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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Freising – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Freising die Mietpreisbremse: Die Nettokaltmiete bei Neuabschluss darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschreiten. Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt. Beide Regeln stehen in der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV, bis 31. Dezember 2029), weil Freising in der Gemeindeliste steht — nicht weil sie in ganz Bayern gelten. Orientierung gibt der qualifizierte Mietspiegel Freising 2026 mit PDF, Straßenverzeichnis und Online-Rechner.
Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Stadt Freising; Mietspiegel 2026
Den Wohnungsantrag für öffentlich geförderte Wohnungen im Stadtgebiet stellt die Bürgerhilfestelle (Rathaus, Obere Hauptstraße 2). Sie prüft die Unterlagen und stellt gegebenenfalls einen Wohnberechtigungsschein (Vormerkungsbescheinigung) aus. Die Gebühr beträgt in der Regel 15 €; der Schein gilt nur ein Jahr — danach müssen Sie neu beantragen und erneut zahlen.
Für die Einkommensstufe I nennt die Stadt derzeit im Regelfall eine Wartezeit von durchschnittlich rund sieben Jahren (Ausnahmen etwa beim Wohnungstausch). In den Stufen II und III gibt es keine pauschale Zahl, oft dauert es ebenfalls mehrere Jahre. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein für Bayern reicht in Freising nicht: Das Stadtgebiet gilt als Gebiet mit erhöhter Wohnungsnachfrage; ohne städtische Vormerkung gibt es keine Vermittlung. Einen Anspruch auf eine konkrete Wohnung hat niemand. Wer nicht im Stadtgebiet wohnt, hat nach Angaben der Stadt kaum Chancen.
Quelle: Stadt Freising; Bürgerhilfestelle WBSQuelle: Stadt Freising; SozialwohnungenQuelle: Stadt Freising; Wohnen Übersicht
Nur wenn Ihre Hauptwohnung in einer Bewohnerparkzone A–G liegt, Sie das Fahrzeug dauerhaft von dort nutzen und kein eigener Stellplatz oder keine Garage zur Verfügung steht. Mit dem Antrag verlangen die Vergaberichtlinien unter anderem den Mietvertrag und eine Vermieterbestätigung, dass keine Parkmöglichkeit angemietet werden kann. Der Ausweis sichert keinen konkreten Platz.
Gebühren: 85 € für drei Jahre (Zonen A–C) bzw. 55 € für zwei Jahre (Zonen D–G); Änderungen 10,20 €. Antrag online, per E-Mail oder im Straßenverkehrsamt, Amtsgerichtsgasse 6. Verlängerung etwa vier Wochen vor Ablauf stellen, solange der alte Ausweis noch gilt.
Quelle: Stadt Freising; Bewohnerparken
Städtische Kita-Gebühren richten sich nach Buchungszeit und der Kindertageseinrichtungengebührensatzung. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Einrichtung, gelten städtische Ermäßigungen: 40 % für das zweite Kind, 60 % für das dritte, 100 % für jedes weitere. Für Kindergartenkinder senkt der Freistaat den Elternbeitrag um 100 € monatlich — vom 1. September des Jahres, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung, ohne eigenen Elternantrag. Bei geringem Einkommen beantragen Sie eine Kostenübernahme beim Amt für Jugend und Familie im Landkreis Freising.
Quelle: Stadt Freising; KindertagesbetreuungQuelle: Stadt Freising; Kita-Gebühren BeschlussQuelle: StMAS Bayern; Kita-Beitragszuschuss
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Freising laut bayerischer Mieterschutzverordnung (MiSchuV) die Mietpreisbremse: Die Nettokaltmiete bei Neuabschluss darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Die Verordnung läuft bis zum 31. Dezember 2029 und gilt nur in den gelisteten Gemeinden, nicht in ganz Bayern. Ausnahmen (z. B. bestimmter Neubau) prüft der Einzelfall.
In Freising gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (statt der allgemeinen 20 %). Grundlage ist dieselbe MiSchuV, die Freising als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweist.
Ja. Die Stadt veröffentlicht den qualifizierten Mietspiegel Freising 2026 als PDF inklusive Straßenverzeichnis und stellt einen Online-Rechner bereit. Er dient als Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete bei Neuverträgen und Mieterhöhungen. Erstellt hat ihn das EMA-Institut unter Beteiligung von Mieterverein sowie Haus und Grund.
Für öffentlich geförderte Wohnungen im Stadtgebiet stellen Sie den Wohnungsantrag bei der Bürgerhilfestelle; ggf. erhalten Sie einen Wohnberechtigungsschein (Vormerkungsbescheinigung). Die Gebühr beträgt in der Regel 15 €; der Schein gilt nur ein Jahr. Für Einkommensstufe I nennt die Stadt derzeit rund sieben Jahre Wartezeit. Ein allgemeiner bayernweiter WBS reicht in Freising nicht. Es gibt keinen Anspruch auf eine konkrete Sozialwohnung.
Quelle: Stadt Freising; Bürgerhilfestelle WBSQuelle: Stadt Freising; SozialwohnungenQuelle: Stadt Freising; Wohnungsantrag
Gebühren richten sich nach Buchungszeit und städtischer Satzung. Geschwisterermäßigung: 40 % für das zweite Kind, 60 % für das dritte, 100 % für jedes weitere. Zusätzlich entlastet der Freistaat Kindergartenbeiträge um 100 € monatlich. Bei geringem Einkommen: Antrag auf Kostenübernahme beim Landratsamt Freising (Amt für Jugend und Familie).
Quelle: Stadt Freising; KindertagesbetreuungQuelle: StMAS Bayern; Kita-BeitragszuschussQuelle: Stadt Freising; Kita-Gebühren Beschluss
Ja, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone (A–G) gemeldet sind und kein eigener Stellplatz oder keine Garage zur Verfügung steht. Mit dem Antrag brauchen Sie in der Regel den Mietvertrag und eine Vermieterbestätigung ohne Parkmöglichkeit. Gebühren: 85 € / drei Jahre (A–C) bzw. 55 € / zwei Jahre (D–G). Antrag online, per E-Mail oder in der Amtsgerichtsgasse 6. Der Ausweis sichert keinen konkreten Parkplatz.
Die Grundsteuer darf über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) liegt Hebesatz B der Stadt bei 370 %. Die konkrete Jahressumme hängt vom Messbetrag Ihres Objekts ab — nicht vom Verkaufspreis.
Ja, in Freising gilt die verlängerte Kündigungssperrfrist: Nach Umwandlung in Wohnungseigentum und Verkauf der vermieteten Wohnung beträgt sie zehn Jahre (§ 577a BGB in Verbindung mit der MiSchuV). Die Verordnung gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden