Wohn- und Geschäftshaus in Nürnberg


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Erlangen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt die Stadt ab dem 1. Januar 2026 den Hebesatz B auf 625 % (Grundsteuer A: 425 %). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem bayerischen Flächenmodell — Fläche von Grundstück und Gebäude, ausdrücklich kein Verkaufspreis; die Stadt setzt den Hebesatz, daraus folgt die Jahressteuer. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Erlangen außerdem die Mietpreisbremse (bis 31. Dezember 2029) — relevant, wenn Sie vermieten oder eine vermietete Wohnung kaufen.
Quelle: Stadt Erlangen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Bayern; Grundsteuer FlächenmodellQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Der Stadtrat hat den Kommunalen Wärmeplan am 22. Januar 2026 beschlossen. Er markiert bestehende Netze und Eignungsgebiete für Nah- und Fernwärme sowie Lagen mit eher dezentralen Lösungen. Ein Netzanschluss ist freiwillig; ob und wann ein Netz tatsächlich ausgebaut wird, entscheiden spätere Planungen der Stadtwerke. Außerhalb der Eignungsgebiete ist ein Wärmenetzanschluss nach Angaben der Stadt nicht realistisch — dann stehen eher Wärmepumpe oder vergleichbare Lösungen im Vordergrund.
Neue Heizungen, die ab Juli 2026 im Stadtgebiet installiert werden, müssen im Normalfall zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Innenstadt wird bereits zentral mit Fernwärme versorgt; künftig sollen Großwärmepumpen unter anderem Umweltwärme aus der Regnitz und Abwärme eines Rechenzentrums nutzen. Kostenfreie Erstberatung bieten die städtische Energieberatung und das Energieberatungszentrum der Stadtwerke.
Quelle: Stadt Erlangen; WärmeplanungQuelle: Stadt Erlangen; Wärmeplan Beschluss
Seit dem 7. Februar 2020 gilt im gesamten Stadtgebiet die Zweckentfremdungsverbotssatzung. Wohnraum darf nur mit Genehmigung der Stadt anderen als Wohnzwecken zugeführt werden — etwa bei gewerblicher Nutzung, ungenehmigter Ferienvermietung, längerem Leerstand oder Abriss. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn vorrangige öffentliche oder schutzwürdige private Interessen überwiegen; sie kann erteilt werden, wenn Ersatzwohnraum oder eine Ausgleichszahlung den Verlust ausgleicht. Anträge nimmt die Planannahme des Bauaufsichtsamts entgegen.
Quelle: Stadt Erlangen; Zweckentfremdung
Grundbuchsachen für Erlangen bearbeitet das Amtsgericht Erlangen. Das Grundbuchamt (Schuhstraße 14) ist für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen; Einsicht und Blattabschriften laufen über den Bürgerservice im Hauptgebäude Mozartstraße 23. Die Einsicht ist für Berechtigte gebührenfrei und nur nach persönlicher Vorsprache mit Ausweis möglich. Eine Blattabschrift beantragen Sie schriftlich; telefonisch nimmt das Amt keine Bestellungen entgegen. Die Eintragung ins Grundbuch setzt in der Regel die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung voraus — Landes-Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Amtsgericht Erlangen; Grundbuchamt
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Die Grunderwerbsteuer ist in Bayern landeseinheitlich; Satz und Quellen stehen im Bundesland-Block auf dieser Ortsseite.
Zur landeseinheitlichen Grunderwerbsteuer (Bundesland-Block) kommen Notar- und Grundbuchkosten nach Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklerprovision. Die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis und vom Einzelfall ab — planen Sie Eigenkapital über dem Kaufpreis ein.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell — kein Verkaufspreis. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Hebesatz B 625 % (Grundsteuer A: 425 %). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Quelle: Stadt Erlangen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Bayern; Grundsteuer Flächenmodell
Zuständig ist das Amtsgericht Erlangen. Das Grundbuchamt (Schuhstraße 14) ist für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen; Einsicht und Blattabschriften laufen über den Bürgerservice im Hauptgebäude Mozartstraße 23.
Quelle: Amtsgericht Erlangen; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Erlangen; Kontakt
Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Erlangen. Kostenfreie Online-Einsicht bietet das Portal Bodenrichtwerte Bayern; schriftliche Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle gegen Gebühr (Gebbertstraße 1). Der Richtwert ist eine Lageorientierung, kein Verkehrswertgutachten.
Quelle: Stadt Erlangen; BodenrichtwerteQuelle: Bayern; Bodenrichtwerte Portal
Der Stadtrat hat den Wärmeplan am 22. Januar 2026 beschlossen. Er zeigt, wo eher Nah-/Fernwärme oder dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen — ohne Anschlusszwang. Neue Heizungen, die ab Juli 2026 im Stadtgebiet installiert werden, müssen im Normalfall zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Quelle: Stadt Erlangen; WärmeplanungQuelle: Stadt Erlangen; Wärmeplan Beschluss
Seit dem 7. Februar 2020 gilt im gesamten Stadtgebiet die Zweckentfremdungsverbotssatzung. Wohnraum darf nur mit Genehmigung der Stadt anderen als Wohnzwecken zugeführt werden — etwa bei Ferienvermietung, gewerblicher Nutzung, längerem Leerstand oder Abriss. Anträge nimmt das Bauaufsichtsamt entgegen.
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Erlangen Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % bis zum 31. Dezember 2029 (Anlage der Mieterschutzverordnung, nicht landesweit). Bei Umwandlung vermieteter Wohnungen in Eigentum und Verkauf beträgt die Kündigungssperrfrist zehn Jahre. Orientierung zur Vergleichsmiete liefert der Mietspiegel 2025–2027.
Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Stadt Erlangen; Mietspiegel
Städtische Einrichtungen erheben Gebühren nach Buchungszeit; Erhöhungen um jeweils 25 % gelten ab 1. September 2025 und 1. September 2026. Ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei wird, bis zum Schuleintritt gibt es 100 € Landes-Zuschuss monatlich — keine allgemeine Beitragsfreiheit.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden