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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Tettnang – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Tettnang kauft, plant vor allem den kommunalen Hebesatz der neuen Grundsteuer (Reform ab 2025): Für Grundsteuer B gilt seit dem 1. Januar 2026 der Satz 230 % (Gemeinderat 25. März 2026, rückwirkend); Grundsteuer A bleibt bei 685 %. Baden-Württemberg nutzt ein modifiziertes Bodenwertmodell — Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert, kein Verkaufspreis. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block darunter.
Quelle: Stadt Tettnang; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Tettnang; Hebesatzänderung 2026
Das Amtsgericht Tettnang führt kein Grundbuch mehr. Zuständig ist das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Ravensburg (Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg). Notarinnen und Notare reichen Eintragungen elektronisch ein; Auszüge brauchen ein berechtigtes Interesse. Planen Sie Fristen und Zuständigkeit früh mit Ihrem Notar — der Weg führt nicht mehr über das Amtsgericht vor Ort.
Quelle: Amtsgericht Tettnang; GrundbuchzuständigkeitQuelle: Amtsgericht Ravensburg; Grundbuchamt
Die kommunale Wärmeplanung läuft; parallel baut die Wärmeversorgungsgesellschaft Tettnang mbH (Regionalwerk Bodensee und ENGIE) das Nahwärmenetz aus — Spatenstich 25. Juli 2025, erste Wärmelieferung geplant ab September 2026. Ein Eignungsgebiet bedeutet keinen Anschlusszwang. Prüfen Sie vor Kauf oder Sanierung, ob Ihre Lage im Ausbaugebiet liegt und ob Netzanschluss oder dezentrale Lösungen (z. B. Wärmepumpe) sinnvoller sind; Ansprechpartner ist die Wärmeversorgungsgesellschaft.
Quelle: Stadt Tettnang; WärmeplanungQuelle: Stadt Tettnang; Nahwärme Spatenstich
Tettnang steht nicht in der Mietpreisbremse-Kulisse Baden-Württembergs (anders als Friedrichshafen oder Meckenbeuren). Bei Neuvermietung greifen die allgemeinen Mietregeln und der qualifizierte Mietspiegel der Stadt — nicht die 10-Prozent-Grenze der Landesverordnung. Bodenrichtwerte für die Lagebewertung finden Sie über BORIS-BW; sie fließen auch in die neue Grundsteuer (Bodenwertmodell) ein.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Stadt Tettnang; MietspiegelQuelle: Stadt Tettnang; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5 %; Details und weitere Landesregeln stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten die bundesweiten Maklerregeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Das Amtsgericht Tettnang hat keine Grundbuchzuständigkeit. Zentrales Grundbuchamt für den Bezirk ist das Amtsgericht Ravensburg (Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg). Notare übermitteln Eintragungen elektronisch; Auszüge erfordern ein berechtigtes Interesse.
Quelle: Amtsgericht Tettnang; GrundbuchzuständigkeitQuelle: Amtsgericht Ravensburg; Grundbuchamt
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) nutzt Baden-Württemberg ein modifiziertes Bodenwertmodell (Fläche × Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Grundsteuer B: 230 % ab 1. Januar 2026; Grundsteuer A: 685 %.
Quelle: Stadt Tettnang; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Tettnang; Hebesatz 230 Prozent
Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss; für Baden-Württemberg sind sie über BORIS-BW abrufbar. Der Wert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts. Er fließt auch in die neue Grundsteuer (Bodenwertmodell) ein.
Die Wärmeplanung zeigt Eignungsgebiete für Netze bzw. dezentrale Lösungen; ein Netzgebiet bedeutet keinen Anschlusszwang. Parallel entsteht ein Nahwärmenetz der Wärmeversorgungsgesellschaft Tettnang mbH (Regionalwerk Bodensee / ENGIE) — Spatenstich Juli 2025, Wärme geplant ab September 2026. Relevant für Heizungstausch und Sanierungsplanung.
Quelle: Stadt Tettnang; WärmeplanungQuelle: Stadt Tettnang; Nahwärme Spatenstich
Nein, Tettnang steht nicht in der Mietpreisbremse-Kulisse Baden-Württembergs (anders als z. B. Friedrichshafen oder Meckenbeuren). Bei Vermietung gelten die allgemeinen Mietregeln und der lokale Mietspiegel — nicht die 10-Prozent-Grenze der Landesverordnung.
Kita-Elternbeiträge sind in Tettnang satzungsgemäß pflichtig (Betreuungsumfang, Alter, Geschwister). Rechnen Sie sie ins Familienbudget nach dem Umzug ein; Tabellen und Ermäßigungsanträge stehen auf den Stadtseiten.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden