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Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
Wer in Ravensburg in der Innenstadt wohnt, braucht in den ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten einen Bewohnerparkausweis. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die Jahresgebühr 180 €, berechnet quartalsweise (45 € je Quartal). Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz im Gebiet; das Ordnungsamt in der Seestraße 32 nimmt die Anträge entgegen.
Der Ausweis sichert keinen freien Platz vor der Haustür. Ersatzdokument oder Änderung ohne Verlängerung kosten je 15 €. Nicht genutzte Quartale erstattet die Stadt bei Rückgabe. Eine Übersicht der Bewohnerparkflächen liegt als PDF auf der Stadtseite.
Quelle: Stadt Ravensburg; BewohnerparkenQuelle: Stadt Ravensburg; Parkgebühr Verordnung
Der Gemeinderat hat am 26. Februar 2024 den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Ravensburg und Weingarten haben die Pläne gemeinsam entwickelt. Der Plan ist nach dem Klimaschutzgesetz des Landes ein informelles Werk ohne rechtliche Außenwirkung — er begründet keinen Anschlusszwang.
Die interaktive Karte der Stadt trennt Gebiete, in denen der Netzausbau fest vorgesehen ist, von solchen, für die erst ein Masterplan Klarheit schaffen soll. In der Altstadt hat die Stadt die Technischen Werke Schussental mit dem Fernwärmeausbau beauftragt. Im Oktober 2024 wurden die Teilnetze an Parkhaus Rauenegg und Hallenbad in der Bachstraße verbunden; bis 2030 soll ein Großteil der historischen Innenstadt anschließbar sein. Vor einem Heizungswechsel nutzen Sie die Adressabfrage der Stadt.
Quelle: Stadt Ravensburg; Wärmeplan BeschlussQuelle: Stadt Ravensburg; Wärmeplanung KarteQuelle: Stadt Ravensburg; Fernwärme Altstadt
Die Kita-Betreuung ist in Ravensburg nicht pauschal beitragsfrei. Die Träger erheben mit der Stadt abgestimmte Elternbeiträge, gestaffelt nach der Zahl kindergeldberechtigter Kinder im Haushalt und nach der gebuchten Wochenstunden. Mittagessen kommt extra; die Träger haben sich auf höchstens 5,35 € je Tag geeinigt.
Für das Halbjahr ab 1. März 2026 zahlt eine Familie mit einem Kind zum Beispiel 191,50 € im Monat für verlängerte Öffnungszeiten mit 30 Wochenstunden ohne Mittagstisch (Kinder ab drei Jahren). Anmeldung läuft über das Elternportal LITTLE BIRD. Bei Überhang gelten die gemeinsamen Vergabekriterien vom 30. November 2023 — vorn stehen unter anderem Betriebsplatz und Hauptwohnsitz in Ravensburg. Bei bestimmten Sozialleistungen kann das Jugendamt des Landkreises in der Gartenstraße 107 Beiträge übernehmen.
Quelle: Stadt Ravensburg; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Ravensburg; Kita Beitragstabelle
Ravensburg liegt im Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo); die Verbundgeschäftsstelle sitzt im Bahnhofsgebäude. Stadt- und Regionalbusse im mittleren Schussental betreiben unter anderem die Verkehrsbetriebe Schussental und der Stadtbus Ravensburg-Weingarten. Fahrpläne und Verbundtickets finden Sie bei bodo; den Stadtzonentarif erläutert die VBS.
Samstags gilt in der Stadtzone Ravensburg-Weingarten der digitale Nulltarif: Mit twsMobil-App, bodo-eCard oder bodo-App lösen Sie einen digitalen Einzelfahrschein ohne Fahrpreis. Die Schienenstrecke von und nach Meckenbeuren gehört nicht zu diesem Stadtzonentarif.
Quelle: bodo; VerkehrsverbundQuelle: VBS Schussental; Tickets Nulltarif
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten der Innenstadt brauchen Sie einen Ausweis, wenn Sie dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die Jahresgebühr 180 € (quartalsweise 45 €). Ersatz oder Änderung ohne Verlängerung kosten je 15 €. Der Ausweis sichert keinen freien Stellplatz. Anträge nimmt das Ordnungsamt in der Seestraße 32 entgegen.
Quelle: Stadt Ravensburg; BewohnerparkenQuelle: Stadt Ravensburg; Parkgebühr Verordnung
Ja. Der Gemeinderat hat am 26. Februar 2024 den kommunalen Wärmeplan beschlossen — gemeinsam mit Weingarten, ohne Anschlusszwang. Die Adresskarte der Stadt zeigt, wo eher ein Wärmenetz oder eine Einzelheizung vorgesehen ist. In der Altstadt baut die TWS das Fernwärmenetz aus; die Teilnetze an Parkhaus Rauenegg und Hallenbad sind seit Oktober 2024 verbunden.
Quelle: Stadt Ravensburg; Wärmeplan BeschlussQuelle: Stadt Ravensburg; Wärmeplanung Karte
Ja, es gibt Elternbeiträge — eine generelle Beitragsfreiheit gibt es nicht. Die Beiträge sind nach Kinderzahl und Betreuungszeit gestaffelt; Mittagessen kommt oft hinzu (Obergrenze 5,35 € je Tag). Beispiel ab 1. März 2026: 191,50 € im Monat für verlängerte Öffnungszeiten mit 30 Wochenstunden ohne Mittagstisch (ein Kind ab drei Jahren). Bei bestimmten Sozialleistungen kann das Jugendamt des Landkreises in der Gartenstraße 107 Beiträge übernehmen.
Quelle: Stadt Ravensburg; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Ravensburg; Kita Beitragstabelle
Ravensburg liegt im Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo); die Geschäftsstelle sitzt im Bahnhof. Stadt- und Regionalbusse verbinden das Schussental (unter anderem Weingarten, Baienfurt). Samstags gilt in der Stadtzone Ravensburg-Weingarten der digitale Nulltarif mit twsMobil-App, bodo-eCard oder bodo-App. Die Schienenstrecke von und nach Meckenbeuren gehört nicht zum Stadtzonentarif.
Quelle: bodo; VerkehrsverbundQuelle: VBS Schussental; Tickets Nulltarif
Die Anmeldung läuft über das Elternportal LITTLE BIRD. Bei mehr Nachfrage als Plätzen gelten die gemeinsamen Kriterien vom 30. November 2023 (unter anderem Betriebsplatz, Hauptwohnsitz in Ravensburg, Geschwister). Platzanfragen sind mit Priorität an bis zu drei Einrichtungen möglich. Zusage oder Absage erteilt die jeweilige Einrichtung. Stichtage und Vergaberunden stehen auf der Kita-Seite der Stadt.
Vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 beträgt die Steuer 25 % der Netto-Kaltmiete, danach stufenweise 30 % und ab 203035 % (Satzung vom 24. November 2025). Befreit sind unter anderem Pflegeheimplätze und bestimmte Studierendenwohnungen bei den Eltern, wenn die Hauptwohnung am Studienort liegt. Zuständig ist die Stadtkämmerei in der Rudolfstraße 22.
Die Lage an der Schussen und zulaufenden Gewässern kann einzelne Grundstücke betreffen — eine pauschale Stadtaussage ersetzt keine Flurprüfung. Nutzen Sie die Hochwassergefahrenkarten im Portal des Landes und den Kartendienst der LUBW (UDO). Die Karten zeigen Szenarien (unter anderem HQ100); sie ersetzen keine Objektbewertung durch die Wasserbehörde.
Quelle: Land BW; HochwasserportalQuelle: LUBW; Kartendienst UDO
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden