Sicher & Geborgen: Zuhause für Groß & Klein


Aktuell haben wir keine Immobilien in Moormerland – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
GROEN & GROEN Immobilien - Inh. Jürgen Groen bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Moormerland steht nicht unter der Mietpreisbremse: Die Gemeinde im Landkreis Leer gehört nicht zu den 57 niedersächsischen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt — anders als die Nachbarstadt Leer (Ostfriesland). Seit dem 1. Mai 2026 hält die stündliche RE 15 (WestfalenBahn, Emden–Münster) am neuen Haltepunkt Neermoor an der Bahnhofsstraße; die Bahnsteige sind barrierefrei.
Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: WestfalenBahn; Haltepunkt Neermoor
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag fest; die Gemeinde bestimmt den Hebesatz. Der Rat beschloss am 19. Dezember 2024 die Hebesatzsatzung: Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B 280 %, für Grundsteuer A 380 %. Den Jahresbetrag entnehmen Sie dem Bescheid — nicht dem Verkaufspreis Ihres Grundstücks.
Quelle: Gemeinde Moormerland; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Gemeinde Moormerland; Ortsrecht Finanzen
Ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zur Einschulung ist die Betreuung in Kindertageseinrichtungen für bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung und längere Zeiten bleiben kostenpflichtig. Kommunale Plätze melden Sie über das Elternportal der Gemeinde (OpenR@thaus / BundID). Die Anmeldefrist endet landkreisweit jeweils am 28. Februar.
Quelle: Gemeinde Moormerland; Kita-Anmeldung
Der Gemeinderat hat den Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen; er skizziert das Zielszenario bis 2040. Darin spielt dezentrale Wärme (vor allem strombasiert) die zentrale Rolle; große neue Wärmenetze sieht der Plan kaum vor. Der Bericht begründet keine unmittelbare Anschlusspflicht — Heizungsregeln folgen dem Gebäudeenergiegesetz und späteren Satzungen.
Quelle: Gemeinde Moormerland; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
Ja. Seit dem 1. Mai 2026 hält die Linie RE 15 (WestfalenBahn, Emden über Lingen und Rheine nach Münster) am neuen Haltepunkt Neermoor an der Bahnhofsstraße. Die Züge verkehren in der Regel stündlich in beide Richtungen; die Bahnsteige sind barrierefrei erreichbar.
Moormerland liegt im Landkreis Leer zwischen den Zentren Leer und Emden. Mit der RE 15 ab Neermoor erreichen Sie beide Städte ohne Umstieg auf der Schiene; Regionalbusse bedienen weitere Ortsteile. Für viele Alltagswege und Randzeiten bleibt ein Auto praktisch — prüfen Sie Fahrplan und Takt für Ihren konkreten Ortsteil.
Ab dem Monat, in dem Ihr Kind drei Jahre alt wird, bis zur Einschulung ist die Betreuung für bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei. Verpflegung und Betreuungszeiten darüber hinaus sind kostenpflichtig. Kommunale Plätze melden Sie über das Elternportal an; Frist landkreisweit: 28. Februar.
Ja. In mehreren Ortsteilen gibt es Grundschulen sowie weiterführende Angebote; die Schulplatzzuweisung und aktuelle Zuständigkeiten klären Sie beim Schulamt bzw. über die Gemeinde. Eine Bestandszählung der Einrichtungen ist für die Umzugsentscheidung wenig hilfreich — entscheidend sind Einzugsgebiet und Anmeldefristen.
Die Gemeinde hat die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen; der Endbericht ist vom Rat beschlossen und öffentlich. Er skizziert Zielszenario und Versorgungsgebiete bis 2040 und setzt vor allem auf dezentrale Wärme. Der Plan selbst begründet keine unmittelbare Anschlusspflicht.
Kommunale Kindergartenplätze melden Sie online über das Elternportal der Gemeinde (Login über OpenR@thaus / BundID). Die Anmeldefrist endet landkreisweit am 28. Februar; Aufnahmebestätigungen folgen typischerweise im April/Mai. Besichtigungen vereinbaren Sie weiterhin direkt mit den Einrichtungen.
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B seit dem 1. Januar 2025280 %, für Grundsteuer A 380 % (Hebesatzsatzung vom 19.12.2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Gemeinde den Hebesatz.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden