Immobilien zum Kaufen in Tübingen

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Das Wichtigste zum Kaufen in Tübingen

Wer in Tübingen kauft, plant die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025): Für bebaute und unbebaute Grundstücke gilt Hebesatz B mit 350 %, für baureife unbebaute Grundstücke die Grundsteuer C mit 540 %. Land- und forstwirtschaftliche Flächen liegen bei Hebesatz A 480 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer — kein Verkaufspreis.

Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block. Amtliche Bodenrichtwerte für die Gemarkung liefert das Portal BORIS-BW der Gutachterausschüsse; der Richtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Zone, kein individueller Verkehrswert Ihres Grundstücks.

Quelle: Stadt Tübingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: BORIS-BW; Bodenrichtwerte

Was ändert die Milieuschutzsatzung in der Südstadt?

Im Erhaltungsgebiet Südstadt (in Kraft seit dem 11. März 2025) brauchen Sie für Abriss, Grundrissänderungen, Wohnungsteilungen und erstmals große Balkone über zehn Quadratmeter eine Genehmigung des Fachbereichs Baurecht. Die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum an Wohngebäuden ist dort grundsätzlich nicht genehmigungsfähig; gesetzliche Ausnahmen — etwa Verkauf an Familienangehörige zur eigenen Nutzung, Miterben oder Mietende — müssen Sie trotzdem beantragen.

Energetische Sanierung bleibt von der erhaltungsrechtlichen Pflicht ausgenommen. Wer ohne Genehmigung umbaut, riskiert Stilllegung, Rückbau und ein Bußgeld. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob das Objekt im Satzungsgebiet liegt; die Karte ist Bestandteil der Satzung.

Quelle: Stadt Tübingen; Milieuschutz SüdstadtQuelle: Stadt Tübingen; Milieuschutzsatzung PDF

Worauf achten Sie bei Heizung und Wärmeplan?

Der Gemeinderat hat den kommunalen Wärmeplan am 24. Februar 2025 als Leitlinie beschlossen. Die Stadtplan-Karten zeigen Fernwärme-Eignungsgebiete; ein Anschlusszwang folgt daraus nicht. Formelle Wärmenetz-Ausbaugebiete nach Wärmeplanungsgesetz fehlen noch. Die gesetzliche 65- %-Vorgabe für neue Heizungen greift deshalb voraussichtlich am 30. Juni 2028, sofern keine frühere Ausweisung erfolgt.

Vor einem Heizungswechsel prüfen Sie Ihre Adresse in den Eignungskarten. Ob ein Gebäude am Rand eines Netzgebiets tatsächlich angeschlossen wird, entscheidet die spätere Planung der Stadtwerke — nicht der Wärmeplan allein.

Quelle: Stadt Tübingen; WärmeplanungQuelle: Stadt Tübingen; Wärmeplan Beschluss

Wo prüfe ich Hochwasser — und wer führt das Grundbuch?

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind die HQ100-Flächen an Neckar, Ammer, Goldersbach und Steinlach/Mühlbach. Seit dem 1. Januar 2014 gilt dort kraft Wassergesetz grundsätzlich ein Bauverbot; eine Ausnahme braucht eine wasserrechtliche Genehmigung über den Fachbereich Baurecht. Die Stadt stellt Gefahrenkarten bereit; die interaktive Landes-Karte der LUBW zeigt das Flurstück genauer.

Grundbuchsachen für Tübingen bearbeitet das Grundbuchamt Böblingen. Einsicht ist bei berechtigtem Interesse dort oder über jeden Notar möglich; beim Amt ist die Einsicht gebührenfrei, beim Notar fallen Gebühr und Abrufkosten an. Vor dem Kauf sollten Sie prüfen, ob Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten oder eine Auflassungsvormerkung eingetragen sind.

Quelle: Stadt Tübingen; Hochwasser BauenQuelle: Land BW; HochwassergefahrenkartenQuelle: Stadt Tübingen; Grundbuchamt

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Kaufen in Tübingen

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Tübingen?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
  • Fallen beim Immobilienkauf 5 Prozent Steuer an?

In Baden-Württemberg — und damit in Tübingen — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % vom Kaufpreis; Details stehen im Bundesland-Block. Das Finanzamt stellt nach Zahlung die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus; erst dann darf das Grundbuchamt umschreiben.

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Tübingen?
  • Was gilt für die neue Grundsteuer ab 2025?
  • Gibt es in Tübingen eine Grundsteuer C?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 350 %; für baureife unbebaute Grundstücke gilt die Grundsteuer C mit 540 %, für land- und forstwirtschaftliche Flächen Hebesatz A mit 480 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz — kein Verkaufspreis-Modell.

Quelle: Stadt Tübingen; Grundsteuer Hebesätze

  • Darf ich in der Südstadt Mietwohnungen in Eigentum umwandeln?
  • Was bedeutet die Milieuschutzsatzung für Käufer?
  • Brauche ich eine Genehmigung für die Aufteilung?

Im Erhaltungsgebiet Südstadt (seit dem 11. März 2025) ist die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Gesetzliche Ausnahmen — etwa für Familienangehörige zur eigenen Nutzung, Miterben oder Mietende — müssen Sie trotzdem beim Fachbereich Baurecht beantragen. Abriss, Grundrissänderungen und erstmals große Balkone über zehn Quadratmeter sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Quelle: Stadt Tübingen; Milieuschutz Südstadt

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Tübingen?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Kann ich das Grundbuch auch über einen Notar einsehen?

Zuständig ist das Grundbuchamt Böblingen. Einsicht ist bei berechtigtem Interesse dort gebührenfrei oder über jeden Notar möglich. Vor dem Kauf sollten Sie prüfen, ob Belastungen oder eine Auflassungsvormerkung eingetragen sind.

Quelle: Stadt Tübingen; Grundbuchamt

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für Tübingen?
  • Wie hoch ist der Bodenrichtwert in meiner Lage?
  • Was ist BORIS-BW?

Amtliche Bodenrichtwerte für Tübingen liefert das Portal BORIS-BW der Gutachterausschüsse. Der Richtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Zone — kein individueller Verkehrswert Ihres Grundstücks.

Quelle: BORIS-BW; Bodenrichtwerte

  • Liegt Tübingen in einem Fernwärme- oder Wärmeplan-Gebiet?
  • Ab wann gilt die Heizungs-Pflicht beim Tausch?
  • Gibt es Anschlusszwang an die Fernwärme?

Der Gemeinderat hat den Wärmeplan am 24. Februar 2025 beschlossen. Die Karten zeigen Fernwärme-Eignungsgebiete als Orientierung ohne Anschlusszwang. Formelle Ausbaugebiete stehen noch aus; die gesetzliche 65- %-Vorgabe für neue Heizungen greift voraussichtlich am 30. Juni 2028.

Quelle: Stadt Tübingen; Wärmeplanung

  • Ist mein Grundstück in Tübingen hochwassergefährdet?
  • Gilt am Neckar ein Bauverbot im HQ100?
  • Wo sehe ich die Hochwassergefahrenkarte?

HQ100-Flächen an Neckar, Ammer, Goldersbach und Steinlach gelten als festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Seit dem 1. Januar 2014 besteht dort grundsätzlich ein Bauverbot; Ausnahmen prüft der Fachbereich Baurecht. Die Stadt-Karten und die interaktive LUBW-Karte zeigen das Flurstück.

Quelle: Stadt Tübingen; Hochwasser BauenQuelle: Land BW; Hochwassergefahrenkarten

  • Was kostet Bewohnerparken nach dem Eigentumserwerb?
  • Brauche ich als Eigentümer einen Parkausweis?
  • Wie teuer ist Anwohnerparken nach Leergewicht?

In bewirtschafteten Zonen benötigen auch Eigentümer ohne eigenen Stellplatz einen Bewohnerparkausweis. Die Gebühr beträgt 20 € bzw. 25 € pro Monat nach Antrieb und Leergewicht; mit KreisBonusCard gilt 50 % Ermäßigung. Ab dem 16. März 2026 gibt es bei vorzeitiger Rückgabe keine Erstattung.

Quelle: Stadt Tübingen; Bewohnerparken

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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