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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Sigmaringen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Sigmaringen kauft, prüft vor allem die Nahwärme-Ausbaugebiete (u. a. Quartier Riedbaum) und den kommunalen Wärmeplan, den Stadt und Stadtwerke seit Januar 2026 erarbeiten. Der Plan soll Eignungsgebiete zeigen und zielt auf klimaneutrale Wärme bis 2040 — ohne sofortige Pflicht zu einem bestimmten Heizsystem für die ganze Stadt. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block; die Stadt gehört nicht zur Mietpreisbremsen-Kulisse (relevant bei vermietetem Kauf).
Quelle: Stadtwerke Sigmaringen; Nahwärme QuartiereQuelle: Stadtwerke Sigmaringen; WärmeplanungQuelle: MLW Baden-Württemberg; Mietpreisbremse
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das bodenwertbezogene Landesmodell (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Für Grundsteuer B gilt ab dem 1. Januar 2025 der Hebesatz 530 %; Grundsteuer A bleibt bei 300 %. Bodenrichtwerte finden Sie in BORIS-BW; der Richtwert ist ein Zonen-Durchschnitt, kein Kaufpreis Ihres Objekts.
Quelle: Stadt Sigmaringen; Grundsteuer HebesatzQuelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW
Eintragungen laufen über das Grundbuchamt beim Amtsgericht Sigmaringen, Fidelis-Graf-Straße 2. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nach gezahlter Grunderwerbsteuer trägt das Amt Sie nicht als Eigentümer ein. Notarinnen und Notare steuern den Antrag; Auszüge beantragen Sie bei berechtigtem Interesse schriftlich. Vor dem Kauf klären Sie außerdem, ob für das Grundstück Erschließungsbeiträge nach der städtischen Satzung infrage kommen.
Quelle: Amtsgericht Sigmaringen; GrundbuchamtQuelle: Stadt Sigmaringen; Erschließungsbeitragssatzung
An der Donau lohnt vor dem Kauf der Blick in die Hochwassergefahrenkarten des Landes (Dienst UDO) — flurstückscharf, nicht pauschal für die ganze Stadt. Die Karten zeigen Überflutungsflächen und -tiefen für unterschiedliche Szenarien; HQ100 gilt als festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Kombinieren Sie die Kartenprüfung mit Lage zum Nahwärmenetz und dem laufenden Wärmeplan, bevor Sie Heizung und Versicherung festziehen.
Quelle: Hochwasser BW; Gefahrenkarten
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Gegenleistung — Details und Quellen stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Die Steuer entsteht mit wirksamem Kaufvertrag. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %, siehe Bundesland-Block) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an — die genaue Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten die bundesweiten Maklerregeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Sigmaringen, Fidelis-Graf-Straße 2, 72488 Sigmaringen. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge; Privatpersonen beantragen Auszüge schriftlich bei berechtigtem Interesse.
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das bodenwertbezogene Landesmodell (Fläche × Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Grundsteuer B: 530 % ab dem 1. Januar 2025; Grundsteuer A: 300 %.
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über BORIS-BW. Der Wert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens in einer Zone — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts. In BW fließt er auch in die neue Grundsteuerbewertung ein.
Seit Januar 2026 läuft die kommunale Wärmeplanung mit den Stadtwerken; Fertigstellung ist für 2026 geplant. Der Plan soll Eignungsgebiete für Wärmenetze und Einzelversorgung ausweisen — Ziel klimaneutrale Wärme bis 2040. Parallel bauen die Stadtwerke Nahwärme u. a. im Quartier Riedbaum aus. Für Heizungstausch und Sanierung Plan und aktuelle Anschlussangebote prüfen.
Quelle: Stadtwerke Sigmaringen; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Sigmaringen; Nahwärme Quartiere
Ja — vor dem Kauf flurstückscharf in den Hochwassergefahrenkarten Baden-Württembergs (UDO) nachschauen. Die Karten zeigen Überflutungsflächen und -tiefen für unterschiedliche Szenarien; HQ100 gilt als festgesetztes Überschwemmungsgebiet.
Die Stadt hat eine Erschließungsbeitragssatzung. Ob und wann Beiträge für ein konkretes Grundstück fällig werden, hängt von Erschließungsstand und Bescheid ab — klären Sie das vor dem Kauf mit Verkäufer und Stadtverwaltung.
Über das digitale Vormerksystem der Stadt (seit 1. September 2024), bis zu drei Wunscheinrichtungen. Beim Zuzug geben Sie die künftige Adresse und den Umzugstermin an und laden Nachweise (z. B. Kauf-/Mietvertrag) hoch — ohne Dokumente keine Weiterleitung an die Einrichtungen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden