Altbauflair trifft Wohnkomfort: Bezugsfertiges Reihenmittelhaus mit Garten in zentraler Lage von Frankenthal
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Schifferstadt – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Anke Holzwarth bietet an: Mitgliedschaft im IVD, Aufnahme in den Fachkreis Immobilienprofi, IHK-Sachkundenachweis, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung, professionelle moderne Software und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Schifferstadt eine Bestandswohnung neu mietet, trifft seit dem 8. Oktober 2025 auf die Mietpreisbremse: Die Nettokaltmiete darf in der Regel höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Schifferstadt gehört als Gemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz (bis 31. Dezember 2029). Im laufenden Mietverhältnis sind Erhöhungen auf die Vergleichsmiete zusätzlich auf 15 % innerhalb von drei Jahren gekappt (Kappungsgrenzenverordnung seit 1. Oktober 2024, bis 30. September 2029). Gesetzliche Ausnahmen — etwa bestimmter Neubau — bleiben möglich.
Quelle: Ministerium RLP; Mieterschutzregelungen
Die Stadt Schifferstadt erstellt keinen Mietspiegel und ist dazu auch nicht verpflichtet. Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete liefern dann Vergleichswohnungen, Gutachten oder anerkannte Mietdatenbanken — nicht eine kommunale Tabelle. Das gilt für die Neuvertragsprüfung unter der Mietpreisbremse ebenso wie für Erhöhungsverlangen im Bestand. Ohne kommunalen Spiegel lohnt sich die Dokumentation von Vergleichsangeboten besonders.
Quelle: Stadt Schifferstadt; kein Mietspiegel
Für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den beantragen Sie beim Referat Soziales der Stadtverwaltung Schifferstadt, Marktplatz 2. Der Schein gilt in der Regel zwölf Monate und nur in Rheinland-Pfalz; einen Anspruch auf eine konkrete Wohnung begründet er nicht. Ob Ihre Einkommensgrenze passt, klärt die Stadt vor Ort.
Quelle: Serviceportal RLP; Wohnberechtigungsschein
Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt in Schifferstadt der Hebesatz Grundsteuer B von 620 % (neue Grundsteuer, wertabhängiges Bundesmodell). Ob und wie sich Ihr Anteil ändert, zeigt die Abrechnung — nicht der Hebesatz allein. Für den Arbeitsweg ohne Auto helfen Haupt- und Südbahnhof mit den VRN-Linien S 1 bis S 4 Richtung Ludwigshafen und Mannheim.
Quelle: Stadt Schifferstadt; Hebesatz-SatzungQuelle: Destatis via Grundradar; Hebesatz BQuelle: Stadt Schifferstadt; Bahnhöfe und S-Bahn
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
Ja. Seit dem 8. Oktober 2025 gehören die Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis — und damit Schifferstadt — zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz (bis 31. Dezember 2029). Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete in der Regel höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; gesetzliche Ausnahmen (z. B. bestimmter Neubau) bleiben möglich.
In Schifferstadt gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis; Verordnung vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2029). Obergrenze bleibt jeweils die ortsübliche Vergleichsmiete.
Nein. Die Stadt Schifferstadt erstellt keinen Mietspiegel und ist dazu nicht verpflichtet. Für Vergleichsmiete und Mietpreisbremse bleiben dann andere Belege (Vergleichswohnungen, Gutachten, Mietdatenbanken) relevant.
Für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) ja. Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie beim Referat Soziales der Stadtverwaltung Schifferstadt, Marktplatz 2. Er gilt in der Regel 12 Monate und nur in Rheinland-Pfalz; einen konkreten Wohnungsanspruch begründet er nicht.
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage erlaubt. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Schifferstadt bei 620 % (neue Grundsteuer). Ob sich Ihr Anteil ändert, zeigt die Nebenkostenabrechnung.
Quelle: Stadt Schifferstadt; Hebesatz-SatzungQuelle: Destatis via Grundradar; Hebesatz B
Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist die Kita in Rheinland-Pfalz beitragsfrei; Verpflegung bleibt gesondert. Für unter Zwei- und Schulkinder können Beiträge anfallen.
Über Haupt- und Südbahnhof mit den VRN-Linien S 1 bis S 4 (etwa Stundentakt) Richtung Ludwigshafen und Mannheim. Das erleichtert den Alltag ohne eigenen Stellplatz.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden