Wohnen Arbeiten Leben - Ländliches Wohnen mit hohem Freizeitwert und optimaler Anbindung


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Neustadt a.d.Donau – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Beim Kauf in Neustadt a.d.Donau zählen vor allem laufende Lasten vor Ort: Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gelten Hebesatz A und B je 260 v. H. (Hebesatzsatzung, Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Die Mietpreisbremse greift hier nicht; wer später vermietet, bleibt bei der allgemeinen Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Landes-Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Neustadt a.d.Donau; HebesatzsatzungQuelle: Stadt Neustadt a.d.Donau; GrundsteuerreformQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Die Stadt hat die kommunale Wärmeplanung im Juli 2026 fertiggestellt und der Stadtrat hat sie beschlossen (Förderkennzeichen 67K29010Q). Der Plan skizziert mögliche Wärmenetze, Wasserstoffoptionen, dezentrale Lösungen und Prüfgebiete. Er ist strategisch und begründet keinen Anschlusszwang. Wer Heizung oder Energiekonzept plant, sollte den veröffentlichten Planstand der Stadt prüfen — nicht nur den Ortsteilnamen.
Quelle: Stadt Neustadt a.d.Donau; Wärmeplanung
Für Donau-Abschnitte im Stadtgebiet ist ein amtliches Überschwemmungsgebiet (HQ100) festgesetzt. Detailkarten liegen beim Landratsamt Kelheim und im Rathaus; nicht jedes Grundstück ist betroffen. Im festgesetzten Gebiet gilt u. a. ein Verbot neuer Heizölverbraucheranlagen; bestehende Anlagen müssen den technischen Anforderungen entsprechen. Prüfen Sie die konkrete Flur vor dem Notartermin.
Quelle: Landkreis Kelheim; Überschwemmungsgebiet Donau
Grundbuchangelegenheiten für alle Grundstücke im Stadtgebiet erledigt das Amtsgericht Kelheim (Grundbuchamt). Einsicht und Ausdrucke setzen ein berechtigtes Interesse voraus; Lagepläne kommen vom Vermessungsamt, nicht vom Gericht. Die Stadt hat zudem eine Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Ob und in welcher Höhe Beiträge für ein konkretes Grundstück anfallen, hängt von der Erschließung ab — das prüfen Sie vor dem Kauf bei der Stadt, nicht pauschal am Ortsnamen. Bodenrichtwerte liefert das Portal bodenrichtwerte.bayern.de.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt KelheimQuelle: Stadt Neustadt a.d.Donau; ErschließungsbeitragQuelle: Bodenrichtwerte Bayern; Kartenauskunft
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Es gilt der bayerische Satz von 3,5 % der Bemessungsgrundlage (meist Kaufpreis). Kurzüberblick auch im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung; Notar- und Grundbuchgebühren kommen hinzu.
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) setzt die Stadt Hebesatz A und B auf je 260 v. H. (Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre). Das Finanzamt liefert den Messbetrag; die Jahressteuer folgt aus Hebesatz und Messbetrag — ohne Rechenbeispiel hier. Landesmodell siehe Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Neustadt a.d.Donau; HebesatzsatzungQuelle: Stadt Neustadt a.d.Donau; Grundsteuerreform
Zuständig ist das Amtsgericht Kelheim (Grundbuchamt) für alle Grundstücke im Landkreis Kelheim. Einsicht und Ausdrucke nur mit berechtigtem Interesse.
Öffentliche Bodenrichtwerte für Bayern stellt das Portal bodenrichtwerte.bayern.de bereit (Kartenauskunft der Gutachterausschüsse). Die Werte sind Orientierung, kein Verkehrswert-Gutachten.
Die im Juli 2026 fertiggestellte und vom Stadtrat beschlossene kommunale Wärmeplanung skizziert mögliche Wärmenetze, dezentrale Lösungen und Prüfgebiete. Sie ist strategisch und begründet keinen Anschlusszwang; vor Heizungstausch lohnt der Blick auf den Planstand der Stadt.
Für Donau-Abschnitte im Stadtgebiet ist ein amtliches Überschwemmungsgebiet (HQ100) festgesetzt. Karten liegen beim Landratsamt Kelheim und im Rathaus; prüfen Sie die konkrete Flur, nicht nur den Ortsnamen. Im festgesetzten Gebiet sind neue Heizölverbraucheranlagen grundsätzlich verboten.
Die Stadt hat eine Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Ob und in welcher Höhe Beiträge für ein konkretes Grundstück anfallen, hängt von der Erschließung ab — das prüfen Sie vor dem Kauf bei der Stadt, nicht pauschal am Ortsnamen.
Nein, die Mietpreisbremse gilt hier nicht. Bei Bestandserhöhungen bleibt die allgemeine Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Siehe auch MiSchuV-Anlage (Neustadt a.d.Donau nicht gelistet).
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden