Immobilien zum Mieten in Regensburg

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Das Wichtigste zum Mieten in Regensburg

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie in Regensburg mehr als einen allgemeinen Hinweis: In der Einkommensstufe I beantragen Sie beim Amt für Stadtentwicklung einen Vormerkbescheid; die Stadt schlägt dem Vermieter im Benennungsverfahren mindestens fünf geeignete Haushalte vor. In den Stufen II und III erhalten Sie einen Wohnberechtigungsschein und bewerben sich selbst. Die Antragsgebühr beträgt 7,50 €, 10 € oder 15 € je nach Stufe. Seit dem 1. Januar 2026 begrenzt die örtliche Mietpreisbremse Neuvertragsmieten auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete; die Kappungsgrenze liegt bei 15 % in drei Jahren bis zum 31. Dezember 2029.

Quelle: Stadt Regensburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

Woran messen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel 2026. Der Stadtrat hat ihn am 26. Februar 2026 anerkannt; er gilt ab dem 1. März 2026 für zwei Jahre, kostenfrei online, gedruckt für 2 €. Ein Online-Mietenrechner ergänzt die Prüfung, ob die geforderte Nettokaltmiete die 10- %-Grenze der Mietpreisbremse einhält. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Neubauten und Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung — das prüfen Sie im Einzelfall, nicht pauschal.

Quelle: Stadt Regensburg; Mietspiegel 2026Quelle: Stadt Regensburg; Mietspiegel-Dokumentation

Wie lange schützt die Kündigungssperrfrist nach einer Umwandlung?

Regensburg steht in der Anlagenliste der Mieterschutzverordnung. Wird vermieteter Wohnraum nach der Überlassung an Sie in Wohnungseigentum umgewandelt und anschließend veräußert, beträgt die Kündigungssperrfrist zehn Jahre. Der Erwerber kann sich in dieser Zeit nicht auf Eigenbedarf oder vergleichbare berechtigte Interessen berufen. Die Frist gilt nicht automatisch, wenn die Wohnung erst nach der Umwandlung vermietet wurde. Parallel begrenzt die abgesenkte Kappungsgrenze Bestandserhöhungen auf 15 % in drei Jahren — längstens bis zum 31. Dezember 2029.

Quelle: Gesetze Bayern; KündigungssperrfristQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz

Was kostet Parken ohne Stellplatz — und die Grundsteuer in den Nebenkosten?

In Bewohnerparkbezirken beantragen Sie auch als Mieterin oder Mieter den Ausweis für 30,70 € pro Jahr, mit Hauptwohnung im Bezirk und ohne eigenen Stellplatz. In den Bezirken 100 bis 400 parken Sie ab 17 Uhr (samstags ab 13 Uhr) an Automaten im fest umgrenzten Altstadtbereich gebührenfrei. Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht; der Hebesatz der Grundsteuer B liegt in Regensburg bei 510 % (bayerisches Flächenmodell, kein Verkaufspreis).

Quelle: Stadt Regensburg; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Regensburg; Grundsteuer Hebesätze

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Regensburg

  • Gilt in Regensburg die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
  • Bis wann gilt die MiSchuV in Regensburg?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der kreisfreien Stadt Regensburg die Mietpreisbremse nach der bayerischen Mieterschutzverordnung: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Verordnung läuft bis zum 31. Dezember 2029; Bayern weist das nicht landesweit aus, Regensburg steht in der Anlagenliste. Ausnahmen (etwa bestimmter Neubau) regelt das BGB.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutzverordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Regensburg?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?
  • 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?

In Regensburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % anheben (statt 20 %). Grundlage ist dieselbe Mieterschutzverordnung wie bei der Mietpreisbremse (bis Ende 2029).

Quelle: Justiz Bayern; KappungsgrenzeQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Text

  • Gibt es in Regensburg einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich den Mietspiegel 2026?
  • Gibt es einen Online-Mietenrechner?

Ja. Der qualifizierte Mietspiegel Regensburg 2026 gilt ab dem 1. März 2026 (Anerkennung durch den Stadtrat am 26. Februar 2026) und ist kostenfrei auf der Stadtseite abrufbar; gedruckt kostet er 2 €. Ein Online-Mietenrechner ergänzt die Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Stadt Regensburg; MietspiegelQuelle: Stadt Regensburg; Mietspiegel-Dokumentation

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Regensburg?
  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
  • Was ist der Unterschied zum Vormerkbescheid?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein, wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. Zuständig ist die Kreisverwaltungsbehörde Ihres Wohnorts; in Regensburg (oder bei Wohnsitz außerhalb Bayerns) das Amt für Stadtentwicklung. Bei Einkommensstufe I erhalten Sie einen Vormerkbescheid und werden im Benennungsverfahren vorgeschlagen; bei Stufe II und III bewerben Sie sich selbst beim Vermieter. Gebühren: 7,50 €, 10 € oder 15 €.

Quelle: Stadt Regensburg; Wohnberechtigungsschein

  • Wie lange schützt die Kündigungssperrfrist nach einer Umwandlung?
  • Kann der Käufer wegen Eigenbedarf kündigen?
  • Gilt in Regensburg die zehnjährige Sperrfrist?

Ja, wenn die Wohnung nach der Überlassung an Sie in Wohnungseigentum umgewandelt und anschließend veräußert wurde: Die Kündigungssperrfrist beträgt in Regensburg zehn Jahre. Der Erwerber kann sich in dieser Zeit nicht auf Eigenbedarf berufen. Ziehen Sie in eine bereits umgewandelte Eigentumswohnung, gelten die üblichen Kündigungsregeln.

Quelle: Gesetze Bayern; Kündigungssperrfrist

  • Wird die Grundsteuer auf Mieter umgelegt?
  • Wie hoch ist der Hebesatz B in Regensburg?
  • Was gilt nach der Grundsteuerreform?

Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt in Regensburg ab dem 1. Januar 2025 bei 510 % (bayerisches Flächenmodell, kein Verkaufspreis). Die individuelle Höhe steht im Bescheid des Eigentümers.

Quelle: Stadt Regensburg; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Regensburg; Grundsteuerreform FAQ

  • Was kostet Anwohnerparken für Mieter in Regensburg?
  • Bekomme ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?

Ja, mit Hauptwohnsitz im Bewohnerparkbezirk und ohne eigenen Stellplatz: 30,70 € pro Jahr. In den Bezirken 100 bis 400 parken Sie ab 17 Uhr (samstags ab 13 Uhr) an Automaten im fest umgrenzten Altstadtbereich gebührenfrei. Ein Anspruch auf einen freien Platz besteht nicht.

Quelle: Stadt Regensburg; Bewohnerparkausweis

  • Was zahlen Mieter-Familien für den Kindergarten?
  • Ist der Kindergarten in Regensburg beitragsfrei?

Mit dem bayerischen Zuschuss von bis zu 100 € monatlich ist der städtische Kindergarten in Regensburg 2026 bis sechs Stunden täglich beitragsfrei; längere Buchungen und Verpflegung kosten extra. Krippe und Hort bleiben beitragspflichtig. Ab 2027 soll der Zuschuss landesseitig entfallen.

Quelle: Stadt Regensburg; Kita-Gebühren 2026

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