Außergewöhnliches Wohnen mit 66 m² Traumterrasse – 3 Zimmer mitten in S-Vaihingen


Aktuell haben wir keine Immobilien in Böblingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Aktuell sind 2 Anbieter in Böblingen und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv.
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Am 5. Juni 2024 hat der Gemeinderat den kommunalen Wärmeplan beschlossen (Drucksache 24/126). Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035. In der Gemarkung liegen zwei Fernwärmenetze: Stadtwerke Böblingen (SWBB) und Fernwärme Transportgesellschaft (FTG). Der Plan teilt das Stadtgebiet in 22 Eignungsgebiete; Erdwärmesonden hält die Stadt nur in Dagersheim für realistisch. Er bleibt Orientierung ohne Anschlusszwang: Eine Ausweisung nach § 26 Wärmeplanungsgesetz, die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes auslösen würde, liegt nicht vor. Maßnahme A.12 sieht eine Entscheidung über Weiterführung oder Aufhebung eines Anschlusszwangs vor.
Beim Mieten steht Böblingen seit dem 1. Januar 2026 neu in der Landes-Gebietskulisse. Die Mietpreisbremse begrenzt die Nettokaltmiete bei Vertragsbeginn auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Parallel gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Die Verordnung läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2026.
Quelle: Stadt Böblingen; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Böblingen; FernwärmeQuelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Land BW; Kappungsgrenze
Seit Mai 2025 gelten vier Parkgebührenzonen statt zwei. In Zone 1 innerhalb des Schlossbergrings kostet das Parken auf bewirtschafteten Flächen 0,50 € für die ersten 30 Minuten (Brezeltarif), danach 0,50 € je weitere 15 Minuten; montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr, Höchstparkdauer 60 Minuten zwischen 8 und 18 Uhr. Zone 2 (Unterstadt, Sindelfinger Straße, Postplatz) hat dieselben Tarife bei 90 Minuten Höchstparkdauer. Zone 3 (Berliner Platz, Landratsamt) und Zone 4 (Vaihinger Straße, Silberweg) bleiben günstiger. In den städtischen Parkhäusern Stadtmitte, Kongresshalle, Postplatz und in der Tiefgarage Im Höfle ist die erste Stunde frei, danach 1,50 € je angefangene Stunde (Beschluss 19. Februar 2025). Einen Bewohnerparkausweis stellt die Stadt für 30 € im Jahr aus; er sichert keinen festen Platz. Ein Pilot zum Bewohnerparken startet in der Friedrich-List-Straße.
Quelle: Stadt Böblingen; Parken ZonenQuelle: Stadt Böblingen; Bewohnerparken
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Der Gemeinderat hat am 17. Dezember 2024 die Hebesatzsatzung beschlossen: Grundsteuer B 198 %, Grundsteuer A 280 %, in Kraft seit dem 1. Januar 2025. Für 2026 gilt dieselbe Satzung unverändert; die Stadt hat die Grundsteuer 2026 per öffentlicher Bekanntmachung festgesetzt. Der zugrunde liegende Wert ist kein Verkaufspreis Ihrer Immobilie.
Quelle: Stadt Böblingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Böblingen; Kämmerei 2026
Böblingen liegt im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS). Die S1 verbindet Herrenberg über Böblingen mit Stuttgart und Kirchheim unter Teck; die S60 führt von Böblingen über Renningen in den Nordwesten der Region. Den Stadtverkehr Böblingen/Sindelfingen betreibt Pflieger. Fahrplan, Bauarbeiten und Tickets prüfen Sie aktuell in der VVS-Auskunft.
Quelle: VVS; Fahrplan und TarifQuelle: S-Bahn Stuttgart; Liniennetz
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Ja. Der Gemeinderat hat am 5. Juni 2024 den kommunalen Wärmeplan beschlossen (Ziel klimaneutrale Wärme bis 2035). Es gibt zwei Fernwärmenetze (SWBB und FTG); das Stadtgebiet ist in 22 Eignungsgebiete gegliedert. Der Plan ist Orientierung ohne Anschlusszwang. Eine Ausweisung nach § 26 Wärmeplanungsgesetz liegt nicht vor. Erdwärmesonden hält die Stadt nur in Dagersheim für realistisch.
Quelle: Stadt Böblingen; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Böblingen; Fernwärme
Seit Mai 2025 gelten vier Gebührenzonen. In Zone 1 (Schlossbergring) und Zone 2 gilt der Brezeltarif 0,50 € für 30 Minuten, danach 0,50 € je 15 Minuten; Höchstparkdauer 60 bzw. 90 Minuten. In den städtischen Parkhäusern Stadtmitte, Kongresshalle, Postplatz und Im Höfle ist die erste Stunde frei. Einen Bewohnerparkausweis gibt es für 30 € im Jahr; er sichert keinen festen Platz.
Quelle: Stadt Böblingen; Parken ZonenQuelle: Stadt Böblingen; Bewohnerparken
Böblingen liegt im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS). Die S1 verbindet Herrenberg über Böblingen mit Stuttgart und Kirchheim unter Teck; die S60 führt nach Renningen. Den Stadtverkehr Böblingen/Sindelfingen betreibt Pflieger. Fahrplan und Tickets finden Sie beim VVS.
Quelle: VVS; Fahrplan und TarifQuelle: S-Bahn Stuttgart; Liniennetz
Ja. Die Stadt erhebt Betreuungs- und Verpflegungsgebühren nach Satzung (gültig ab 1. Januar 2026). Eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht. Vormerken läuft über das städtische Online-System, mindestens sechs Monate vor Beginn; für das kommende Kindergartenjahr gilt der 15. Februar. Bei Überlastung ist eine Ermäßigung über das Jugendamt möglich.
Quelle: Stadt Böblingen; Kita-SatzungQuelle: Stadt Böblingen; Kita-Ermäßigung
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) beträgt Grundsteuer B 198 % und Grundsteuer A 280 % (Beschluss 17. Dezember 2024). Für 2026 gilt dieselbe Satzung unverändert. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz.
Ja, die Stadt kann Erschließungs-, Kanal- und Wasserversorgungsbeiträge nach kommunalen Satzungen erheben — vor allem bei neu erschlossenen oder ausgebauten Straßen. Ob Beiträge für Ihr Grundstück anfallen, hängt vom konkreten Vorhaben ab; Satzungen stehen unter Steuern und Beiträge.
Die Versorgung ist adressabhängig. Vor dem Umzug prüfen Sie den Standort im Breitbandatlas / Gigabit-Grundbuch des Bundes — dort sehen Sie verfügbare Technologien und ungefähre Bandbreiten.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden