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Immobilien zum Mieten in Stutensee
0 Immobilien werden in Stutensee zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Stutensee – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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...alle anzeigenDas Wichtigste zum Mieten in Stutensee
Beim Neuabschluss in Stutensee greift die Mietpreisbremse nicht — die Stadt fehlt in der baden-württembergischen Gebietskulisse ab 1. Januar 2026. Bestandserhöhungen sind auf die bundesübliche Kappung von 20 % in drei Jahren begrenzt (nicht auf die abgesenkten 15 %). Die Deckelung der Neuvertragsmiete auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete gilt hier also nicht.
Quelle: Land Baden-Württemberg; Mieterschutz Kulisse
Wie begründen Vermieter eine Mieterhöhung?
Einen von der Stadt veröffentlichten Mietspiegel gibt es für Stutensee derzeit nicht. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete müssen Vermieter deshalb anders begründen — typischerweise mit Vergleichswohnungen, einem Gutachten oder einem Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde. Die Mietpreisüberhöhung nach Wirtschaftsstrafgesetz bleibt unabhängig von der Bremse relevant. Prüfen Sie Erhöhungen auf formelle und inhaltliche Anforderungen; im Zweifel helfen Mieterberatung oder Fachanwalt.
Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisüberhöhung
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für eine geförderte Sozialmietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz. Den Antrag stellen Sie bei der Stadtverwaltung Stutensee, wenn Sie sich hier gewöhnlich aufhalten; online ist der Dienst über das Landesportal mit BundID möglich. Der Schein eröffnet den Zugang zu gebundenem Wohnraum — einen Anspruch auf eine konkrete Wohnung begründet er nicht.
Quelle: Stadt Stutensee; Wohnberechtigungsschein
Gibt es lokale Prämien für Wiedervermietung?
Der Gemeinderat hat am 18. Mai 2026 die Teilnahme am Förderprogramm Wohnraumaktivierung (Wohnraumoffensive BW) beschlossen. Vermieterinnen und Vermieter können unter Voraussetzungen eine Wiedervermietungsprämie beantragen: Leerstand von mindestens sechs Monaten, danach neues Mietverhältnis (unbefristet oder mind. ein Jahr), Antrag bei der Stabsstelle Stadtentwicklung. Die Förderung beträgt 80 % von bis zu zwei Nettomonatskaltmieten, höchstens 1.600 € je Wohnung. Für Mieterhaushalte, die innerhalb Stutensees in eine kleinere Wohnung wechseln, gibt es zusätzlich den Wohnflächenbonus.
Quelle: Stadt Stutensee; Wohnraumaktivierung
Was kostet die Kinderbetreuung im Mietalltag?
Kita-Gebühren sind beitragspflichtig und staffeln sich nach Öffnungszeit und Geschwisterzahl; der Monat August ist in den Kindergärten frei. Ermäßigung oder Befreiung beantragen Sie beim Jugendamt. Die Stadtbahn S2 im KVV erleichtert das Pendeln nach Karlsruhe ohne Auto — praktisch, wenn Sie ohne Stellplatz mieten.
Quelle: Stadt Stutensee; KindergärtenQuelle: Stadt Stutensee; FamilienangeboteQuelle: VBK; Stadtbahn S2
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Mieten in Stutensee
- Gilt in Stutensee die Mietpreisbremse?
- Ist Stutensee in der MietBegrenzVO BW?
- Darf die Neuvertragsmiete nur 10 Prozent über Vergleichsmiete liegen?
Nein. Stutensee gehört nicht zu den Kommunen der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (Kulisse ab 1. Januar 2026). Die Deckelung der Neuvertragsmiete auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete greift hier nicht. Unabhängig davon bleiben Mietpreisüberhöhung und -wucher nach Wirtschaftsstraf- bzw. Strafgesetzbuch relevant.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Stutensee bei Mieterhöhungen?
- Sind Erhöhungen auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt?
- Wie stark darf die Miete im Bestand steigen?
Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren gilt nur in den vom Land benannten angespannten Gebieten — Stutensee zählt nicht dazu. Es bleibt bei der bundesüblichen Grenze von 20 % in drei Jahren, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
- Gibt es in Stutensee einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Hat die Stadt einen qualifizierten Mietspiegel?
Einen von der Stadt Stutensee veröffentlichten Mietspiegel gibt es derzeit nicht. Für Mieterhöhungen und die ortsübliche Vergleichsmiete bleiben dann andere Begründungswege: Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder — soweit zulässig — der Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Stutensee?
- Wo stelle ich den Wohnberechtigungsschein?
- Gibt der WBS Anspruch auf eine Sozialwohnung?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für geförderte, gebundene Sozialmietwohnungen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadtverwaltung Stutensee (gewöhnlicher Aufenthalt); online über das Landesportal mit BundID. Der Schein ermöglicht den Abschluss eines Mietvertrags für Sozialwohnungen — er begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.
- Gibt es in Stutensee Prämien für Wiedervermietung oder Wohnungswechsel?
- Was ist die Wohnraumaktivierung in Stutensee?
- Wann wurde das Förderprogramm beschlossen?
Ja. Seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 18. Mai 2026 nimmt Stutensee am Förderprogramm Wohnraumaktivierung teil. Vermieter können unter Voraussetzungen eine Wiedervermietungsprämie (bis 1.600 €) beantragen; Mieterhaushalte, die innerhalb der Stadt in eine kleinere Wohnung wechseln, den Wohnflächenbonus. Anträge: Stabsstelle Stadtentwicklung.
- Was kosten Kita und Hort — und gibt es Ermäßigung?
- Ist der August beitragsfrei?
- Wohin wende ich mich bei hohen Kita-Gebühren?
Elternbeiträge sind die Regel und staffeln sich nach Öffnungszeit und Geschwisterzahl; in den Kindergärten ist der August beitragsfrei. Bei finanziellen Engpässen beantragen Sie Ermäßigung oder Befreiung beim Jugendamt. Aktuelle Sätze und Anmeldung: Familienbüro bzw. Kindergarten-Seite der Stadt.
Quelle: Stadt Stutensee; KindergärtenQuelle: Stadt Stutensee; Kita-Gebührenhilfe
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Karlsruhe?
- Welche Stadtbahnlinie fährt nach Karlsruhe?
- Reicht der KVV für den Arbeitsweg?
Die Stadtbahn S2 im KVV verbindet Stutensee direkt mit Karlsruhe (und weiter nach Rheinstetten). Buslinien ergänzen die Stadtteile. Tickets und Fahrplan: KVV-Auskunft — praktisch für Mieter ohne Stellplatz.
- Wird die Grundsteuer über die Nebenkosten umgelegt?
- Betrifft mich als Mieter der Hebesatz in Stutensee?
- Was ist der Hebesatz der Grundsteuer B?
Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Nebenkostenabrechnung umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Stutensee setzt für die neue Grundsteuer (ab 2025) den Hebesatz B auf 179 % (Bodenwertmodell BW). Ohne vertragliche Umlagevereinbarung bleibt die Steuer beim Eigentümer.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden