Immobilien in Rastatt
0 Immobilien werden in Rastatt derzeit angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien in Rastatt – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste über Rastatt
Seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 27. Juli 2026 steht in Rastatt ein neues Parkraumkonzept: Die Bewirtschaftung wird 2027, 2028 und 2029 stufenweise ausgeweitet, die bisher drei Tarifzonen fallen auf zwei zusammen. Für Bewohnerparkausweise hat das Gremium 60 € pro Jahr ab 2027, 90 € ab 2028 und 120 € ab 2029 festgelegt. In Tarifzone 1 gelten künftig 3 € je Stunde, höchstens drei Stunden, montags bis samstags von 9 bis 19 Uhr; Tarifzone 2 wird als Tages-, Wochen- und Monatstarif geführt. Bis die jeweilige Ausführungsplanung beschlossen ist, bleibt die geltende Parkgebührenordnung maßgeblich — der Ausweis sichert keinen festen Stellplatz.
Quelle: Stadt Rastatt; Gemeinderat ParkraumkonzeptQuelle: Stadt Rastatt; Parkgebühren StufenQuelle: Stadt Rastatt; Bewohnerparkausweis
Woran messen Sie Mieten — und gilt hier die Bremse?
Rastatt steht nicht in der Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (Stand ab 1. Januar 2026, befristet bis 31. Dezember 2026). Nachbarstädte wie Karlsruhe oder Achern sind gelistet, die Große Kreisstadt selbst nicht: Neuvertragsmieten sind hier nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren gilt nur in derselben Kulisse — in Rastatt bleibt es bei höchstens 20 % in drei Jahren, maximal bis zur Vergleichsmiete.
Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel 2025/2026, gültig vom 1. April 2025 bis 31. Dezember 2026. Broschüre mit Lagekarte gibt es kostenfrei im Bürgerbüro; den Online-Rechner und den Download stellt die Stadt bereit. Der Spiegel ist vom Gemeinderat anerkannt, ebenso vom Mieterverein Baden-Baden und Umgebung sowie vom Haus- und Grundbesitzerverein Rastatt und Umgebung. Vermieter müssen sich bei Erhöhungen darauf beziehen, solange er nicht älter als zwei Jahre ist.
Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Stadt Rastatt; Mietspiegel 2025/2026
Was plant die Stadt für Heizung und Fernwärme?
Der Gemeinderat hat im Oktober 2023 den kommunalen Wärmeplan verabschiedet. Die Stadtwerke haben bereits rund 30 Kilometer Netz und etwa 1.400 Haushalte angeschlossen; eine Leitung entlang Herren- und Lyzeumstraße war zum Planungszeitpunkt im Bau. Großflächiger weiterer Ausbau ist ab 2028 vorgesehen — unter anderem Studien zu Klinikum Münchfeld, Friedrichring, Rheinau mit Klärwerkswärme und Rastatt-Mitte. In den Rieddörfern rechnet die Planung derzeit nicht mit Fernwärme; dort bleiben dezentrale Lösungen im Blick. Der Plan verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten Heizsystem, zeigt aber Eignungsgebiete.
Quelle: Stadt Rastatt; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Rastatt; Fernwärme
Wie kommen Sie nach Karlsruhe — und nach 20 Uhr nach Hause?
Rastatt liegt im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV); Stadtbahn und Regionalzüge verbinden den Bahnhof mit Karlsruhe, Baden-Baden, Bühl und dem Murgtal. Der Rastadtbus erschließt Innenstadt und Ortsteile: Die Innenstadtlinie taktet alle 20 Minuten zwischen Bahnhof und Zentrum (zehn Halte), fünf weitere Linien fahren in die Stadtteile. Der 2022 eröffnete Regiomove-Port am Bahnhof bündelt Zug, Bus und Leihrad in einer App — ein Umsteige-Anker, den Nachbarorte so nicht haben. Abends ergänzt das Anrufsammeltaxi: Bestellung telefonisch etwa 30 Minuten vorher unter 07222 39933, KVV-Tarif plus 2,50 € Komfortzuschlag inklusive Haustür; täglich ab 19.45 Uhr stündlich bis 0.45 Uhr, in Wochenendnächten länger.
Quelle: Stadt Rastatt; Nah- und Fernverkehr
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zu Wohnen in Rastatt
- Was beschließt Rastatt zum Parken ab 2027?
- Wie teuer wird der Bewohnerparkausweis?
- Werden die Parkzonen ausgeweitet?
Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 das Parkraumkonzept beschlossen: Die Bewirtschaftung wird in den Jahren 2027, 2028 und 2029 stufenweise erweitert, künftig in zwei statt drei Tarifzonen. Der Bewohnerparkausweis soll 60 € (ab 2027), 90 € (ab 2028) und 120 € (ab 2029) pro Jahr kosten. Tarifzone 1: 3 € je Stunde, höchstens drei Stunden, montags bis samstags 9–19 Uhr. Bis die Ausführungsplanung je Gebiet da ist, gilt die bisherige Parkgebührenordnung; ein Ausweis garantiert keinen Stellplatz.
Quelle: Stadt Rastatt; Gemeinderat ParkraumkonzeptQuelle: Stadt Rastatt; Bewohnerparkausweis
- Lohnt sich Wohnen in Rastatt trotz Pendeln nach Karlsruhe?
- Welcher Verkehrsverbund gilt in Rastatt?
- Was ist der Regiomove-Port am Bahnhof?
Die Anbindung ist alltagstauglich: Rastatt liegt im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV); Stadtbahn und Regionalzüge verbinden den Bahnhof mit Karlsruhe, Baden-Baden, Bühl und dem Murgtal. Der Rastadtbus fährt die Innenstadt alle 20 Minuten (zehn Halte) und erschließt die Ortsteile mit fünf weiteren Linien. Der 2022 eröffnete Regiomove-Port am Bahnhof bündelt Zug, Bus und Leihrad in einer App.
- Gibt es abends noch eine ÖPNV-Alternative zum Bus?
- Wie funktioniert das Anrufsammeltaxi in Rastatt?
Ja. Das Anrufsammeltaxi (AST) fährt, wenn kein Bus mehr geht: telefonisch etwa 30 Minuten vorher unter 07222 39933 bestellen. Es gilt der KVV-Tarif plus 2,50 € Komfortzuschlag inklusive Haustür. Täglich ab 19.45 Uhr stündlich bis 0.45 Uhr; in Nächten auf Samstag sowie an Sonn- und Feiertagen bis 3.45 Uhr. Einzugsgebiet: Stadtgebiet einschließlich Niederbühl/Förch, Ottersdorf, Plittersdorf, Rauental und Wintersdorf.
- Gibt es in Rastatt Kita-Gebühren — und ab wann ist die Betreuung beitragsfrei?
- Was kosten städtische Kita-Beiträge ab September 2026?
- Kann ich Kita-Gebühren ermäßigen lassen?
Ja, Beiträge fallen an; eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. In städtischen Kitas gelten ab dem 1. September 2026 feste Sätze in elf Monatsraten ohne Mittagessen — im Regelkindergarten ab drei Jahren zum Beispiel 181 € für das erste Kind, mit Geschwisterermäßigung weniger; Ganztag und unter drei Jahren liegen höher. Freie Träger setzen eigene Beiträge. Bei Überlastung hilft ein Antrag auf Übernahme beim Jugendamt — frühestens ab dem Antragsmonat.
Quelle: Stadt Rastatt; Kita ElternbeiträgeQuelle: Landkreis Rastatt; Kita-Beitragsübernahme
- Liegt Rastatt in einem Wärmeplan-Gebiet?
- Wann kommt der Fernwärmeausbau?
- Gilt der Wärmeplan auch in den Rieddörfern?
Ja. Der Gemeinderat hat den kommunalen Wärmeplan im Oktober 2023 verabschiedet. Rund 30 Kilometer Netz und etwa 1.400 Haushalte sind bereits angeschlossen; großflächiger Ausbau ist ab 2028 geplant. In den Rieddörfern rechnet die Planung derzeit nicht mit Fernwärme. Der Plan zeigt Eignungsgebiete, ohne Sie an ein Heizsystem zu zwingen.
- Ist Rastatt laut Karte hochwassergefährdet?
- Wo prüfe ich Überflutungsflächen vor dem Umzug?
- Was plant die Stadt an der Murg?
Lageabhängig — Rhein und Murg prägen die Gemarkung. Prüfen Sie die Adresse in den Hochwassergefahrenkarten Baden-Württembergs (UDO). Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 Vorplanungs-Varianten zum Hochwasserschutz- und Dammsanierungsprojekt Murg beschlossen; das betrifft einzelne Uferlagen, nicht automatisch jedes Grundstück.
Quelle: Land BW; HochwassergefahrenkartenQuelle: Stadt Rastatt; Hochwasserschutz Murg
- Gibt es in Rastatt Grundschulen — und wie läuft die Einschulung?
- Wo finde ich die Grundschulbezirke?
Ja, die Stadt ist Schulträger und führt öffentliche Grundschulen in Kernstadt und Ortsteilen; eingeschult wird in der Regel mit sechs Jahren. Die Bezirke der Kernstadt veröffentlicht die Stadt als PDF. An mehreren Grundschulen gibt es Ganztags- oder Randzeitenbetreuung. Anlaufstelle ist der Fachbereich Schulen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden