WRS Immobilien - käuferprovisionsfrei - Wiesbaden-Bierstadt - Villa in ruhiger bevorzugter Wohnlage


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Ingelheim am Rhein – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Ingelheim am Rhein kauft, plant vor allem die laufenden kommunalen Abgaben: Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag (wertabhängiges Bundesmodell), die Stadt den Hebesatz. Der Hebesatz Grundsteuer B liegt in Ingelheim bei 80 % (Realsteuerhebesätze 2025). Der Prozentwert allein sagt wenig über die Jahressteuer — maßgeblich bleibt Ihr Bescheid. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: IHK Rheinland-Pfalz; Hebesatz Grundsteuer BQuelle: Stadt Ingelheim; Grundsteuer Reform
Ingelheim erhebt wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Abrechnungseinheiten (u. a. Nieder-/Ober-Ingelheim, Ingelheim West, Frei-Weinheim, Heidesheim; Wackernheim Umstellung geplant 01.01.2027). Gezahlt wird nur, wenn in Ihrer Einheit im Veranlagungsjahr tatsächlich Ausbaukosten anfallen — nicht als jährliche Sparrate. Laut Stadt sind die Beiträge nicht auf Mieter umlagefähig. Erschließung von Neubaugebieten bleibt separat nach Baugesetzbuch.
Quelle: Stadt Ingelheim; Ausbaubeiträge
Die kommunale Wärmeplanung zielt auf klimaneutrale Wärme bis spätestens 2040 und unterscheidet voraussichtliche Netz- von dezentralen Gebieten. Nutzen Sie den Plan als Entscheidungsgrundlage für Sanierung und Heizungswechsel — ohne Pflicht zu einem bestimmten System. Einzelne Netzprojekte folgen in eigenen Verfahren; der Plan ersetzt weder Genehmigung noch Anschlussvertrag.
Quelle: Stadt Ingelheim; Wärmeplanung
Zuständig für Ingelheim ist das Amtsgericht Bingen am Rhein (Mainzer Straße 52). Dort führen Sie Grundbuchangelegenheiten und beantragen Auszüge mit berechtigtem Interesse. Bodenrichtwerte als Lageorientierung (kein Verkaufspreis) finden Sie über BORIS.RLP nach Adresse oder Flurstück. Beim Mieten gilt vor Ort keine Mietpreisbremse — relevant, wenn Sie vermieten wollen.
Quelle: Amtsgericht Bingen; GrundbuchamtQuelle: BORIS.RLP; BodenrichtwerteQuelle: Land RLP; Mietpreisbremse Kulisse
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung — landesweit, also auch in Ingelheim. Details und weitere Landespunkte stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Rheinland-Pfalz das wertabhängige Bundesmodell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Der Hebesatz Grundsteuer B liegt in Ingelheim bei 80 % (Übersicht Realsteuerhebesätze 2025). Der Zahlbetrag steht in Ihrem Grundsteuerbescheid.
Quelle: IHK Rheinland-Pfalz; Hebesatz BQuelle: Stadt Ingelheim; Grundsteuer Reform
Ja — Ingelheim erhebt wiederkehrende Ausbaubeiträge in Abrechnungseinheiten (u. a. West, Nieder-/Ober-Ingelheim, Frei-Weinheim; Wackernheim geplant ab 01.01.2027). Gezahlt wird nur, wenn in Ihrer Einheit im Veranlagungszeitraum Ausbaukosten anfallen.
Zuständig ist das Amtsgericht Bingen am Rhein (Mainzer Straße 52), dessen Gerichtsbezirk die Stadt Ingelheim umfasst. Auszüge beantragen Sie schriftlich oder persönlich mit berechtigtem Interesse.
Amtliche Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz sind über BORIS.RLP abrufbar (Adresse oder Flurstück). Der Wert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens — kein Verkaufspreis Ihres konkreten Objekts.
Der kommunale Wärmeplan soll bis spätestens 2040 den Weg zu klimaneutraler Wärme zeigen und Netz- von dezentralen Gebieten unterscheiden. Er ist Orientierung für Heizungstausch und Sanierung — ohne generellen Anschlusszwang.
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %, siehe Bundesland-Block) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an; die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten die bundesweiten Maklerregeln. Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Ja für das Familienbudget: Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung entfällt der Elternbeitrag; Verpflegung bleibt zahlungspflichtig. Das gilt unabhängig davon, ob Sie mieten oder Eigentum erwerben.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden