Immobilien zum Mieten in Bretten

0 Immobilien werden in Bretten zum Mieten angeboten.

Wählen Sie genauer aus: Was suchen Sie genau?

Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Keine Immobilien gefunden

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bretten – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

beliebte Anbieter

...alle anzeigen
30 Objekte
✦
✦
✦
✦
✦
Richard-Wagner-Straße 25, 75031 Eppingen, GERMANY

Axel Muth Immobilien bietet an: Zugehörigkeit zum BVFI, IHK-Sachkundenachweis, Arbeit als zertifizierter Immobiliengutachter, Auszeichnung durch das Magazin Focus, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien

Das Wichtigste zum Mieten in Bretten

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Bretten keine Mietpreisbremse mehr — die Stadt steht nicht in der aktuellen Gebietskulisse Baden-Württembergs. Im laufenden Mietverhältnis bleiben Mieterhöhungen auf höchstens 20 % in drei Jahren gekappt (bezogen auf die bisherige Miete, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete).

Für Mietsuchende mit Familie zählen daneben die gestaffelten Kita-Elternbeiträge und der Wohnberechtigungsschein im Technischen Rathaus.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

Was zahlen Familien für die Kita?

In Bretten gibt es keine allgemeine Beitragsfreiheit. Der Gemeinderat hat am 24. Juni 2025 neue Entgeltordnungen beschlossen; ab dem 1. September 2025 gelten gestaffelte Elternbeiträge nach Betreuungszeit und Zahl der Kinder unter 18 im Haushalt.

Beitragspflichtig sind September bis Juli — der August bleibt beitragsfrei. Essensgeld kann hinzukommen. Platzvergabe und Anmeldung laufen über die jeweiligen Einrichtungen; die konkreten Monatssätze stehen in der Entgeltordnung der Einrichtung.

Quelle: Stadt Bretten; Kita-Entgeltordnung

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — den Nachweis, dass Ihr Haushaltseinkommen die Landesgrenzen einhält. In Bretten gibt das Bürgerbüro Bauen im Technischen Rathaus (Hermann-Beuttenmüller-Straße 6) Wohnberechtigungsscheine aus.

Einkommensgrenzen und Musterformulare veröffentlicht das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen. Ohne gültigen WBS bleibt der Zugang zu gebundenen Sozialwohnungen in der Regel verschlossen.

Quelle: Stadt Bretten; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Baden-Württemberg; Wohnberechtigung

Woran messen Sie die Neuvertragsmiete?

Ohne Mietpreisbremse darf die vereinbarte Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % überschreiten — die Bremse greift hier nicht. Grenze bleibt die Mietpreisüberhöhung: mehr als 20 % über der Vergleichsmiete kann als Ordnungswidrigkeit gelten.

Einen amtlichen Mietspiegel für Bretten sollten Sie vor Ort prüfen; fehlt er, dient die Vergleichsmiete nach den üblichen BGB-Wegen (Vergleichswohnungen, Gutachten) als Maßstab. Die Grundsteuer kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht; der kommunale Hebesatz B liegt bei 300 % (neue Grundsteuer ab 2025).

Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisüberhöhungQuelle: Stadt Bretten; Grundsteuer Hebesatz

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Bretten

  • Gilt in Bretten die Mietpreisbremse?
  • Ist Bretten angespannter Wohnungsmarkt?
  • Seit wann gilt keine Mietpreisbremse mehr?

Nein. Seit dem 1. Januar 2026 gehört Bretten nicht mehr zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg. Die Stadt steht ausdrücklich unter „Nicht mehr in der Gebietskulisse“. Bei Neuvermietung greift damit die 10-Prozent-Grenze über der Vergleichsmiete nicht.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse Kulisse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Bretten?
  • Darf die Miete um 15 oder 20 Prozent steigen?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?

Es gilt die bundesweite Regel: höchstens 20 % Mieterhöhung in drei Jahren (bezogen auf die bisherige Miete, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt in Baden-Württemberg nur in denselben Kommunen wie die Mietpreisbremse — Bretten gehört nicht dazu.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

  • Gibt es einen amtlichen Mietspiegel für Bretten?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Brauche ich einen Mietspiegel ohne Mietpreisbremse?

Prüfen Sie aktuelle Angebote der Stadt oder regionaler Kooperationsprojekte; nicht jede Kommune führt einen eigenen qualifizierten Mietspiegel. Fehlt ein Mietspiegel, bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete nach den BGB-Wegen (Vergleichswohnungen, Gutachten) maßgeblich — auch für die Grenze der Mietpreisüberhöhung (20 % über Vergleichsmiete).

Quelle: Land Baden-Württemberg; Vergleichsmiete Hinweis

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Bretten?
  • Wo gibt es den Wohnberechtigungsschein?
  • Wer vergibt Sozialwohnungen?

Für öffentlich geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushaltseinkommen die Landesgrenzen einhält. In Bretten stellt das Bürgerbüro Bauen im Technischen Rathaus Wohnberechtigungsscheine aus. Einkommensgrenzen und Muster stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen bereit.

Quelle: Stadt Bretten; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Baden-Württemberg; Wohnberechtigung

  • Was kosten Kita und Kindergarten in Bretten?
  • Sind Elternbeiträge gestaffelt?
  • Muss ich im August zahlen?

Elternbeiträge sind Pflicht und nach Betreuungszeit sowie Zahl der Kinder unter 18 im Haushalt gestaffelt. Ab dem 1. September 2025 gelten die neuen Entgeltordnungen; Beispiel städtischer Kindergarten: für ein Kind ab drei Jahren bei fünf Stunden täglich 145 € monatlich (Ein-Kind-Haushalt). September bis Juli sind beitragspflichtig, der August ist frei.

Quelle: Stadt Bretten; Kita-Entgeltordnung

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt in Bretten?
  • Betrifft mich die neue Grundsteuer als Mieter?

Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Bretten beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B 300 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Ob und wie stark sich Ihr Anteil ändert, hängt von Vertrag und Abrechnung ab — prüfen Sie die Nebenkostenabrechnung.

Quelle: Stadt Bretten; Grundsteuer Hebesatz

  • Was kostet Bewohnerparken für Mieter in Bretten?
  • Brauche ich einen Parkausweis ohne Stellplatz?
  • Wo beantrage ich den Ausweis?

In Bewohnerparkzonen kostet der Ausweis 60 € pro Jahr; Änderungen und Ersatz 20 € (Verordnung vom 1. April 2025). Voraussetzung ist unter anderem Hauptwohnsitz in der Zone und kein zumutbarer privater Stellplatz. Anträge laufen über das Ordnungsamt.

Quelle: Stadt Bretten; Bewohnerparken

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto durch Bretten?
  • Reicht der Stadtbus für den Alltag?
  • Hilft regiomove beim Umstieg?

Stadtbahn und Rendezvous-Stadtbus am Bahnhof Bretten sollen Umstiege verkürzen; der regiomove-Port unterstützt kombinierte Routen mit der KVV.regiomove-App. Ob Ihr Wohnort und Arbeitsweg ohne Auto funktionieren, hängt von Linie und Takt ab — prüfen Sie die konkrete Haltestelle in der KVV-Auskunft.

Quelle: Stadt Bretten; Stadtbus regiomove

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

Weitere Immobilienangebote in Bretten

Mietangebote in Bretten