Immobilien zum Kaufen in Erlangen

0 Immobilien werden in Erlangen zum Kaufen angeboten.

Wählen Sie genauer aus: Was suchen Sie genau?

Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Keine Immobilien gefunden

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Erlangen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

In der Umgebung von Erlangen findest Du folgende Immobilien zum Kaufen:

Das Wichtigste zum Kaufen in Erlangen

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt die Stadt ab dem 1. Januar 2026 den Hebesatz B auf 625 % (Grundsteuer A: 425 %). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem bayerischen Flächenmodell — Fläche von Grundstück und Gebäude, ausdrücklich kein Verkaufspreis; die Stadt setzt den Hebesatz, daraus folgt die Jahressteuer. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Erlangen außerdem die Mietpreisbremse (bis 31. Dezember 2029) — relevant, wenn Sie vermieten oder eine vermietete Wohnung kaufen.

Quelle: Stadt Erlangen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Bayern; Grundsteuer FlächenmodellQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

Was bedeutet der Wärmeplan für den Heizungstausch?

Der Stadtrat hat den Kommunalen Wärmeplan am 22. Januar 2026 beschlossen. Er markiert bestehende Netze und Eignungsgebiete für Nah- und Fernwärme sowie Lagen mit eher dezentralen Lösungen. Ein Netzanschluss ist freiwillig; ob und wann ein Netz tatsächlich ausgebaut wird, entscheiden spätere Planungen der Stadtwerke. Außerhalb der Eignungsgebiete ist ein Wärmenetzanschluss nach Angaben der Stadt nicht realistisch — dann stehen eher Wärmepumpe oder vergleichbare Lösungen im Vordergrund.

Neue Heizungen, die ab Juli 2026 im Stadtgebiet installiert werden, müssen im Normalfall zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Innenstadt wird bereits zentral mit Fernwärme versorgt; künftig sollen Großwärmepumpen unter anderem Umweltwärme aus der Regnitz und Abwärme eines Rechenzentrums nutzen. Kostenfreie Erstberatung bieten die städtische Energieberatung und das Energieberatungszentrum der Stadtwerke.

Quelle: Stadt Erlangen; WärmeplanungQuelle: Stadt Erlangen; Wärmeplan Beschluss

Darf Wohnraum als Ferienwohnung oder Büro genutzt werden?

Seit dem 7. Februar 2020 gilt im gesamten Stadtgebiet die Zweckentfremdungsverbotssatzung. Wohnraum darf nur mit Genehmigung der Stadt anderen als Wohnzwecken zugeführt werden — etwa bei gewerblicher Nutzung, ungenehmigter Ferienvermietung, längerem Leerstand oder Abriss. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn vorrangige öffentliche oder schutzwürdige private Interessen überwiegen; sie kann erteilt werden, wenn Ersatzwohnraum oder eine Ausgleichszahlung den Verlust ausgleicht. Anträge nimmt die Planannahme des Bauaufsichtsamts entgegen.

Quelle: Stadt Erlangen; Zweckentfremdung

Wo liegt das zuständige Grundbuchamt?

Grundbuchsachen für Erlangen bearbeitet das Amtsgericht Erlangen. Das Grundbuchamt (Schuhstraße 14) ist für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen; Einsicht und Blattabschriften laufen über den Bürgerservice im Hauptgebäude Mozartstraße 23. Die Einsicht ist für Berechtigte gebührenfrei und nur nach persönlicher Vorsprache mit Ausweis möglich. Eine Blattabschrift beantragen Sie schriftlich; telefonisch nimmt das Amt keine Bestellungen entgegen. Die Eintragung ins Grundbuch setzt in der Regel die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung voraus — Landes-Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.

Quelle: Amtsgericht Erlangen; Grundbuchamt

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Kaufen in Erlangen

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Erlangen?
  • Welchen Grunderwerbsteuer-Satz zahlt man in Bayern?
  • Fallen in Erlangen 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer an?

Die Grunderwerbsteuer ist in Bayern landeseinheitlich; Satz und Quellen stehen im Bundesland-Block auf dieser Ortsseite.

  • Welche Kaufnebenkosten kommen in Erlangen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch beim Kauf in Erlangen?
  • Reicht die Grunderwerbsteuer als Nebenkosten?

Zur landeseinheitlichen Grunderwerbsteuer (Bundesland-Block) kommen Notar- und Grundbuchkosten nach Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklerprovision. Die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis und vom Einzelfall ab — planen Sie Eigenkapital über dem Kaufpreis ein.

Quelle: Amtsgericht Erlangen; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Erlangen?
  • Welches Modell gilt für die neue Grundsteuer in Bayern?
  • Ist die Grundsteuer ein Marktwert?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell — kein Verkaufspreis. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Hebesatz B 625 % (Grundsteuer A: 425 %). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.

Quelle: Stadt Erlangen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Bayern; Grundsteuer Flächenmodell

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Erlangen?
  • Kann ich das Grundbuch in der Schuhstraße einsehen?
  • Wo beantrage ich eine Grundbuchabschrift?

Zuständig ist das Amtsgericht Erlangen. Das Grundbuchamt (Schuhstraße 14) ist für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen; Einsicht und Blattabschriften laufen über den Bürgerservice im Hauptgebäude Mozartstraße 23.

Quelle: Amtsgericht Erlangen; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Erlangen; Kontakt

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für Erlangen?
  • Gibt es eine Bodenrichtwertkarte der Stadt?
  • Wer ist der Gutachterausschuss Erlangen?

Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Erlangen. Kostenfreie Online-Einsicht bietet das Portal Bodenrichtwerte Bayern; schriftliche Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle gegen Gebühr (Gebbertstraße 1). Der Richtwert ist eine Lageorientierung, kein Verkehrswertgutachten.

Quelle: Stadt Erlangen; BodenrichtwerteQuelle: Bayern; Bodenrichtwerte Portal

  • Was bedeutet der Kommunale Wärmeplan für Käufer?
  • Muss ich Fernwärme anschließen?
  • Was gilt beim Heizungstausch ab Juli 2026?

Der Stadtrat hat den Wärmeplan am 22. Januar 2026 beschlossen. Er zeigt, wo eher Nah-/Fernwärme oder dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen — ohne Anschlusszwang. Neue Heizungen, die ab Juli 2026 im Stadtgebiet installiert werden, müssen im Normalfall zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Quelle: Stadt Erlangen; WärmeplanungQuelle: Stadt Erlangen; Wärmeplan Beschluss

  • Darf ich eine Eigentumswohnung als Ferienwohnung vermieten?
  • Gilt in Erlangen ein Zweckentfremdungsverbot?
  • Brauche ich eine Genehmigung für Leerstand oder Abriss?

Seit dem 7. Februar 2020 gilt im gesamten Stadtgebiet die Zweckentfremdungsverbotssatzung. Wohnraum darf nur mit Genehmigung der Stadt anderen als Wohnzwecken zugeführt werden — etwa bei Ferienvermietung, gewerblicher Nutzung, längerem Leerstand oder Abriss. Anträge nimmt das Bauaufsichtsamt entgegen.

Quelle: Stadt Erlangen; Zweckentfremdung

  • Gilt in Erlangen die Mietpreisbremse — auch wenn ich vermieten will?
  • Welche Kündigungssperrfrist gilt nach Umwandlung?
  • Was ändert die MiSchuV für Eigentümer?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Erlangen Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % bis zum 31. Dezember 2029 (Anlage der Mieterschutzverordnung, nicht landesweit). Bei Umwandlung vermieteter Wohnungen in Eigentum und Verkauf beträgt die Kündigungssperrfrist zehn Jahre. Orientierung zur Vergleichsmiete liefert der Mietspiegel 2025–2027.

Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Stadt Erlangen; Mietspiegel

  • Was kosten Kita-Beiträge für Familien nach dem Kauf?
  • Gibt es Beitragsfreiheit in Erlangen?
  • Wie hoch ist der Bayern-Zuschuss?

Städtische Einrichtungen erheben Gebühren nach Buchungszeit; Erhöhungen um jeweils 25 % gelten ab 1. September 2025 und 1. September 2026. Ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei wird, bis zum Schuleintritt gibt es 100 € Landes-Zuschuss monatlich — keine allgemeine Beitragsfreiheit.

Quelle: Stadt Erlangen; Kita Elternbeiträge

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

Weitere Immobilienangebote in Erlangen

Mietangebote in Erlangen