Einfamilienhaus am Fluss - Familienfreundlich wohnen in Oranienbaum


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Wittenberg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Rosenberg Immobilien GmbH bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Wittenberg kauft, plant die laufende Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit zwei Sätzen: Ab dem 1. Januar 2026 gelten 450 % für Wohngrundstücke und 753 % für Nichtwohngrundstücke (Stadtrat 29. Oktober 2025). Landes-Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block. Vermieten Sie später, greift hier keine Mietpreisbremse.
Quelle: Stadt Wittenberg; Hebesatz-SatzungQuelle: BBSR; Mietpreisbremse Länder
Wittenberg liegt an der Elbe; Hochwasser und Starkregen gehören zur Lageprüfung. Die Stadt baut mit Landesmitteln aus dem Programm KLIMA III eine neue Hochwasserschutzanlage und ein Pumpwerk im Bereich der ehemaligen Kuhlache (Förderbescheide 2025, Übergabe 29. Mai 2026). Das schützt ausgewiesene Flächen — nicht jedes Grundstück automatisch.
Prüfen Sie Flur und Gebäude in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) und klären Sie den Gebäudeversicherer, bevor Sie den Kaufvertrag festzurren.
Quelle: Stadt Wittenberg; Hochwasserschutz ElbeQuelle: LHW Sachsen-Anhalt; Hochwasserkarten
Der Stadtrat hat die kommunale Wärmeplanung am 13. Mai 2026 gestartet; der Plan muss bis zum 30. Juni 2028 vorliegen. In der Vorbereitungsphase entsteht daraus kein Anschlusszwang und kein Heizungstausch. Später kann der Plan zeigen, wo Netze oder Wärmepumpen näher geprüft werden — ohne Anspruch auf eine bestimmte Versorgung Ihres Hauses.
Die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg betreiben bereits ein Fernwärmenetz mit mehreren Erzeugungsanlagen, darunter Blockheizkraftwerke und die Nutzung industrieller Abwärme der SKW in Piesteritz. Ob Ihr Objekt angeschlossen oder anschlussfähig ist, klären Sie mit den Stadtwerken und im Energieausweis — nicht über den Wärmeplan allein.
Quelle: Stadt Wittenberg; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Wittenberg; Fernwärme
Zuständig ist das Amtsgericht Wittenberg, Dessauer Straße 291. Anträge auf Grundbuchabschriften stellt das Gericht möglichst schriftlich, nicht spontan am Schalter. Bodenrichtwerte liefert der Gutachterausschuss über das Geodatenportal / BORIS Sachsen-Anhalt — zonenweise, flächendeckend, ohne den Verkehrswert Ihres Objekts zu ersetzen.
Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag nach dem Bundesmodell; die Stadt wendet den Hebesatz an. Würde die Differenzierung Wohn/Nichtwohn gerichtlich fallen, gilt ersatzweise 536 % einheitlich — das steht in derselben Satzung.
Quelle: Amtsgericht Wittenberg; GrundbuchamtQuelle: Geodatenportal ST; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen-Anhalt:
5,0 % des Kaufpreises — landesweit, siehe Bundesland-Block. Dazu kommen Notar, Grundbuch und ggf. Makler.
Ab dem 1. Januar 2026: Grundsteuer B 450 % für Wohngrundstücke und 753 % für Nichtwohngrundstücke (Beschluss 29. Oktober 2025). Es ist die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) im Bundesmodell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Ersatzweise sieht die Satzung bei Unwirksamkeit der Differenzierung 536 % einheitlich vor.
Quelle: Stadt Wittenberg; Hebesätze ab 2026Quelle: Finanzamt Sachsen-Anhalt; Grundsteuerreform
Amtsgericht Wittenberg, Dessauer Straße 291, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Anträge auf Grundbuchabschriften stellt das Gericht möglichst schriftlich; Auskunft zu Gebühren erteilt das Grundbuchamt.
Über das Geodatenportal / den Viewer zu Flurstücken und Bodenrichtwerten (BORIS-ST). Der Gutachterausschuss ermittelt die Werte flächendeckend. Der Richtwert ist ein Lage-Orientierungswert, kein Verkehrswert Ihres Objekts.
Quelle: Geodatenportal ST; BodenrichtwerteQuelle: LVermGeo ST; BORIS-ST Viewer
Ja. Wittenberg liegt an der Elbe; die Stadt baut mit KLIMA-III-Mitteln eine Dammanlage und ein Pumpwerk an der ehemaligen Kuhlache. Prüfen Sie Flur und Gebäude über die Hochwassergefahrenkarten des LHW und klären Sie den Versicherungsschutz vor dem Kauf.
Quelle: Stadt Wittenberg; Hochwasserschutz ElbeQuelle: LHW Sachsen-Anhalt; Hochwasserkarten
Der Stadtrat hat die Planung am 13. Mai 2026 gestartet; der Plan muss bis 30. Juni 2028 vorliegen. Daraus folgt kein Heizungstausch. Fernwärme der Stadtwerke gibt es bereits in Teilen des Stadtgebiets — Anschlussfähigkeit klären Sie objektbezogen, nicht über den Plan allein.
Quelle: Stadt Wittenberg; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Wittenberg; Fernwärme
Notar und Grundbuch richten sich bundesweit nach dem GNotKG. Maklerkosten nur bei Beauftragung. Den landesweiten Grunderwerbsteuer-Satz entnehmen Sie dem Bundesland-Block; örtlich zählen vor allem Hebesatz, Elblage und Wärmeanschluss.
In der gebührenpflichtigen Innenstadt (Kurfürstenring, Lutherstraße, Berliner Straße) gelten 0,50 € je angefangene 30 Minuten und 5 € fürs Tagesticket. Eine eigene Bewohnerpark-Satzung veröffentlicht die Stadt nicht — prüfen Sie Stellplatz und Alltagparken objektbezogen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden