Immobilien in Tübingen

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Das Wichtigste über Tübingen

Seit dem 11. März 2025 gilt in der Tübinger Südstadt eine soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung). Der Gemeinderat hat sie am 24. Februar 2025 beschlossen. Im Satzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung des Fachbereichs Baurecht für Abriss, Grundrissänderungen, Wohnungsteilungen und -zusammenlegungen sowie für erstmals errichtete Balkone, Loggien oder Wintergärten über zehn Quadratmeter.

Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum ist im Gebiet grundsätzlich nicht genehmigungsfähig; Ausnahmen bleiben unter anderem für Familienangehörige zur eigenen Nutzung, Miterben oder Mietende — auch dann müssen Sie den Antrag stellen. Energetische Sanierung braucht keine zusätzliche erhaltungsrechtliche Genehmigung. Wer ohne Genehmigung umbaut, riskiert Stilllegung, Rückbau und ein Bußgeld.

Quelle: Stadt Tübingen; Milieuschutz SüdstadtQuelle: Stadt Tübingen; Milieuschutzsatzung PDF

Was gilt für Ferienvermietung und Leerstand?

Seit dem 15. März 2022 gilt in ganz Tübingen ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum; die Satzung ersetzt die ältere Regelung von 2016. Leerstand über sechs Monate und die Nutzung von mehr als 50 % der Wohnfläche für mehr als zehn Wochen im Jahr als Fremdenbeherbergung sind genehmigungspflichtig. Kürzere oder kleinere Vermietung an Gäste ist keine Zweckentfremdung — jedes Online-Angebot an wechselnde Nutzerinnen und Nutzer bleibt aber registrierungspflichtig.

Die kommunale Registrierungsnummer beantragen Sie beim Fachbereich Baurecht; sie muss in Inseraten an prominenter Stelle stehen. Ohne erforderliche Genehmigung droht ein Bußgeld bis 100.000 €, bei verletzter Registrierungspflicht bis 50.000 €. Wohnungen, die schon vor Inkrafttreten baurechtlich als Ferienwohnung genehmigt waren, fallen nicht unter das Verbot, bleiben aber von der Registrierung ausgenommen.

Quelle: Stadt Tübingen; ZweckentfremdungQuelle: Stadt Tübingen; Fremdenbeherbergung

Was kostet Bewohnerparken nach Leergewicht?

In bewirtschafteten Zonen — im Stadtgebiet sowie in Teilen von Lustnau, Derendingen und Waldhäuser Ost — brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis, wenn Sie mit Hauptwohnsitz dort gemeldet sind. Die Gebühr richtet sich nach Antrieb und Leergewicht: 20 € bzw. 25 € pro Monat (Verbrennung bis/über 1.800 kg, Elektro bis/über 2.000 kg). Mit gültiger KreisBonusCard sinkt die Gebühr um 50 %; die Karte muss schon bei der Antragstellung vorliegen.

Sie wählen 3, 6, 9 oder 12 Monate; auf dem Ausweis dürfen höchstens drei Kennzeichen stehen. Änderungen oder ein Ersatzausweis in der Werkstatt kosten je 10 €. Ab dem 16. März 2026 ist eine vorzeitige Rückgabe ausgeschlossen — eine Rückerstattung gibt es nicht, auch wenn Sie den Platz nicht mehr nutzen. Ein Stellplatzanspruch besteht nicht.

Quelle: Stadt Tübingen; Bewohnerparken

Was zeigt der Wärmeplan vom Februar 2025?

Der Gemeinderat hat den kommunalen Wärmeplan (Fassung Dezember 2024) am 24. Februar 2025 einstimmig als Leitlinie beschlossen. Die Karten im Stadtplan zeigen unter anderem Fernwärme-Eignungsgebiete und die Wärmedichte je Baublock. Der Plan ist Orientierung für Stadt, Stadtwerke und Eigentümer — ohne Anschlusszwang und ohne Garantie, dass Ihr Gebäude an ein Netz kommt.

Formell ausgewiesene Wärmenetz-Ausbaugebiete nach Wärmeplanungsgesetz stehen noch aus. Die gesetzliche Vorgabe, dass neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, greift hier deshalb voraussichtlich erst am 30. Juni 2028, sofern der Gemeinderat keine frühere Gebietsausweisung beschließt.

Quelle: Stadt Tübingen; WärmeplanungQuelle: Stadt Tübingen; Wärmeplan Beschluss

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zu Wohnen in Tübingen

  • Was gilt in der Südstadt durch die Milieuschutzsatzung?
  • Brauche ich in der Südstadt eine Genehmigung für Umbau?
  • Seit wann gilt der Milieuschutz in Tübingen?

Seit dem 11. März 2025 gilt im bezeichneten Gebiet der Südstadt eine soziale Erhaltungssatzung. Abriss, Grundrissänderungen, Wohnungsteilungen und erstmals große Balkone über zehn Quadratmeter brauchen eine Genehmigung des Fachbereichs Baurecht. Energetische Sanierung bleibt davon ausgenommen.

Quelle: Stadt Tübingen; Milieuschutz Südstadt

  • Darf ich in Tübingen Wohnraum als Ferienwohnung vermieten?
  • Gibt es in Tübingen ein Zweckentfremdungsverbot?
  • Brauche ich eine Registrierungsnummer für Inserate?

Ja, seit dem 15. März 2022 gilt ein Zweckentfremdungsverbot. Leerstand über sechs Monate und mehr als 50 % der Wohnfläche für mehr als zehn Wochen im Jahr als Fremdenbeherbergung sind genehmigungspflichtig. Jedes Online-Angebot an wechselnde Gäste braucht eine kommunale Registrierungsnummer — auch wenn die Vermietung selbst keine Zweckentfremdung ist.

Quelle: Stadt Tübingen; ZweckentfremdungQuelle: Stadt Tübingen; Fremdenbeherbergung

  • Was kostet der Bewohnerparkausweis in Tübingen?
  • Brauche ich in meiner Zone einen Parkausweis?
  • Wie teuer ist Anwohnerparken nach Leergewicht?

In bewirtschafteten Parkzonen (Stadtgebiet sowie Teile von Lustnau, Derendingen und Waldhäuser Ost) benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis. Die Gebühr beträgt 20 € bzw. 25 € pro Monat nach Antrieb und Leergewicht; mit gültiger KreisBonusCard gilt 50 % Ermäßigung. Ab dem 16. März 2026 gibt es bei vorzeitiger Rückgabe keine Erstattung. Ein freier Stellplatz ist nicht garantiert.

Quelle: Stadt Tübingen; Bewohnerparken

  • Liegt Tübingen in einem Wärmeplan-Gebiet?
  • Gibt es eine kommunale Wärmeplanung für Tübingen?
  • Wo finde ich Infos zu Fernwärme in Tübingen?

Ja. Der Gemeinderat hat den kommunalen Wärmeplan am 24. Februar 2025 als Leitlinie beschlossen. Die Karten zeigen Fernwärme-Eignungsgebiete — ohne Anschlusszwang. Formelle Ausbaugebiete fehlen noch; die gesetzliche 65- %-Vorgabe für neue Heizungen greift voraussichtlich am 30. Juni 2028.

Quelle: Stadt Tübingen; Wärmeplanung

  • Gibt es in Tübingen Kita-Gebühren — und wie sind sie gestaffelt?
  • Was kosten Elternbeiträge für die Kita in Tübingen?
  • Gibt es Geschwisterermäßigung bei der Kinderbetreuung?

Ja. Städtische Einrichtungen erheben Gebühren nach Wochenstunden; viele freie Träger folgen dem städtischen Modell. Mit Wohnsitz in Tübingen ist eine einkommensabhängige Ermäßigung möglich. Bei gleichzeitig betreuten Geschwisterkindern (mind. 20 Wochenstunden je Kind) gilt zusätzlich 20 % Geschwisterermäßigung. Der Gemeinderat hat eine zweite Gebührenstufe zum 1. Juni 2026 beschlossen. Eine allgemeine Beitragsfreiheit für alle Altersstufen gibt es nicht.

Quelle: Stadt Tübingen; Kita GebührenQuelle: Stadt Tübingen; Kita Satzung 2026

  • Wie ist die ÖPNV-Anbindung in Tübingen?
  • Ist der TüBus samstags ticketfrei?
  • Gehört Tübingen zum naldo?

Bus und Bahn fahren im Verkehrsverbund naldo. Der Stadttarif Tübingen ist die Preisstufe 11. Samstags ist der TüBus im Stadtgebiet ticketfrei: von Mitternacht Freitag/Samstag bis 5 Uhr Sonntagmorgen — auch Ammertalbahn nach Unterjesingen sowie die Linien 826/828 nach Bebenhausen. Züge, Regionalbusse und die Linien über Kusterdingen nach Reutlingen, Mössingen und Gomaringen bleiben zahlungspflichtig.

Quelle: Stadt Tübingen; TüBus samstagsQuelle: naldo; Verbundtarif

  • Wo prüfe ich Hochwasser am Neckar in Tübingen?
  • Gibt es festgesetzte Überschwemmungsgebiete?
  • Darf ich im HQ100-Gebiet neu bauen?

Die Stadt stellt Hochwassergefahrenkarten für Neckar, Ammer, Goldersbach und Steinlach/Mühlbach bereit. HQ100-Flächen gelten kraft Wassergesetz als festgesetzte Überschwemmungsgebiete; dort besteht seit dem 1. Januar 2014 grundsätzlich ein Bauverbot. Die interaktive Landes-Karte der LUBW und der Fachbereich Baurecht klären das Flurstück.

Quelle: Stadt Tübingen; HochwasserkartenQuelle: Land BW; Hochwassergefahrenkarten

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden