Mehrfamilienhaus am Rande Berlins


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Petershagen - Eggersdorf – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Petershagen - Eggersdorf der Hebesatz Grundsteuer B von 180 v. H. (A: 140 v. H.). Für 2026 setzt die Gemeinde die Steuer per öffentlicher Bekanntmachung fest, wenn sich Messbetrag und persönliche Steuerpflicht nicht geändert haben — dann kommt kein neuer Bescheid. Beim späteren Vermieten gilt hier keine Mietpreisbremse; Nachbarn wie Fredersdorf-Vogelsdorf und Strausberg liegen in der Landes-Kulisse.
Quelle: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf; HebesatzsatzungQuelle: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf; Grundsteuer 2026Quelle: Land Brandenburg; Mietpreisbegrenzungs-VO
Seit dem 1. März 2026 erarbeitet energielenker projects den kommunalen Wärmeplan im Konvoi mit Altlandsberg, Fredersdorf-Vogelsdorf, Hoppegarten und Neuenhagen bei Berlin; Abschluss bis 30. Juni 2027. Untersucht werden Bestand, Potenziale und mögliche Netze oder dezentrale Lösungen. Der Plan ist Orientierung bis 2045 und begründet allein keine Anschlusspflicht. Für Kaufentscheidungen lohnt der Blick auf Zwischenergebnisse der Gemeinde — verbindliche Gebietsausweisungen folgen später.
Quelle: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf; Kommunale WärmeplanungQuelle: Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf; Wärmeplan-Konvoi
Eintragungen für Grundstücke in der Gemeinde führt das Amtsgericht Strausberg als Grundbuchamt, Klosterstraße 13, 15344 Strausberg. Notar- und Grundbuchkosten kommen zu den landesweiten Kaufnebenkosten hinzu (Grunderwerbsteuer siehe Bundesland-Block). Amtliche Bodenrichtwerte liefert BORIS Brandenburg; sie sind Orientierung der Gutachterausschüsse, kein Verkehrswert Ihres Objekts. Für Förderungen selbst genutzten Eigentums prüft die ILB landesweit Zuschuss und Darlehen.
Quelle: Amtsgericht Strausberg; GrundbuchamtQuelle: BORIS Brandenburg; BodenrichtwerteQuelle: ILB; Wohneigentumsförderung
Das Finanzamt Strausberg (Prötzeler Chaussee 12a) setzt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell fest — das ist kein aktueller Verkaufspreis. Die Gemeinde wendet den Hebesatz B von 180 v. H. an; daraus folgt die Jahressteuer. Einwände gegen den Messbetrag richten Sie an das Finanzamt, nicht an die Gemeindekasse. Fällig sind die Vierteljahresbeträge am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; Kleinbeträge und Jahreszahlung folgen den Regeln im Amtsblatt.
Quelle: Finanzamt Strausberg; KontaktQuelle: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf; Grundsteuerfälligkeit
Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten Hebesatz B 180 v. H. und Hebesatz A 140 v. H. Das Finanzamt Strausberg setzt den Messbetrag (Bundesmodell, kein Verkaufspreis); die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Verbindlich ist der Bescheid bzw. die öffentliche Festsetzung.
Quelle: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf; HebesatzsatzungQuelle: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf; Amtsblatt 2026
Nein, nicht automatisch. Bleiben Messbetrag und Steuerpflicht unverändert, setzt die Gemeinde die Grundsteuer 2026 per Amtsblatt fest — mit denselben Rechtswirkungen wie ein Bescheid. Fällig sind die Vierteljahresbeträge am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf; Grundsteuerfestsetzung 2026
Zuständig ist das Amtsgericht Strausberg, Klosterstraße 13, 15344 Strausberg (Grundbuchsachen). Auszüge beantragen Sie beim Grundbuchamt; das Gericht bietet für ausgewählte Leistungen eine Online-Terminbuchung.
Quelle: Amtsgericht Strausberg; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Strausberg; Geschäftsverteilung
Der Satz ist landesweit einheitlich — siehe Bundesland-Block (6,5 %). Hinzu kommen Notar- und Grundbuchgebühren nach Bundesrecht; eine Maklerprovision nur, wenn vertraglich vereinbart.
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Portal BORIS Brandenburg. Sie sind Orientierung der Gutachterausschüsse, kein Verkehrswert Ihres Grundstücks.
Ja, landesweit über die ILB (Zuschuss/Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum). Voraussetzungen und Einkommen prüfen Sie auf dem ILB-Portal; die Gemeinde ist kein eigener Fördermittelgeber für den Kauf.
Seit dem 1. März 2026 plant energielenker projects im Konvoi mit vier Nachbargemeinden; Endbericht bis 30. Juni 2027. Der Plan ist Orientierung bis 2045 und löst allein keine Anschlusspflicht aus.
Quelle: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf; Kommunale Wärmeplanung
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden