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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Gladenbach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Beim Kauf in Gladenbach gilt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) der Hebesatz 340 % für die Grundsteuer B und 190 % für die Grundsteuer A — festgesetzt in der Satzung ab dem 1. Januar 2026. Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bundesmodell; die Stadt setzt den Hebesatz. Daraus folgt die Jahressteuer — der Hebesatz ist kein Verkaufspreis. Die Mietpreisbremse greift in Gladenbach nicht. Grunderwerbsteuer und Hessengeld stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Gladenbach; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Gladenbach erhebt einmalige Straßenbeiträge bei grundhafter Sanierung; eine Satzung für wiederkehrende Beiträge existiert nicht. Der Stadtanteil beträgt 25 % (Anliegerstraße), 50 % (innerörtliche Durchgangsstraße) oder 75 % (überörtlich). Ob Ihr Grundstück betroffen ist, hängt von Maßnahme und Bescheid ab. Für neu hergestellte Anlagen gilt zusätzlich die Erschließungsbeitragssatzung (BauGB); Erschließung und Straßenbeitrag bleiben getrennte Verfahren. Die Stadt hat Bürgerinnen und Bürger zu einem möglichen Wechsel befragt — verbindlich bleibt die aktuelle Einmal-Satzung, solange keine neue beschlossen ist.
Quelle: Stadt Gladenbach; StraßenbeiträgeQuelle: Stadt Gladenbach; Erschließungsbeitragssatzung
Zuständig ist das Amtsgericht Biedenkopf, Hainstraße 72 (Einsicht Mo–Fr 9–12 Uhr, sonst nach Vereinbarung). Zusätzlich hält das Gericht im Rathaus Gladenbach ein Bürgerbüro: jeweils am 1. und 3. Donnerstag, 14–16 Uhr, Karl-Waldschmidt-Straße 3 — dort sind auch Grundbuchauskünfte möglich, soweit rechtlich zulässig. Termin vorher unter 06461 7002-21. Bodenrichtwerte finden Sie kostenfrei über BORIS Hessen; der Richtwert ist zonenbezogen und kein Verkehrswert.
Quelle: Amtsgericht Biedenkopf; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Biedenkopf; Bürgerbüro GladenbachQuelle: HVBG; BORIS Hessen
Einen veröffentlichten kommunalen Wärmeplan legt die Stadt bisher nicht vor. Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Kommunen bis 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2028 einen Plan vorlegen. Der Plan ist Orientierung für Gebiete und Versorgungsoptionen, keine Anschlusspflicht für einzelne Gebäude. Hochwasser prüfen Sie flurstückscharf im HWRM-Viewer und über die gesetzlichen Überschwemmungsgebiete des HLNUG — nicht pauschal über die Ortslage.
Quelle: Verwaltungsportal Hessen; Kommunale WärmeplanungQuelle: Land Hessen; HWRM-Viewer
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Ab 1. Januar 2026 setzt die Hebesatzsatzung die Grundsteuer B auf 340 % und die Grundsteuer A auf 190 % — bezogen auf die neue Grundsteuer ab 2025. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Das Bundesmodell steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Hessen 6 %; Details und Hessengeld stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Notar und Grundbuch kommen bundesweit hinzu. Eine eigene kommunale Eigentumsprämie der Stadt ist in den Satzungen nicht ausgewiesen.
Zuständig ist das Amtsgericht Biedenkopf, Hainstraße 72 (Einsicht Mo–Fr 9–12 Uhr). Im Rathaus Gladenbach gibt es zusätzlich ein Bürgerbüro des Gerichts: 1. und 3. Donnerstag, 14–16 Uhr, Karl-Waldschmidt-Straße 3 — dort sind Grundbuchauskünfte möglich, soweit zulässig. Termin: 06461 7002-21.
Quelle: Amtsgericht Biedenkopf; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Biedenkopf; Bürgerbüro Gladenbach
Ja, bei grundhafter Sanierung als einmalige Beiträge. Eine Satzung für wiederkehrende Straßenbeiträge existiert nicht. Der Stadtanteil beträgt 25, 50 oder 75 % je nach Verkehrsbedeutung. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, hängt von Maßnahme und Bescheid ab.
Quelle: Stadt Gladenbach; StraßenbeiträgeQuelle: Stadt Gladenbach; Straßenbeitragssatzung
Ja. Für neu hergestellte Erschließungsanlagen gilt die Erschließungsbeitragssatzung (BauGB). Die Stadt betont: Erschließungsbeiträge bleiben auch bei einem möglichen Wechsel auf wiederkehrende Straßenbeiträge ein eigenes Verfahren.
Quelle: Stadt Gladenbach; ErschließungsbeitragssatzungQuelle: Stadt Gladenbach; Straßenbeiträge
Öffentlich und kostenfrei über BORIS Hessen. Der Richtwert ist eine zonenbezogene Auskunft der Gutachterausschüsse — kein Verkehrswert und kein Angebotspreis.
Einen veröffentlichten Wärmeplan gibt es bisher nicht. Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Kommunen bis 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2028 einen Plan vorlegen. Der Plan ist Orientierung, keine Anschlusspflicht für einzelne Gebäude.
Nicht über die Ortslage pauschal, sondern flurstückscharf: Nutzen Sie den HWRM-Viewer und die gesetzlichen Überschwemmungsgebiete des HLNUG, bevor Sie kaufen. Die analoge Festsetzung bei den Regierungspräsidien bleibt im Streitfall maßgeblich.
Quelle: Land Hessen; HWRM-ViewerQuelle: HLNUG; Überschwemmungsgebiete
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden