renoviert & ruhig: 3-Zimmer-Wohnung mit Balkonen und Bahnanbindung, bis 2 Personen (Paar) geeignet


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Augsburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Augsburg eine geförderte Wohnung sucht, kommt mit einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein allein oft nicht weiter. Für die einkommensorientierte Förderung stellen Sie beim Amt für Wohnbauförderung und Wohnen eine Vormerkbescheinigung (Stufe I) oder den Stadtwohnschein (Stufen II und III) aus; die Erteilung kostet 15 € und gilt ein Jahr. Seit dem 1. Januar 2016 gilt erhöhtes Bedarfsgebiet: Stufe I läuft über Benennung, der Stadtwohnschein als Eignungsschein mit Vermieterliste. Seit dem 1. Januar 2026 begrenzt die örtliche Mietpreisbremse Neuvertragsmieten auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete; die Kappungsgrenze liegt bei 15 % in drei Jahren bis zum 31. Dezember 2029.
Quelle: Stadt Augsburg; StadtwohnscheinQuelle: Stadt Augsburg; WohnraumangelegenheitenQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Text
Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel 2025 ab dem 1. Dezember 2025, anerkannt durch den Stadtrat. Die Lage läuft über die Adressverzeichnung zur Lageklassenzuordnung, nicht über eine Stadtteilkarte. Bei Mieterhöhungen müssen Vermietende auf den Mietspiegel Bezug nehmen; liegt das Verlangen über der ortsüblichen Vergleichsmiete, können Sie ablehnen. Innerhalb der Spannbreite sind Abweichungen von bis zu 23 % zu begründen. Ausnahmen von der Mietpreisbremse — etwa bestimmte Neubauten ab Baujahr 2014 — bleiben im Einzelfall zu prüfen. Die kommunale Mietberatungsstelle gibt allgemeine Auskünfte, keine Einzelfallvertretung.
Quelle: Stadt Augsburg; Mietspiegel 2025
Augsburg steht in der Anlagenliste der Mieterschutzverordnung. Wird vermieteter Wohnraum nach der Überlassung an Sie in Wohnungseigentum umgewandelt und anschließend veräußert, beträgt die Kündigungssperrfrist zehn Jahre. Der Erwerber kann sich in dieser Zeit nicht auf Eigenbedarf oder vergleichbare berechtigte Interessen berufen. Die Frist gilt nicht automatisch, wenn die Wohnung erst nach der Umwandlung vermietet wurde. Parallel begrenzt die abgesenkte Kappungsgrenze Bestandserhöhungen auf 15 % in drei Jahren — längstens bis zum 31. Dezember 2029.
Quelle: Gesetze Bayern; KündigungssperrfristQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
Ja, in ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten — sofern Sie dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und wohnen. Die Gebühr beträgt 30 € für zwölf Monate; ein fester Stellplatz ist nicht garantiert. Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein oder Ihnen zur dauerhaften Nutzung überlassen werden, einschließlich privat genutzter Firmenwagen und Carsharing. Den Stadtplan der Gebiete und den Online-Antrag finden Sie beim Bürgeramt.
Quelle: Stadt Augsburg; Bewohnerparkausweis
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt laut MiSchuV die Mietpreisbremse im Stadtgebiet bis zum 31. Dezember 2029 — nicht landesweit in Bayern, sondern weil Augsburg in der Anlagenliste steht. Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen; Ausnahmen (etwa bestimmte Neubauten) bleiben möglich.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Stadt Augsburg; Mietpreisbremse
In Augsburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren — parallel zur Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029. Die Erhöhung darf zudem die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Quelle: Stadt Augsburg; KappungsgrenzeQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
Ja, wenn vermieteter Wohnraum nach der Überlassung an Sie in Wohnungseigentum umgewandelt und dann veräußert wird. Die Kündigungssperrfrist beträgt zehn Jahre; der Erwerber kann sich in dieser Zeit nicht auf Eigenbedarf berufen. Die Frist steht in der MiSchuV, die Augsburg in der Anlage führt.
Ja. Der qualifizierte Mietspiegel 2025 gilt seit dem 1. Dezember 2025 für zwei Jahre. Online stehen Broschüre und Rechner bereit; die Lagezuordnung erfolgt über die Adressverzeichnung zur Lageklassenzuordnung. Abweichungen innerhalb der Spannbreite von bis zu 23 % sind zu begründen.
Für geförderten Wohnraum beantragen Sie beim Amt für Wohnbauförderung und Wohnen eine Vormerkbescheinigung (Wohnberechtigungsschein, Stufe I) oder den Stadtwohnschein (Stufen II und III). Die Erteilung kostet 15 € und gilt ein Jahr; ohne Schein keine Anmietung der entsprechend geförderten Wohnung.
Quelle: Stadt Augsburg; StadtwohnscheinQuelle: Stadt Augsburg; Wohnraumangelegenheiten
Ja, in ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten — auch als Mieterin oder Mieter, sofern Sie dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und wohnen. Die Gebühr beträgt 30 € für zwölf Monate; ein fester Stellplatz ist nicht garantiert.
Nein, städtische Plätze sind nicht generisch beitragsfrei. Die Gebühr richtet sich nach Alter, Buchungszeit und Zusatzleistungen. Bei Bedürftigkeit prüft das Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Kostenübernahme.
Bus, Tram und Regionalzüge fahren im AVV; Stadtverkehr betreiben die Stadtwerke Augsburg. Das Deutschlandticket gilt parallel. In der City-Zone rund um den Königsplatz fahren Sie ohne Ticket, solange Sie in den neun Haltestellen ein- und aussteigen.
Quelle: AVV; VerbundtarifQuelle: Stadtwerke Augsburg; City-Zone
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