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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Ravensburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Ravensburg kauft, plant die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit dem kommunalen Hebesatz B von 297 %. Der Gemeinderat hat die Hebesatzsatzung am 25. November 2024 beschlossen; die Sätze A und B gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz — das ist kein aktueller Verkaufspreis der Immobilie.
Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block. Vor dem Notartermin lohnt der Blick auf Wärmeplan und Fernwärmeausbau der Technischen Werke Schussental: In der Altstadt ist das Netz Schwerpunktgebiet, ohne dass der Plan einen Anschlusszwang begründet.
Quelle: Stadt Ravensburg; HebesatzsatzungQuelle: Stadt Ravensburg; Grundsteuer
Grundbucheintragungen für Ravensburg bearbeitet das Amtsgericht Ravensburg – Grundbuchamt in der Gartenstraße 100. Einsicht ist gebührenfrei, setzt aber ein berechtigtes Interesse voraus; Eigentümerinnen und Eigentümer sind stets einsichtsberechtigt. Kaufinteressierte brauchen in der Regel eine Vollmacht der Eigentümerseite.
Ein unbeglaubigter Ausdruck kostet 10 €, ein beglaubigter 20 €. Die Eintragung des Eigentumswechsels setzt in der Regel die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nach Zahlung der Grunderwerbsteuer voraus. Die Landes-Kaufnebenkosten — einschließlich des Steuersatzes — stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Amtsgericht Ravensburg; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Ravensburg; Grundbuch Anschrift
Der kommunale Wärmeplan (Beschluss 26. Februar 2024) markiert Eignungsgebiete für Fernwärme und dezentrale Systeme. Er begründet keinen Anschlusszwang. In der Altstadt verbindet die TWS seit Oktober 2024 die Teilnetze an Parkhaus Rauenegg und Hallenbad; Ziel ist, bis 2030 einen Großteil der historischen Innenstadt anschließbar zu machen.
Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über das Portal BORIS-BW. Die Werte dienen der neuen Grundsteuer und einer groben Lageeinschätzung — sie sind kein Verkehrswertgutachten für den Kaufpreis. Entlang der Schussen prüfen Sie vor dem Kauf zusätzlich die Hochwassergefahrenkarten der LUBW (UDO).
Quelle: Stadt Ravensburg; Wärmeplan BeschlussQuelle: Stadt Ravensburg; WärmeplanungQuelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Land BW; Hochwasserportal
Wer in Ravensburg eine Nebenwohnung im melderechtlichen Sinn innehat, zahlt Zweitwohnungssteuer. Vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 beträgt der Satz 25 % der Netto-Kaltmiete; danach steigt er stufenweise auf 30 % und ab 2030 auf 35 %. Grundlage ist die Satzung vom 24. November 2025.
Ist nur eine Brutto-Warmmiete bekannt, zieht die Stadt pauschal 20 % als Neben- und Heizkosten ab. Befreit sind unter anderem Wohnungen in Pflegeheimen und bestimmte Studierendenwohnungen bei den Eltern, wenn die Hauptwohnung am Studienort liegt. Die Stadtkämmerei in der Rudolfstraße 22 setzt die Steuer per Bescheid fest.
Quelle: Stadt Ravensburg; Zweitwohnungssteuer
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Gegenleistung. Details und Quelle stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Zuständig ist das Amtsgericht Ravensburg – Grundbuchamt (Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg). Einsicht ist gebührenfrei und setzt ein berechtigtes Interesse voraus. Ein unbeglaubigter Ausdruck kostet 10 €, ein beglaubigter 20 €.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) liegen die Hebesätze A und B seit dem 1. Januar 2025 bei je 297 % (Hebesatzsatzung vom 25. November 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Das ist kein aktueller Verkaufspreis der Immobilie. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Ravensburg; HebesatzsatzungQuelle: Stadt Ravensburg; Grundsteuer
Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über das landesweite Portal BORIS-BW. Die Werte dienen unter anderem der neuen Grundsteuer und zur groben Lageeinschätzung — sie sind kein Verkehrswertgutachten für den Kaufpreis.
Der Wärmeplan (Gemeinderatsbeschluss 26. Februar 2024) orientiert, wo eher Netzwärme oder dezentrale Lösungen vorgesehen sind. Er begründet keinen Anschlusszwang. In der Altstadt verbindet die TWS seit Oktober 2024 die Teilnetze an Parkhaus Rauenegg und Hallenbad; Zielhorizont für die Anschließbarkeit eines Großteils der historischen Innenstadt ist 2030.
Quelle: Stadt Ravensburg; Wärmeplan BeschlussQuelle: Stadt Ravensburg; Fernwärme Altstadt
Wer die Immobilie als melderechtliche Nebenwohnung nutzt, zahlt Zweitwohnungssteuer: vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 202725 % der Netto-Kaltmiete, danach stufenweise höher (Satzung vom 24. November 2025). Hauptwohnsitz bleibt steuerfrei. Zuständig ist die Stadtkämmerei in der Rudolfstraße 22.
Nein, die Mietpreisbremse gilt in der Stadt Ravensburg nicht. Bei Vermietung begrenzen die ortsübliche Vergleichsmiete und die 20-%-Kappung im Bestand weiterhin Erhöhungen; eine Ordnungswidrigkeit droht bei mehr als 20 % über der Vergleichsmiete (Mietpreisüberhöhung).
Prüfen Sie die Adresse in den Hochwassergefahrenkarten des Landesportals und im Kartendienst der LUBW (UDO). Die Karten zeigen Szenarien entlang der Gewässer; sie ersetzen keine objektbezogene Auskunft der Wasserbehörde. Starkregen kann auch abseits der Schussen Keller und Tiefgaragen treffen.
Quelle: Land BW; HochwasserportalQuelle: LUBW; Kartendienst UDO
Kita-Elternbeiträge hängen nicht vom Wohnstatus (Miete oder Eigentum) ab, sondern von Kinderzahl und Betreuungszeit. Eine generelle Beitragsfreiheit gibt es nicht; bei bestimmten Sozialleistungen kann das Jugendamt helfen. Anmeldung über LITTLE BIRD.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden