Immobilien zum Mieten in Jülich

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Das Wichtigste zum Mieten in Jülich

Für Mietsuchende in Jülich gilt: Die Stadt steht nicht in der MietSchVO NRW ab 1. März 2025. Eine landesrechtliche Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuabschluss) greift hier nicht. Im laufenden Mietverhältnis bleibt die Kappungsgrenze bei höchstens 20 % in drei Jahren bis zur Vergleichsmiete. Orientierung zur Vergleichsmiete liefert der städtische einfache Mietspiegel.

Quelle: Land NRW; Mieterschutz

Einfacher Mietspiegel Stand März 2025

Die Stadt stellt einen einfachen Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen bereit (Stand 06.03.2025), anerkannt von Stadt, Haus & Grund und Mieterverein Köln. Er dient der Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558c BGB. Nicht anwendbar sind Sozialwohnungen, Dienst- und Werkswohnungen, möblierter Wohnraum und Einfamilienhäuser. Kostenloser Download über das Immobilienmanagement; gedruckt gegen Schutzgebühr im Rathaus. Der Spiegel gilt auch in Titz sowie mit Abschlag bis zu 10 % in Linnich und Aldenhoven.

Quelle: Stadt Jülich; Mietspiegel 2025Quelle: Stadt Jülich; Mietspiegel PDF

Wohnberechtigungsschein für Sozialwohnungen

Eine öffentlich geförderte Wohnung dürfen Sie nur mit Wohnberechtigungsschein (WBS) beziehen. Die Stadt Jülich stellt ihn aus, wenn das Haushaltseinkommen die Grenzen nach dem WFNG NRW nicht um mehr als 5 % überschreitet (Beispiel: 1 Person 19.350 €, 2 Personen 23.310 € jährlich — zuzüglich Beträge für weitere Personen und Kinder). Gebühr: 8 €; Ansprechpartnerin im Neuen Rathaus, Große Rurstraße 17.

Quelle: Stadt Jülich; Wohnberechtigungsschein

Kita-Beiträge über den Kreis Düren

Elternbeiträge für Kita und Kindertagespflege setzt das Kreisjugendamt Düren (nicht die Stadt Düren). Ab dem Kitajahr 01.08.2026 gelten gestaffelte Beiträge; bei zu versteuerndem Jahreseinkommen bis 50.000 € bleiben Sie beitragsfrei. Zusätzlich gilt die landesweite KiBiz-Beitragsfreiheit für Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, ab dem betreffenden Kindergartenjahr bis zur Einschulung. Verpflegung bleibt extra. Für den Alltag ohne Auto tragen Rurtalbahn und AVV-Busse (u. a. SB 11 zum Forschungszentrum).

Quelle: Kreis Düren; Kita-ElternbeiträgeQuelle: Stadt Jülich; Bus und Bahn

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zum Mieten in Jülich

  • Gilt in Jülich die Mietpreisbremse?
  • Ist Jülich angespannter Wohnungsmarkt nach MietSchVO?
  • Darf die Neuvertragsmiete nur 10 Prozent über Vergleichsmiete liegen?

Nein. Jülich gehört nicht zu den 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung NRW ab 1. März 2025. Die landesweite Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuabschluss) greift hier nicht. Nachbarstadt Düren ist hingegen gelistet — die Regelung gilt gemeindebezogen.

Quelle: Land NRW; Mieterschutz

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Jülich?
  • Um wie viel darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt die abgesenkte 15-Prozent-Kappung?

Es bleibt bei der gesetzlichen Regel: bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren. Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % aus der MietSchVO gilt nur in den ausgewiesenen Kommunen — Jülich gehört nicht dazu.

Quelle: Land NRW; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Jülich einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Ist der Mietspiegel einfach oder qualifiziert?
  • Was kostet der Download?

Ja: ein einfacher Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen (Stand 06.03.2025), anerkannt von Stadt, Haus & Grund und Mieterverein Köln. Kostenloser Download über das Immobilienmanagement; gedruckt gegen Schutzgebühr im Rathaus. Nicht anwendbar auf Sozialwohnungen, möblierten Wohnraum und Einfamilienhäuser.

Quelle: Stadt Jülich; Mietspiegel 2025Quelle: Stadt Jülich; Mietspiegel PDF

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Jülich?
  • Was kostet der Wohnberechtigungsschein?
  • Welche Einkommensgrenzen gelten?

Für eine Sozialwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Die Stadt Jülich stellt ihn aus, wenn das Haushaltseinkommen die WFNG-NRW-Grenzen nicht um mehr als 5 % überschreitet (Beispiel: 1 Person 19.350 €, 2 Personen 23.310 € jährlich — zuzüglich Beträge für weitere Personen/Kinder). Gebühr: 8 €; Neues Rathaus, Große Rurstraße 17.

Quelle: Stadt Jülich; Wohnberechtigungsschein

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Welche Hebesätze gelten für Wohngrundstücke?
  • Was bedeutet die neue Grundsteuer ab 2025 für Mieter?

Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Betriebskosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für Wohngrundstücke gilt 2026 der Hebesatz Grundsteuer B 830 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell). Ohne Klausel bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Stadt Jülich; Grundsteuer Hebesätze

  • Was kosten Kita und OGS für Mieter-Familien in Jülich?
  • Wer setzt die Kita-Elternbeiträge fest?
  • Was kostet der Offene Ganztag?

Kita-/Tagespflegebeiträge erhebt das Kreisjugendamt Düren ab 01.08.2026 einkommensgestaffelt; bis 50.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen beitragsfrei (plus landesweite KiBiz-Freiheit für ältere Kita-Kinder). OGS-Beiträge an städtischen Grundschulen regelt die Stadt Jülich gesondert (Staffel je Einkommen).

Quelle: Kreis Düren; Kita-BeiträgeQuelle: Stadt Jülich; Schulen OGS

  • Wie gut ist der ÖPNV für Mieter ohne Auto?
  • Fährt die Rurtalbahn regelmäßig?
  • Komme ich zum Forschungszentrum ohne Pkw?

Ja: Rurtalbahn Richtung Düren/Linnich und AVV-Busse (u. a. Schnellbus SB 11 Forschungszentrum/Aachen) decken den Alltag ab. Zum Campus des Forschungszentrums gibt es Busanbindung an den Rurtalbahn-Haltepunkt.

Quelle: Stadt Jülich; Bus und BahnQuelle: Forschungszentrum Jülich; Anfahrt

  • Brauche ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?
  • Wo beantrage ich Anwohnerparken in Jülich?
  • Reicht der Kreis-Antrag?

In ausgewiesenen Bewohnerparkzonen ja. Zuständig ist das Bürgerbüro der Stadt Jülich — nicht der Kreis Düren. Antrag mit Kopien von Ausweis und Zulassung; Ausweis und Gebührenbescheid kommen per Post.

Quelle: Stadt Jülich; Bewohnerparkausweis

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