Traumhaus mit Bergblick, eigenem kleinen Wald und parkähnlichen Grundstück. Träume werden wahr!

In Peiting gibt es 1 Haus zum Kaufen. Stand: 06.09.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
Baldur Immobilien GmbH bietet an: Mitgliedschaft im IVD, Zugehörigkeit zum BVFI, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Peiting eine Immobilie kauft, sollte die kommunale Wärmeplanung im Blick behalten: Seit November 2025 erarbeitet der Markt mit der Lechwerke AG und greenventory den Wärmeplan; eine Potenzialanalyse ist etwa für Juni 2026 angekündigt. Der Plan zeigt bevorzugte Versorgungswege — er ist kein Anschlusszwang und ersetzt keine objektbezogene Heizungsentscheidung.
Quelle: Markt Peiting; Wärmeplanung
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Peiting Hebesatz B 390 v. H. (Hebesatzsatzung vom 02.07.2024, Inkrafttreten 01.01.2025). Grundsteuer A liegt bei 360 v. H. Bayern nutzt ein Flächenmodell; das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, die Gemeinde multipliziert mit dem Hebesatz. Den verbindlichen Jahresbetrag entnehmen Sie dem Grundsteuerbescheid des Marktes — nicht einem Schätzwert aus dem Kaufpreis.
Quelle: Markt Peiting; HebesatzsatzungQuelle: Markt Peiting; Grundsteuerbescheid
Zuständig für Peitinger Grundstücke ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Weilheim i. OB (Alpenstraße 16, 82362 Weilheim). Auszüge gibt es nur bei berechtigtem Interesse. Bodenrichtwerte für den Landkreis Weilheim-Schongau rufen Sie über BORIS-Bayern bzw. den Gutachterausschuss ab — zonengenau, nicht als Marktpreis Ihres Objekts. Notar und Kaufvertrag klären die Eintragung; die Landes-Grunderwerbsteuer steht im Block unten.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt WeilheimQuelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte
Entlang der Peitnach diskutiert Peiting Hochwasserschutz (u. a. Rückhaltebecken); Presseberichte ersetzen keine Flurkarte. Prüfen Sie Ihr Flurstück im Kartendienst des Bayerischen Landesamts für Umwelt zu Hochwasser- und Starkregengefahren (HQhäufig, HQ100, HQextrem). Fehlt eine Einfärbung, heißt das nicht automatisch „kein Risiko“ — nicht alle Gewässer sind vollständig kartiert. Für Versicherungen und Kaufentscheidungen zählt die Lage Ihres konkreten Grundstücks.
Quelle: LfU Bayern; Wassergefahren prüfen
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Für die neue Grundsteuer (ab 2025): Hebesatz B 390 v. H., Hebesatz A 360 v. H. (Satzung vom 02.07.2024, gültig ab 01.01.2025). Den Jahresbetrag bestimmt Messbetrag × Hebesatz — verbindlich ist der Bescheid des Marktes.
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % — landesweit einheitlich, also auch in Peiting. Details und Quellen stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Beim Amtsgericht Weilheim i. OB, Alpenstraße 16, 82362 Weilheim. Auszüge nur bei berechtigtem Interesse; einfache und beglaubigte Formen sind gebührenpflichtig.
Über BORIS-Bayern bzw. den zuständigen Gutachterausschuss. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte — kein Verkehrswert Ihres konkreten Objekts.
Die Planung läuft seit November 2025; eine Potenzialanalyse ist etwa für Juni 2026 vorgesehen. Der Wärmeplan ist Orientierung und kein Anschlusszwang. Heizungsfristen folgen dem Gebäudeenergiegesetz des Bundes.
Ja — flurstückgenau im LfU-Kartendienst zu Hochwasser und Starkregen. Die Peitnach und kommunale Rückhalteplanungen sind Hinweise, ersetzen aber keine Objektprüfung.
Nein — Peiting ist nicht ausgewiesen. Bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse der Landesverordnung; bei Bestandserhöhungen bleibt die 20-Prozent-Kappung in drei Jahren.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden