Wohnen im Neubauprojekt: Die perfekte OG - Eigentumswohnung mit Balkon in Bernkastel-Kues - Wehlen


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Morbach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Morbach kauft und modernisieren will, trifft 2026 auf eine ausgeschöpfte kommunale Wohnraumförderung: Der Höchstzuschuss lag bei 15.000 Euro, neue Anträge werden abgelehnt; für 2027 ist eine Neuauflage angekündigt. Die abgeschlossene Wärmeplanung (Vorstellung 14. April 2026 in der Baldenauhalle) zeigt mögliche Versorgungsgebiete, begründet aber keinen Anschlusszwang. Kaufnebenkosten des Landes stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Morbach; Förderung ausgeschöpftQuelle: Gemeinde Morbach; Bauabteilung FörderungQuelle: Gemeinde Morbach; Wärmeplanung
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt Morbach den Hebesatz der Grundsteuer B für 2026 auf 465 %; Grundsteuer A bleibt 345 %. Das Finanzamt Wittlich setzt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Die Jahressteuer steht im Bescheid — sie ist kein aktueller Verkaufspreis. Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Gemeinde Morbach; Hebesätze 2026Quelle: Gemeinde Morbach; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Serviceportal RLP; Finanzamt Wittlich
Das Grundbuchamt sitzt beim Amtsgericht Bernkastel-Kues (Gerichtsbezirk umfasst die Einheitsgemeinde Morbach). Einen Auszug erhalten Eigentümer und Berechtigte; bloßes Kaufinteresse reicht in der Regel nicht. Die Grunderwerbsteuer (Satz im Bundesland-Block) setzt das Finanzamt Trier als Zentralamt für den Bezirk Wittlich. Bodenrichtwerte holen Sie über BORIS.RLP der Gutachterausschüsse — zonale Orientierung, kein vereinbarter Kaufpreis.
Quelle: Amtsgericht Bernkastel-Kues; GerichtsbezirkQuelle: Amtsgericht Bernkastel-Kues; GrundbuchamtQuelle: Gutachterausschüsse RLP; BORISQuelle: Land RLP; Grunderwerbsteuer Zentralamt
Auf dem Gelände des ehemaligen US-Munitionsdepots betreibt die Gemeinde die Energielandschaft mit Wind, Photovoltaik und Biogas; Erträge flossen laut Bauabteilung in die kommunale Wohnraumförderung. Parallel dazu ist die Wärmeplanung abgeschlossen und zeigt, wo künftig Netze oder Einzelversorgung denkbar sind — ohne Pflichtanschluss. Wer kauft, prüft Heizungszustand, mögliche Versorgungsgebiete und ob 2027 wieder kommunale Zuschüsse offen sind, bevor der Notar terminiert.
Quelle: Gemeinde Morbach; EnergielandschaftQuelle: Gemeinde Morbach; Energierträge FörderungQuelle: Gemeinde Morbach; Wärmeplanung Versorgungsgebiete
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
Die Gemeinde fördert Sanierung, Umnutzung älterer Gebäude und Abbruch plus Neubau. 2026 lag der Höchstzuschuss bei 15.000 Euro; die Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden abgelehnt. Für 2027 soll erneut ein Programm erarbeitet werden. Kein Rechtsanspruch. Landesförderung (ISB): siehe Bundesland-Block bzw. ISB-Portal.
Quelle: Gemeinde Morbach; WohnraumförderungQuelle: Gemeinde Morbach; Bauabteilung Förderung 2026
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B 2026 bei 465 %, der der Grundsteuer A bei 345 %. Das Finanzamt Wittlich setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz. Das Landesmodell ist wertabhängig und kein aktueller Verkaufspreis — Details im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Morbach; Hebesätze 2026Quelle: Serviceportal RLP; Finanzamt Wittlich
Es gilt der landesweite Satz — siehe Bundesland-Block: in Rheinland-Pfalz 5 % der Gegenleistung (in der Regel der Kaufpreis). Die Gemeinde erhebt keinen eigenen Aufschlag. Zuständig für die Festsetzung ist das Finanzamt Trier (Grunderwerbsteuer-Zentralamt für den Bezirk Wittlich).
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Bernkastel-Kues (Gerichtsbezirk inklusive Einheitsgemeinde Morbach). Einen Auszug erhalten Eigentümer und Berechtigte dort; ein bloßes Kaufinteresse reicht in der Regel nicht.
Quelle: Amtsgericht Bernkastel-Kues; GerichtsbezirkQuelle: Amtsgericht Bernkastel-Kues; Grundbuchamt
Öffentliche Bodenrichtwerte liefert BORIS.RLP der Gutachterausschüsse. Der Wert ist eine zonale Orientierung, kein vereinbarter Kaufpreis.
Die kommunale Wärmeplanung ist abgeschlossen (Vorstellung 14. April 2026 in der Baldenauhalle) mit Bestandsanalyse und möglichen Versorgungsgebieten. Die Planung ist unverbindlich und begründet keinen Anschlusszwang.
Landesweit: ISB-Wohnraumförderung für selbst genutztes Eigentum mit Einkommensgrenzen. Ob ein Vorhaben förderfähig ist, klären Sie bei der ISB. Die kommunale Förderung ist ein eigenes Programm und 2026 ausgeschöpft.
Ob und in welcher Höhe Ihr Grundstück wiederkehrende Straßenausbaubeiträge trägt, klären Sie vor dem Kauf bei der Gemeindekasse — nicht pauschal über den Ortsnamen. Der Haushalt der Gemeinde nennt kommunale Abgaben; verbindlich ist der Bescheid zum Grundstück.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden