Immobilien in Erlangen

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Aktuell sind 3 Anbieter in Erlangen und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv.

Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.

In der Umgebung von Erlangen findest Du folgende Angebote:

Das Wichtigste über Erlangen

Der Stadtrat hat am 22. Januar 2026 den Kommunalen Wärmeplan beschlossen. Die Karte der Eignungsgebiete zeigt, wo eher Nah- oder Fernwärme oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen im Vordergrund stehen — unverbindlich, ohne Anschlusszwang und ohne Anspruch auf Netzanschluss. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Erlangen laut bayerischer Mieterschutzverordnung die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) bis zum 31. Dezember 2029; Bayern weist das nicht landesweit aus, die kreisfreie Stadt Erlangen steht in der Anlagenliste.

Quelle: Stadt Erlangen; WärmeplanungQuelle: Stadt Erlangen; Wärmeplan BeschlussQuelle: Justiz Bayern; MieterschutzQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

Bis wann fahren Innenstadtbusse ohne Ticket?

Im markierten Innenstadtbereich (Haltestellennamen gelb-orange hinterlegt) fahren Busse ohne Ticket, wenn Start und Ziel innerhalb des Bereichs liegen. Das Pilotprojekt läuft vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026; der Stadtrat hat am 27. April 2026 beschlossen, es nicht in den Regelbetrieb zu übernehmen. Die CityLinie 299 (Ringlinie unter anderem zu den Universitätskliniken, zum Hauptbahnhof und zum Großparkplatz) bleibt unabhängig davon; ab dem 1. Januar 2027 gilt auf ihr der reguläre Tarif.

Regional fahren Sie im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN). Die S-Bahn S1 verbindet Erlangen mit Bamberg, Fürth und Nürnberg; für das Stadtgebiet gilt laut Verbund die Tarifzone 400 (in der Regel Preisstufe C). Fahrten mit Halt außerhalb des Innenstadtbereichs brauchen schon jetzt ein VGN-Ticket.

Quelle: Stadt Erlangen; kostenloser Innenstadt-ÖPNVQuelle: Stadt Erlangen; ÖPNV-Pilot EndeQuelle: VGN; Erlangen Anbindung

Was bedeutet die Mieterschutzverordnung konkret?

Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im Bestand sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt — und nur bis zur Vergleichsmiete. Wird vermieteter Wohnraum in Eigentum umgewandelt und verkauft, gilt eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Erstvermietungen nach dem 1. Oktober 2014 und für umfassend modernisierte Wohnungen.

Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel 2025–2027: vom Stadtrat am 25. September 2025 anerkannt, in Kraft seit dem 1. Oktober 2025, gültig bis zum 30. September 2027. Neu ist die Lageermittlung über eine Adressliste der Lagemerkmale (Online-Rechner rechnet automatisch; in der Broschüre brauchen Sie die Adressliste). Online und PDF sind kostenfrei; die gedruckte Ausgabe kostet eine Schutzgebühr von 3 €.

Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Stadt Erlangen; Mietspiegel 2025–2027

Was kostet der Bewohnerparkausweis?

In ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten beantragen Sie einen Bewohnerparkausweis — auch als Mieterin oder Mieter, mit Wohnsitz im Gebiet. Die Gebühr liegt bei 10,20 € bis 30,70 € pro Jahr der Geltungsdauer; Antrag und Verlängerung sind online möglich. Ein fester Stellplatz vor der Tür ist nicht garantiert. Die interaktive Karte der Gebiete finden Sie auf den Seiten der Stadt.

Quelle: Stadt Erlangen; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Erlangen; Parkgebiete Karte

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zu Wohnen in Erlangen

  • Was zeigt der Wärmeplan für den Alltag in Erlangen?
  • Gibt es eine kommunale Wärmeplanung für Erlangen?
  • Muss ich mein Haus an Fernwärme anschließen?

Der Stadtrat hat am 22. Januar 2026 den Kommunalen Wärmeplan beschlossen. Die Karte der Eignungsgebiete zeigt, wo eher Netze oder dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen — unverbindlich, ohne Anschlusszwang und ohne Anspruch auf Netzanschluss.

Quelle: Stadt Erlangen; WärmeplanungQuelle: Stadt Erlangen; Wärmeplan Beschluss

  • Ist der Bus in der Erlanger Innenstadt kostenlos?
  • Was ist der kostenlose Innenstadtbereich?
  • Bis wann gilt freie Fahrt mit dem Stadtbus?

Ja — wenn Start und Ziel innerhalb des markierten Innenstadtbereichs liegen (Haltestellennamen gelb-orange hinterlegt). Das Pilotprojekt läuft vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026; der Stadtrat hat am 27. April 2026 beschlossen, es danach nicht fortzuführen. Fahrten mit Halt außerhalb des Bereichs brauchen ein VGN-Ticket.

Quelle: Stadt Erlangen; kostenloser Innenstadt-ÖPNVQuelle: Stadt Erlangen; ÖPNV-Pilot Ende

  • Bleibt die CityLinie 299, wenn der Innenstadtbereich endet?
  • Fährt die Ringlinie zu den Unikliniken weiter?
  • Brauche ich ab 2027 ein Ticket in der CityLinie?

Ja. Die CityLinie 299 bleibt unabhängig vom kostenlosen Innenstadtbereich. Ab dem 1. Januar 2027 gilt auf ihr der reguläre VGN-Tarif. Sie verbindet unter anderem die Universitätskliniken mit dem Hauptbahnhof und dem Großparkplatz.

Quelle: Stadt Erlangen; CityLinie 299Quelle: VGN; CityLinie

  • Wie ist die Anbindung nach Nürnberg — und lohnt sich Pendeln?
  • Gibt es S-Bahn von Erlangen nach Nürnberg?
  • Welcher Verbundtarif gilt in Erlangen?

Erlangen liegt im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN). Die S-Bahn S1 verbindet Erlangen mit Fürth, Nürnberg und Bamberg; Stadtbusse ergänzen den Alltag. Für das Stadtgebiet gilt die Tarifzone 400 (in der Regel Preisstufe C). Fahrplan und Tickets prüfen Sie in der VGN-Auskunft.

Quelle: VGN; Erlangen Anbindung

  • Gibt es in Erlangen Kita-Gebühren — und gibt es einen Landes-Zuschuss?
  • Was kosten Elternbeiträge in Erlanger Kitas?
  • Wann greift der 100-Euro-Zuschuss in Bayern?

Ja. Städtische Einrichtungen erheben Gebühren nach Buchungszeit; die Satzung (Fassung vom 27. März 2025) hat die Sätze zum 1. September 2025 und erneut zum 1. September 2026 um jeweils 25 % angehoben. Der Freistaat gewährt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei wird, bis zum Schuleintritt 100 € monatlich Zuschuss zum Elternbeitrag. Geschwisterermäßigung: 20 € je Kind bei gleichzeitigem Besuch städtischer Einrichtungen. Bei geringem Einkommen ist ein Erlass über das Jugendamt möglich.

Quelle: Stadt Erlangen; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Erlangen; Kita-Gebührensatzung

  • Was kostet der Bewohnerparkausweis in Erlangen?
  • Brauche ich einen Anwohnerparkausweis?
  • Wo beantrage ich Bewohnerparken?

In ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis (Wohnsitz und Fahrzeughaltung bzw. Dauernutzung). Die Gebühr liegt bei 10,20 € bis 30,70 € pro Jahr der Geltungsdauer; Antrag und Verlängerung sind online möglich. Ein fester Stellplatz ist nicht garantiert.

Quelle: Stadt Erlangen; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Erlangen; Parkgebiete Karte

  • Wie finde ich Schulen und Kitaplätze in Erlangen?
  • Wo melde ich mein Kind für die Grundschule an?
  • Gibt es weiterführende Schulen vor Ort?

Anmeldung und Platzvergabe laufen über die städtischen Portale und das Jugendamt bzw. die Schulverwaltung. Aktuelle Fristen und Formulare finden Sie auf den Service-Seiten der Stadt — ohne dass Mengenangaben für die Umzugsentscheidung helfen.

Quelle: Stadt Erlangen; KindertageseinrichtungenQuelle: Stadt Erlangen; Kita Service

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden