Immobilien zum Mieten in Wiesloch
0 Immobilien werden in Wiesloch zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Wiesloch – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Wiesloch
Wer in Wiesloch neu mietet, trifft seit dem 1. Januar 2026 auf die Mietpreisbremse (Neuaufnahme in der Landes-Gebietskulisse, zunächst bis 31. Dezember 2026). Bei Mietbeginn darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen — obwohl die Stadt keinen amtlichen Mietspiegel führt.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Stadt Wiesloch; kein Mietspiegel
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für gebundenen Sozialmietwohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist die Wohngeldstelle der Stadt Wiesloch; Formulare und Onlineantrag liegen auf der Stadtseite. Der Schein eröffnet den Zugang zu gefördertem Wohnraum — er begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Nötig sind Einkommensnachweise aller einziehenden Haushaltsangehörigen; die Einkommensgrenzen richten sich nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz.
Quelle: Stadt Wiesloch; Wohnberechtigungsschein
Wie prüfen Sie die Neuvertragsmiete ohne städtischen Spiegel?
Ohne Mietspiegel der Stadt müssen Sie die Vergleichsmiete über andere zulässige Mittel belegen — etwa Vergleichswohnungen, Verbände oder fachkundige Auskunft. Die Stadtverwaltung erteilt ausdrücklich keine Auskünfte zu ortsüblichen Mieten. Bei Bestandserhöhungen greift parallel die abgesenkte Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf in drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt der allgemeinen 20 %), und sie muss im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben. Bundesrechtliche Ausnahmen von der Bremse (bestimmte Neubauten nach dem 1. Oktober 2014, umfassend modernisierte Wohnungen) bleiben möglich. Das ist keine Rechtsberatung; im Streitfall lohnt eine Beratungsstelle.
Quelle: Land Baden-Württemberg; VergleichsmieteQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze
Was bedeutet die neue Grundsteuer für Ihre Nebenkosten?
Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) kann über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wiesloch setzt den Hebesatz Grundsteuer B seit dem 1. Januar 2025 auf 231 % (Beschluss Gemeinderat 20. November 2024); Grundsteuer A beträgt 575 %. Das Finanzamt Heidelberg setzt den Messbetrag fest; die Stadt wendet den Hebesatz an. Wie viel in Ihrer Abrechnung landet, hängt vom Messbetrag und vom Vertrag ab — nicht von einem pauschalen Stadt-Satz in Euro.
Quelle: Stadt Wiesloch; Grundsteuer Hebesätze
Familien mit Kindern: Kita-Beiträge folgen dem Württemberger System (Kinder unter 18 im Haushalt). Übernahme bei Überforderung: Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis; bei SGB-II-Bezug das Sozialamt. Alltagswege ohne Auto: Bahnhof Wiesloch-Walldorf und VRN-Buslinien; Details zu Parken und Ruftaxi stehen in der allgemeinen Ortsbeschreibung.
Quelle: Stadt Wiesloch; Kita-Elternbeitraege
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Mieten in Wiesloch
- Gilt in Wiesloch die Mietpreisbremse?
- Seit wann ist Wiesloch in der Gebietskulisse?
- Wie lange läuft die Mietpreisbremse?
Ja. Wiesloch ist seit dem 1. Januar 2026neu in der Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Bei Mietbeginn darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen (bundesrechtliche Ausnahmen möglich).
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
- Darf die Miete um 20 Prozent in drei Jahren steigen?
- Gilt in Wiesloch die 15-Prozent-Grenze?
In Wiesloch gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt der allgemeinen 20 %). Zusätzlich muss die neue Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben.
- Gibt es in Wiesloch einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Erteilt die Stadt Auskunft zu Vergleichsmieten?
Nein. Die Stadt Wiesloch verfügt über keinen eigenen Mietspiegel und erteilt keine Auskünfte zu ortsüblichen Mieten. Für die Mietpreisbremse und Mieterhöhungen müssen Sie die Vergleichsmiete über andere zulässige Mittel ermitteln (z. B. Vergleichswohnungen, Verbände, Sachverständige).
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Wiesloch?
- Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
- Gibt der WBS Anspruch auf eine Wohnung?
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Wiesloch. Er ist Voraussetzung für gebundene Sozialmietwohnungen, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Formulare: Antrag und Verdienstbescheinigung auf der Stadtseite; Onlineantrag ist möglich.
- Wie hoch sind Kita-Beiträge für Mieter-Familien?
- Kann das Jugendamt die Kita-Gebühren übernehmen?
- Was ist das Formular EB2?
Beiträge folgen dem Württemberger System (Kinder unter 18 im Haushalt + Betreuungszeit). Änderungen der Kinderzahl melden Sie mit Formular EB2. Bei Überforderung: Antrag auf Übernahme beim Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis; bei SGB-II-Bezug beim Sozialamt. Formulare auch im Bürgerbüro und den Ortsverwaltungen.
- Wie komme ich ohne Auto zur Arbeit nach Heidelberg oder Mannheim?
- Reicht die S-Bahn für den Alltag?
- Gibt es Ruftaxi abends?
Ja — über den Bahnhof Wiesloch-Walldorf (S-Bahn Rhein-Neckar, Regionalverkehr) und Buslinien im VRN-Tarif. Abends, wenn keine Busse fahren, gibt es das Wieslocher Ruftaxi (Bestellung mind. 30 Minuten vorher, Tel. oder myVRN). Parken am Bahnhof ist optional (Tageskarte ab 4 €).
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Wie hoch ist der Hebesatz Grundsteuer B?
- Gilt die neue Grundsteuer ab 2025?
Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025, Bodenwertmodell BW) kann über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz Grundsteuer B beträgt seit dem 1. Januar 2025231 %. Die Höhe Ihrer Abrechnung hängt vom Messbetrag des Finanzamts Heidelberg und dem Vertrag ab.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden