Immobilien zum Mieten in Regenstauf
0 Immobilien werden in Regenstauf zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Regenstauf – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Regenstauf
Beim Neuabschluss in Regenstauf begrenzt keine Mietpreisbremse die Ausgangsmiete — anders als in der Stadt Regensburg und in Neutraubling. Die bayerische Mieterschutzverordnung listet den Markt nicht; sie gilt ab 1. Januar 2026 nur in ausgewiesenen Gemeinden. Erhöhungen im laufenden Vertrag bleiben auf 20 % in drei Jahren gekappt (bundesweite Regel, nicht 15 %).
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz
Was gilt bei Mieterhöhungen ohne Mietspiegel?
Vermieter dürfen die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben — frühestens nach 15 Monaten unveränderter Miete und höchstens um 20 % gegenüber dem Stand vor drei Jahren. Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen folgen eigenen Regeln. Einen amtlichen Mietspiegel für Regenstauf veröffentlicht der Markt derzeit nicht; Orientierung liefert oft der Vergleichsmarkt der Region Regensburg.
Quelle: BayernPortal; Kappungsgrenze
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für geförderte Wohnungen im Landkreis Regensburg ist das Landratsamt Regensburg (Sozialer Wohnungsbau, Altmühlstraße 3) zuständig. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein (WBS) reicht laut Kreis für nahezu alle Gemeinden — inklusive Regenstauf — aus; die Vermittlung der konkreten Wohnung liegt beim Eigentümer. Ausnahmen mit Belegungsrecht des Landratsamts betreffen andere Gemeinden (unter anderem Neutraubling), nicht den Markt Regenstauf.
Quelle: Landkreis Regensburg; Wohnberechtigungsschein
Was entlastet Familien bei Kita und Nebenkosten?
Kitaplätze melden Sie ausschließlich online mit BayernID. Ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zur Einschulung reduziert der bayerische Elternbeitragszuschuss den Beitrag um 100 € monatlich; Krippe und Verpflegung bleiben gesondert zu prüfen. Die Grundsteuer kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht — der Hebesatz des Marktes liegt bei 310 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, bayerisches Flächenmodell). Pendeln nach Regensburg läuft über den RVV inklusive des 1-€-Gemeindetikets im Ortsgebiet.
Quelle: Markt Regenstauf; Kita-AnmeldungQuelle: Markt Regenstauf; Kita-ElternbeiträgeQuelle: Markt Regenstauf; Grundsteuer HebesatzQuelle: RVV; ÖPNV Regenstauf
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Regenstauf
- Gilt in Regenstauf die Mietpreisbremse?
- Ist Regenstauf angespanntes Mietgebiet?
- Darf die Neuvertragsmiete frei vereinbart werden?
Nein. Regenstauf steht nicht in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV, gültig ab 1. Januar 2026). Im Landkreis Regensburg ist dort derzeit nur Neutraubling ausgewiesen; die Stadt Regensburg ebenfalls. Bei Neuvermietung in Regenstauf greift die 10-Prozent-Grenze der Mietpreisbremse daher nicht.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen in Regenstauf?
- Darf die Miete um 15 oder 20 Prozent steigen?
- Wie stark darf die Bestandsmiete in drei Jahren steigen?
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — nicht die abgesenkte 15-Prozent-Grenze. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten; Erhöhungen setzen in der Regel 15 Monate unveränderte Miete voraus.
- Gibt es einen amtlichen Mietspiegel für Regenstauf?
- Wo finde ich Vergleichsmieten für Regenstauf?
- Hat der Markt einen Mietspiegel veröffentlicht?
Nein — der Markt Regenstauf veröffentlicht derzeit keinen amtlichen Mietspiegel. Bei Erhöhungen und Streitfragen dient die ortsübliche Vergleichsmiete; oft helfen regionale Vergleichsdaten oder ein Sachverständigengutachten.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein für Regenstauf?
- Welches Amt stellt den WBS aus?
- Reicht ein allgemeiner WBS für Regenstauf?
Zuständig ist das Landratsamt Regensburg, Sozialer Wohnungsbau, Altmühlstraße 3. Ein allgemeiner WBS reicht laut Kreis für nahezu alle Gemeinden inklusive Regenstauf; die Wohnungssuche und Vermittlung liegen beim Eigentümer. Die Gebühr für die Erteilung beträgt laut Kreis 11 €.
- Wie melde ich einen Kitaplatz in Regenstauf an?
- Brauche ich BayernID für die Kita?
- Gibt es einen Elternbeitragszuschuss?
Die Bedarfsanmeldung läuft ausschließlich online mit BayernID. Ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zur Einschulung senkt der Freistaat den Elternbeitrag um 100 € monatlich; Verpflegung und Krippe bleiben gesondert zu prüfen.
Quelle: Markt Regenstauf; Kita-AnmeldungQuelle: Markt Regenstauf; Kita-Elternbeiträge
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Welcher Hebesatz gilt in Regenstauf für Mieter?
- Was bedeutet Hebesatz 310 Prozent in der Abrechnung?
Die Grundsteuer darf über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Markt nennt einen Hebesatz von 310 % (neue Grundsteuer ab 2025, Flächenmodell). Ohne vertragliche Vereinbarung bleibt die Steuer beim Eigentümer.
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Regensburg?
- Welche RVV-Linien bedienen Regenstauf?
- Gibt es das 1-Euro-Ticket im Ort?
Über den RVV: Bahn RB 23/RE 40 und Buslinien Richtung Regensburg Hbf; lokal der Citybus. Im Gemeindegebiet kostet das Einzel-Ticket Gemeinden 1 €.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden