Immobilien zum Mieten in Gründau

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15 Objekte
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Oberdorfelder Strasse 60, 61138 Niederdorfelden

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Das Wichtigste zum Mieten in Gründau

Gründau steht nicht unter der Mietpreisbremse der hessischen Mieterschutzverordnung. Bei Mieterhöhungen im Bestand gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — nicht die abgesenkten 15 % der 49 ausgewiesenen Kommunen. Wer hier mietet, plant Alltag und Pendeln im Main-Kinzig-Kreis; seit dem 13. April 2026 fährt die RB 46 wieder durchgehend bis Gelnhausen.

Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: Deutsche Bahn; RB 46 Gelnhausen

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — den Nachweis für den Zugang zu öffentlich geförderten Wohnungen — beantragen Sie bei der Gemeindeverwaltung. Der Main-Kinzig-Kreis verweist Wohnungssuchende an die Kommune; Formulare und Beratung holen Sie im Rathaus Gründau (Am Bürgerzentrum 1, Ortsteil Lieblos) ein. Ob ein WBS nötig ist, hängt vom konkreten Angebot ab: Sozialwohnungen verlangen ihn typischerweise, freifinanzierte Mietwohnungen nicht.

Quelle: Main-Kinzig-Kreis; Wohnberechtigungsschein

Was bedeutet das für Ihren Neuvertrag?

Bei Neuvermietung greift die Begrenzung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete in Gründau nicht. Das erleichtert Vermieterinnen und Vermietern die Preisfindung — ersetzt aber keine Prüfung: Vergleichsmiete, Ausstattung und Vertragsklauseln bleiben relevant. Für Erhöhungen in laufenden Mietverhältnissen bleibt die 20-Prozent-Kappung in drei Jahren die Obergrenze, sofern die neue Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Ein amtlicher Mietspiegel der Gemeinde ist nicht bekannt; Orientierung holen Sie über Vergleichsangebote und Fachberatung.

Quelle: Land Hessen; Mieterschutz Regeln

Wie kommen Sie mit der Bahn weiter?

Zwischen Lieblos und Gelnhausen war die Strecke von Juli 2024 bis April 2026 gesperrt; seither fahren wieder Züge. Der Bahnhof Gründau-Lieblos ist als Kreuzungsbahnhof ausgebaut. Aktuelle Fahrpläne und Störungen nennen die Hessische Landesbahn und die RMV-Auskunft. Für Familien: Ab drei Jahren bis zur Einschulung sind bis zu sechs Stunden Kita täglich landesweit beitragsfrei; Vormerkung über das webKITA-Portal der Gemeinde.

Quelle: Deutsche Bahn; Kreuzungsbahnhof LieblosQuelle: Hessen Sozial; Kita-BeitragsfreiheitQuelle: Gemeinde Gründau; Kita-Portal

Bundesland Hessen:

  • Grunderwerbsteuer: 6 %
  • Hessengeld: Landesförderung Eigentum (Erstkauf selbstgenutzt) — siehe Quelle
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Verordnungskulisse; Verlängerung streitig
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Gründau

  • Gilt in Gründau die Mietpreisbremse?
  • Ist Gründau angespannter Wohnungsmarkt?
  • Deckelung bei Neuvermietung?

Nein. Die hessische Mieterschutzverordnung erfasst 49 Kommunen — Gründau steht nicht auf der Liste. Bei Neuvermietung greift die Begrenzung auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete hier nicht.

Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Gründau?
  • Dürfen Mieten um 15 oder 20 Prozent steigen?
  • Wie oft darf die Miete erhöht werden?

In Gründau gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren. Die Absenkung auf 15 % gilt nur in den ausgewiesenen MiSchuV-Kommunen. Zusätzlich muss die neue Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben.

Quelle: Land Hessen; Kappungsgrenze Kulisse

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Gründau?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
  • Wer ist für den WBS zuständig?

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Gemeindeverwaltung. Der Main-Kinzig-Kreis verweist Wohnungssuchende an die Kommune; dort erhalten Sie Formulare und Beratung. Der Schein weist Anspruch auf öffentlich geförderte Wohnungen nach.

Quelle: Main-Kinzig-Kreis; Wohnberechtigungsschein

  • Was kosten Kita-Beiträge für Mieter-Familien in Gründau?
  • Ab wann ist der Kindergarten beitragsfrei?
  • Wo melde ich mein Kind an?

Ab drei Jahren bis zur Einschulung sind bis zu sechs Stunden täglich landesweit beitragsfrei. Längere Zeiten bleiben lokal kostenpflichtig. Vormerkung über das webKITA-Portal; bei geringem Einkommen kann das Jugendamt des Kreises Gebühren ganz oder teilweise übernehmen.

Quelle: Hessen Sozial; Kita-BeitragsfreiheitQuelle: Gemeinde Gründau; Kita-Portal

  • Wie pendle ich aktuell mit der Bahn von Gründau?
  • Fährt die RB 46 wieder bis Gelnhausen?
  • Was gilt für den Bahnhof Lieblos?

Seit dem 13. April 2026 fahren wieder Züge zwischen Gründau-Lieblos und Gelnhausen; die RB 46 erreicht wieder Gelnhausen. Der Bahnhof Lieblos ist als Kreuzungsbahnhof ausgebaut. Fahrplan und Störungen: Hessische Landesbahn und RMV.

Quelle: Deutsche Bahn; RB 46 Gelnhausen

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt in Gründau?
  • Betrifft mich die neue Grundsteuer als Mieter?

Die Grundsteuer dürfen Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) liegt der Hebesatz B in Gründau für 2026 bei 230 % (IHK-Umfrage). Ob und wie sich Ihr Anteil ändert, zeigt die Abrechnung.

Quelle: IHK Gießen-Friedberg; Hebesatz 2026

  • Bis wann kommt der Wärmeplan — betrifft das Mieter?
  • Muss ich meine Heizung wegen des Wärmeplans wechseln?

Gründau arbeitet an der Wärmeplanung im Main-Kinzig-Kreis; Planpflicht bis 30. Juni 2028. Der Plan ist eine Orientierung für Kommune und Eigentümer — keine unmittelbare Pflicht für Mieter, die Heizung zu tauschen. Änderungen an der Heizung regelt der Vermieter im Rahmen von Gesetz und Mietvertrag.

Quelle: Gemeinde Gründau; Wärmeplanung

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