Immobilien zum Mieten in Marburg

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Louisenstraße 133, 61348 Bad Homburg vor der Höhe

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Das Wichtigste zum Mieten in Marburg

In Marburg begrenzt die hessische Mieterschutzverordnung Neuvertragsmieten: höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Im Bestand gilt die abgesenkte Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren. Das Land nennt als Geltungsende den 25. November 2026; die Verlängerung vom November 2025 ist streitig. Maßstab ist der qualifizierte Mietspiegel 2024 (Erhebungsstichtag 1. Januar 2024, gültig ab 16. September 2024) — inkl. Rechner im Geoportal „Marburg in Karten“. Ausnahmen betreffen unter anderem Wohnungen mit Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014 und bestimmte Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung.

Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: Land Hessen; MiSchuV VerlängerungQuelle: Stadt Marburg; Mietspiegel 2024

Wann lohnt ein Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn das anrechenbare Einkommen die Grenzen einhält. Ab dem 1. Januar 2026 liegen sie bei 20.146 € (eine Person) bzw. 30.565 € (zwei Personen), zuzüglich 6.948 € je weiterer Person und zusätzlich 924 € je Kind. Den Antrag stellt der Fachdienst Wohnungswesen, Pilgrimstein 35 A (3. OG); die Erteilung ist in Hessen kostenfrei. Die Stadt vermittelt keine Wohnung — die Suche bleibt bei Ihnen. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr, manchmal zwei Jahre. Bei später deutlich höherem Einkommen kann eine Fehlbelegungsabgabe anfallen.

Quelle: Stadt Marburg; Wohnberechtigungsschein

Was kostet ein Zweitwohnsitz in der Universitätsstadt?

Wer in Marburg eine Wohnung als Nebenwohnung meldet, zahlt seit dem 1. Januar 2026 Zweitwohnungssteuer in Höhe von 12 % der jährlichen Nettokaltmiete (II. Nachtrag, Beschluss 21. November 2025). Liegt keine Miete oder eine unter der Ortsüblichkeit, setzt die Stadt die ortsübliche Nettokaltmiete an. Die Anmeldung beim Stadtbüro gilt zugleich als steuerliche Anmeldung. Steuerfrei bleiben unter anderem Wohnungen bei den Eltern, die Studierende nutzen, soweit die Hauptwohnung am Studienort liegt.

Quelle: Stadt Marburg; Zweitwohnungssteuer

Was zahlen Mieter für Bewohnerparken — und die Grundsteuer?

Auch als Mieterin oder Mieter ohne Stellplatz beantragen Sie im Regelungsbereich den digitalen Bewohnerparkausweis (seit 5. August 2026 per E-Mail-Bescheid, ein Kennzeichen). Gebühren seit der Satzung vom 18. September 2025: 60 / 120 / 240 € für 6 / 12 / 24 Monate; Änderungen 25 €. Mit MarburgPass ist die Hälfte auf Antrag erstattungsfähig. Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz B beträgt ab 2026490 %; er bestimmt die Jahressteuer, nicht den Wert der Wohnung.

Quelle: Stadt Marburg; BewohnerparkenQuelle: Stadt Marburg; Grundsteuer Hebesätze

Bundesland Hessen:

  • Grunderwerbsteuer: 6 %
  • Hessengeld: Landesförderung Eigentum (Erstkauf selbstgenutzt) — siehe Quelle
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Verordnungskulisse; Verlängerung streitig
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Marburg

  • Gilt in Marburg die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete in Marburg beliebig steigen?
  • Ist Marburg Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?

Ja. Marburg steht in der Gemeindenliste der hessischen Mieterschutzverordnung. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das Land nennt als Geltungsende den 25. November 2026; die Verlängerung vom November 2025 ist streitig. Ausnahmen gelten unter anderem für Wohnungen mit Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014 und für bestimmte Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung.

Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: Land Hessen; MiSchuV Verlängerung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Marburg bei Mieterhöhungen?
  • Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt in Marburg 15 oder 20 Prozent Kappung?

In Marburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Im laufenden Mietverhältnis darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — statt der bundesweiten 20 %. Zusätzlich darf die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Grundlage ist die Mieterschutzverordnung (Land: Ende 25. November 2026, Verlängerung streitig).

Quelle: Land Hessen; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Marburg einen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Ist der Marburger Mietspiegel qualifiziert?
  • Welcher Stichtag gilt für den Mietspiegel 2024?

Ja. Maßgeblich ist der erste qualifizierte Mietspiegel 2024 (Erhebungsstichtag 1. Januar 2024, gültig ab 16. September 2024). Er ist kostenfrei über die Stadtseite und als Rechner im Geoportal „Marburg in Karten“ nutzbar.

Quelle: Stadt Marburg; Mietspiegel 2024

  • Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein in Marburg — und wo beantrage ich ihn?
  • Wo ist das Wohnungsamt für den WBS?
  • Welche Einkommensgrenzen gelten 2026?

Einen WBS brauchen Sie für öffentlich geförderte Wohnungen, wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. Ab dem 1. Januar 2026: 20.146 € für eine Person, 30.565 € für zwei Personen, plus 6.948 € je weiterer Person und 924 € je Kind. Antrag beim Fachdienst Wohnungswesen, Pilgrimstein 35 A. Die Stadt vermittelt keine Wohnung. Die Erteilung ist kostenfrei.

Quelle: Stadt Marburg; Wohnberechtigungsschein

  • Was kostet Bewohnerparken für Mieter in Marburg?
  • Kann ich als Mieter einen Parkausweis bekommen?
  • Gibt es Ermäßigung mit MarburgPass?

Ja, auch Mieter ohne eigenen Stellplatz können im Regelungsbereich den digitalen Ausweis beantragen. Seit der Satzung vom 18. September 2025: 60 / 120 / 240 € für 6 / 12 / 24 Monate. Seit dem 5. August 2026 nur noch digital, ein Kennzeichen. MarburgPass-Inhaber können die Gebühr auf Antrag auf die Hälfte erstatten lassen.

Quelle: Stadt Marburg; Bewohnerparken

  • Darf die Grundsteuer über die Nebenkosten umgelegt werden?
  • Betrifft mich als Mieter der Hebesatz 490 Prozent?
  • Was gilt für die neue Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung?

Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Der Hebesatz B beträgt ab 2026490 %; er bestimmt die Jahressteuer, nicht den Verkaufspreis der Wohnung.

Quelle: Stadt Marburg; Grundsteuer Hebesätze

  • Was gilt 2026 für Kita-Beiträge, wenn ich mit Kindern nach Marburg ziehe?
  • Sind die ersten sechs Kita-Stunden weiterhin frei?
  • Was kostet Ganztagsbetreuung ab drei Jahren?

Die Kinderbetreuungssatzung gilt ab dem 1. April 2026. Die ersten sechs Stunden ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bleiben beitragsfrei. Jede weitere Stunde kostet 30 € monatlich (Beschluss 21. November 2025). Verpflegung: 75 € bzw. 69 €.

Quelle: Stadt Marburg; Kita Gebühren 2026Quelle: Stadt Marburg; Kinderbetreuungssatzung

  • Zahle ich als Mieter Zweitwohnungssteuer, wenn Marburg nur Nebenwohnsitz ist?
  • Gilt die Zweitwohnungssteuer auch für gemietete Wohnungen?
  • Gibt es eine Studenten-Ausnahme?

Ja, die Steuer knüpft an die gemeldete Nebenwohnung — gemietet oder selbst genutzt. Seit dem 1. Januar 2026 sind es 12 % der jährlichen Nettokaltmiete. Steuerfrei bleiben unter anderem Wohnungen bei den Eltern, die Studierende nutzen, wenn die Hauptwohnung am Studienort liegt.

Quelle: Stadt Marburg; Zweitwohnungssteuer

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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