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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Ingolstadt – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Ingolstadt kauft, plant die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit dem kommunalen Hebesatz der Grundsteuer B: 630 % ab dem 1. Januar 2026 (Hebesatzsatzung, zuletzt geändert am 27. März 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an — kein Verkaufspreis und kein Marktwert. Die Grundsteuer A bleibt bei 390 %. Vermieten Sie nach dem Erwerb, gilt in Ingolstadt seit dem 1. Januar 2026 die örtliche Mietpreisbremse (nicht landesweit in Bayern) mit abgesenkter Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren bis zum 31. Dezember 2029.
Quelle: Stadt Ingolstadt; HebesatzsatzungQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Der Stadtrat hat am 22. Oktober 2024 die kommunale Wärmeplanung mit dem Energienutzungsplan beschlossen — vor der gesetzlichen Frist Ende Juni 2026. Prüfen Sie vor dem Notar, ob die Adresse in einem Wärmenetzeignungsgebiet liegt (Karte unter 2035.de); rund 13 Prozent der Gebäude sind so eingestuft. Der Plan ist rechtlich unverbindlich: kein Anschlusszwang, kein Anspruch auf Fernwärme, keine Vorgabe einer bestimmten Heizung. Ob ein Gebäude bereits heute anschließbar ist, beantworten die Stadtwerke in der Fernwärme-Abfrage. Ab dem 1. Juli 2026 greifen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für neue Heizungen im Zusammenhang mit der Wärmeplanung; bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen.
Quelle: Stadt Ingolstadt; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Ingolstadt; Wärmeplan FAQQuelle: Stadt Ingolstadt; Wärmeplan Beschluss
Kaufen Sie eine Wohnung, die nach der Überlassung an die Mietpartei in Wohnungseigentum umgewandelt und dann veräußert wurde, gilt in Ingolstadt die Kündigungssperrfrist von zehn Jahren. In dieser Zeit können Sie sich nicht auf Eigenbedarf oder eine angemessene wirtschaftliche Verwertung berufen. Die Frist folgt aus der Mieterschutzverordnung, die Ingolstadt in der Anlage führt — nicht als landesweite Regel für ganz Bayern. Neuvermietung nach dem Erwerb bleibt an die Mietpreisbremse gebunden: höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, soweit keine Ausnahme greift. Orientierung zur Vergleichsmiete gibt der qualifizierte Mietspiegel bis zum 31. Oktober 2027.
Quelle: Gesetze Bayern; KündigungssperrfristQuelle: Stadt Ingolstadt; Mietspiegel
Grundbuchsachen für die Stadt Ingolstadt führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Ingolstadt (Harderstraße 6); der Bezirk umfasst auch den Landkreis Eichstätt. Umschreibung nach dem Kauf läuft in der Regel über Ihren Notar; das Amt berät nicht zum Vertrag. Einsicht setzt ein berechtigtes Interesse voraus, Anträge per Telefon oder E-Mail werden nicht bearbeitet. Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 sind kostenlos über BORIS-Bayern einsehbar — als Lagehinweis, nicht als Verkehrswert. An der Donau prüfen Sie Überschwemmungsflächen und Grundwasseranstiege über die Ingolstädter Kommunalbetriebe und den UmweltAtlas Bayern. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt IngolstadtQuelle: BORIS-Bayern; BodenrichtwerteQuelle: INKB; Hochwasser Donau
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Die Grunderwerbsteuer ist in Bayern landeseinheitlich; Satz und Quellen stehen im Bundesland-Block auf dieser Ortsseite.
Zur landeseinheitlichen Grunderwerbsteuer (Bundesland-Block) kommen Notar- und Grundbuchkosten nach Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklerprovision. Die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis und vom Einzelfall ab — planen Sie Eigenkapital über dem Kaufpreis ein.
Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Ingolstadt, Harderstraße 6, ist für Grundstücke in der Stadt Ingolstadt und im Landkreis Eichstätt zuständig. Die Umschreibung nach dem Kauf übernimmt in der Regel Ihr Notar. Anträge per Telefon oder E-Mail werden nicht bearbeitet; Einsicht setzt ein berechtigtes Interesse voraus.
Für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) beträgt der Hebesatz ab dem 1. Januar 2026630 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt wendet den Hebesatz an — kein Verkaufspreis. Die Grundsteuer A bleibt bei 390 %.
Quelle: Stadt Ingolstadt; HebesatzsatzungQuelle: Freistaat Bayern; Flächenmodell
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 sind kostenlos über BORIS-Bayern einsehbar. Schriftliche Auskünfte der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Technisches Rathaus, Spitalstraße 3) bleiben gebührenpflichtig. Der Bodenrichtwert ist ein Lagehinweis, kein Verkehrswertgutachten.
Quelle: BORIS-Bayern; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Ingolstadt; Bodenrichtwerte
Ingolstadt hat die kommunale Wärmeplanung am 22. Oktober 2024 beschlossen. Die Karte unter 2035.de zeigt, wo eher Wärmenetze oder dezentrale Lösungen vorgesehen sind — als Orientierung ohne Anschlusszwang. Rund 13 Prozent der Gebäude liegen in einem Wärmenetzeignungsgebiet. Prüfen Sie Adresse und Heizungsoption vor dem Kauf unter 2035.de bzw. bei den Stadtwerken.
Quelle: Stadt Ingolstadt; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Ingolstadt; Wärmeplan FAQ
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gelten örtlich Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) bis Ende 2029 — nicht landesweit in Bayern, sondern weil Ingolstadt in der Anlagenliste steht. Bei Umwandlung in Eigentum und Verkauf an Dritte beträgt die Kündigungssperrfrist wegen Eigenbedarfs zehn Jahre.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz
An der Donau sind Überschwemmungsflächen amtlich ausgewiesen. Die Ingolstädter Kommunalbetriebe zeigen Überflutungsflächen und hochwasserbedingte Grundwasseranstiege; Letztere können auch außerhalb überfluteter Flächen Keller gefährden. Ergänzend nutzen Sie den UmweltAtlas Bayern (Naturgefahren) und die Hochwassergefahrenkarten des Landesamts für Umwelt.
Quelle: INKB; Hochwasser DonauQuelle: LfU Bayern; Hochwassergefahrenkarten
Es gibt keine pauschale Beitragsfreiheit. Anmeldung und Platzvergabe laufen über den Kita-Finder; Kinder mit Ingolstädter Wohnsitz haben Vorrang. Gebührenübernahme bei Bedürftigkeit ist beim Amt für Kinderbetreuung und -bildung (Donaustraße 11) möglich. Der staatliche Elternbeitragszuschuss von 100 € monatlich gilt bis Ende 2026.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden