten Satz finden Sie im Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Offenburg; Grundbuchamt Achern

Worauf achten Sie bei Heizung und Hochwasser?

Die kommunale Wärmeplanung (veröffentlicht Januar 2024) zeigt bevorzugte Wege bis 2040 — Fernwärmeausbau bis 2027, Nahwärme-Prüfungen in Zell-Weierbach und Griesheim, Quartierskonzept Südstadt. Einen Anschlusszwang gibt es nicht; der Plan allein löst keine sofortige Heizungspflicht im Bestand aus. Ob eine Leitung vor dem Haus liegt, klären Sie bei der Fernwärme Offenburg.

Entlang der Kinzig und weiterer Gewässer können Teilflächen betroffen sein. Prüfen Sie das konkrete Flurstück in den landesweiten Hochwassergefahrenkarten (UDO/LUBW) mit den Szenarien HQ10 bis HQextrem — vor Kauf und Beleihung, nicht erst nach der Beurkundung.

Quelle: Stadt Offenburg; WärmeplanungQuelle: Wärmeversorgung Offenburg; Fernwärme FAQQuelle: Land BW; Hochwassergefahrenkarten

Brauchen Käufer ohne Garage den Parkausweis?

Seit dem 31. Juli 2026 ist in ausgeweiteten Zonen entweder Bewohnerparkausweis oder Parkschein Pflicht. Anspruch auf den Ausweis haben nur Personen mit Erstwohnsitz in der Zone, ohne privaten Stellplatz, Garage oder Tiefgarage. Hat das Kaufobjekt einen eigenen Platz, entfällt der Anspruch — der öffentliche Ausweis ist dann nicht der Ersatz für fehlende Tiefgarage, sondern umgekehrt ausgeschlossen.

Die Jahresgebühr liegt 2026 bei 90 € (2027: 150 €, 2028: 210 €). Erstantrag persönlich im BürgerBüroBauen, Wilhelmstraße 12. Bis zum 30. September 2026 werden Verstöße zunächst mit Hinweisen geahndet, ab dem 1. Oktober 2026 mit Bußgeld. Die genaue Zonenzugehörigkeit der Straße prüfen Sie im Geodatenportal.

Quelle: Stadt Offenburg; Parkkonzept 2026Quelle: Stadt Offenburg; Geodatenportal Parken

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Kaufen in Offenburg

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Offenburg?
  • Welchen GrESt-Satz zahlt man in Baden-Württemberg?
  • Fallen 5 Prozent Grunderwerbsteuer an?

In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Bemessungsgrundlage. Details und Quelle stehen im Bundesland-Block.

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Offenburg?
  • Führt ein Amtsgericht in Offenburg das Grundbuch?
  • Wohin wende ich mich für den Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Achern (Rathausplatz 4, 77855 Achern) — für alle Gemarkungen der Stadt Offenburg. Die Stadt selbst erteilt keine Grundbuchauskunft. Die Umschreibung setzt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts voraus.

Quelle: Stadt Offenburg; Grundbuchamt Achern

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Offenburg?
  • Welcher Hebesatz B gilt nach der Reform?
  • Bis wann gelten die Hebesätze?

Für die neue Grundsteuer (Erhebung ab 1. Januar 2025) liegt der Hebesatz B bei 335 %, Hebesatz A bei 370 % (Gemeinderat 18. November 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Stadt den Jahresbescheid. Die Sätze gelten bis zu einem neuen Beschluss, längstens bis 31. Dezember 2030.

Quelle: Stadt Offenburg; Grundsteuer Hebesätze

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Offenburger Grundstück?
  • Ist der Bodenrichtwert der Kaufpreis?
  • Welches Portal nutzt der Gutachterausschuss?

Die Werte stehen im Portal BORIS-BW. Der Gutachterausschuss der Stadt Offenburg hat die für die Grundsteuerreform maßgeblichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 festgestellt. Der Richtwert beschreibt ein fiktives unbebautes Richtwertgrundstück — er ist kein aktueller Verkaufspreis.

Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Stadt Offenburg; Bodenrichtwert Hinweis

  • Liegt Offenburg in einem Fernwärme- oder Wärmeplan-Gebiet?
  • Gibt es Anschlusszwang an die Fernwärme?
  • Was folgt aus dem Wärmeplan für Käufer?

Ja, es gibt eine kommunale Wärmeplanung (veröffentlicht Januar 2024) mit Ziel klimaneutraler Wärme bis 2040. Die Fernwärme Offenburg baut aus; einen Anschlusszwang gibt es nicht. Der Plan ist informell und löst allein keine 65-Prozent-Pflicht im Bestand aus. Ob eine Leitung vor dem Haus liegt, klären Sie bei der Wärmeversorgung.

Quelle: Stadt Offenburg; WärmeplanungQuelle: Wärmeversorgung Offenburg; Fernwärme FAQ

  • Ist mein Kaufobjekt in Offenburg hochwassergefährdet?
  • Wo prüfe ich Überschwemmungsflächen an der Kinzig?
  • Gibt es offizielle Hochwasserkarten für Käufer?

Das hängt vom Flurstück ab. Nutzen Sie die landesweiten Hochwassergefahrenkarten (UDO/LUBW) und prüfen Sie Überflutungsflächen und -tiefen für HQ-Szenarien am konkreten Standort — besonders in Gewässernähe zur Kinzig.

Quelle: Land BW; Hochwassergefahrenkarten

  • Brauche ich nach dem Kauf einen Bewohnerparkausweis?
  • Zählt eine Garage gegen den Parkausweis?
  • Was kosten Zone I und Zone II ohne Ausweis?

Nur wenn Sie in einer Bewohnerparkzone wohnen und keinen eigenen Stellplatz, keine Garage und keine Tiefgarage haben. Jahresgebühr 2026: 90 €. Ohne Ausweis gelten die Parkgebühren: Zone I 1,20 € je angefangene halbe Stunde (Tagesticket 7 €), Zone II 0,75 € (Tagesticket 5 €). Zonenzugehörigkeit: Geodatenportal.

Quelle: Stadt Offenburg; Parkkonzept Gebühren

  • Gilt in Offenburg die Mietpreisbremse auch für vermietete Kaufobjekte?
  • Welche Kappungsgrenze gilt für Vermieter?
  • Gibt es eine verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Mietpreisbremse in Offenburg (zunächst bis Ende 2026): Neuvertragsmieten höchstens 10 % über der Vergleichsmiete. Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt. In derselben Kulisse gilt nach Umwandlung vermieteten Wohnraums in Eigentum eine verlängerte Kündigungssperrfrist von fünf Jahren.

Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Land BW; KündigungssperrfristQuelle: Stadt Offenburg; Mietspiegel 2026

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