Immobilien zum Mieten in Flensburg

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Das Wichtigste zum Mieten in Flensburg

Flensburg steht nicht unter der Mietpreisbremse: Bei Neuverträgen gilt keine Deckelung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das folgt daraus, dass für diese Gemeinde derzeit keine entsprechende Landesverordnung besteht.

Im Bestand gilt seit dem 1. Mai 2024 die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren — längstens bis zum 30. April 2029. Die Kappung begrenzt Erhöhungen nur bis zur Vergleichsmiete, nicht darüber hinaus. Seit dem 1. Juni 2025 schützt zusätzlich die Zweckentfremdungssatzung Wohnraum vor Feriennutzung über 12 Wochen im Jahr.

Quelle: BBSR Bund; Mietpreisbremse LageQuelle: Land SH; KappungsgrenzeQuelle: Stadt Flensburg; Zweckentfremdung Wohnraum

Wie prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die Ratsversammlung hat am 14. Dezember 2023 den ersten qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB beschlossen; er trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Fortschreibung 2025 gilt ab dem 1. Juli 2025 für zwei Jahre; die Neuaufstellung ist zum 1. Juli 2027 vorgesehen.

Grundlage der Fortschreibung war eine Stichprobe zum Stichtag 1. März 2025; die Stadt hat 3.500 zufällig ausgewählte Mietende angeschrieben. Den Spiegel und einen Online-Rechner stellt die Statistikstelle kostenfrei bereit. Die Wohnlagenkarte gilt nur für den Mietspiegel — sie ist keine allgemeine Lagebewertung. Die Kappung greift nur bis zur so ermittelten Vergleichsmiete.

Quelle: Stadt Flensburg; Mietspiegel 2025

Wann hilft ein Wohnberechtigungsschein — und wo beantragen Sie ihn?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen nach dem Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz einhält. Den Antrag stellen Sie bei der Stadtverwaltung (Wohnungsamt); die Ausstellung ist kostenfrei. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und muss bei jedem Umzug neu ausgestellt werden.

Die angemessene Wohnfläche ist an die Haushaltsgröße gebunden — alleinstehend bis 50 m², zwei Personen bis 60 m² oder zwei Wohnräume, danach stufenweise mehr. Der Schein berechtigt zur Bewerbung, teilt aber keine Wohnung zu. Die Sozialwohnung muss der alleinige Erstwohnsitz sein. Die neue Grundsteuer (Hebesatz B 953 % ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Stadt Flensburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Statistikamt Nord; Hebesätze 2025

Was zahlen Familien für Kita und Verpflegung?

Eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Die Elternbeiträge richten sich nach Alter und Betreuungsdauer. Für das erste Kind unter drei Jahren gelten 145 €, 188,50 € oder 232 € im Monat (5 / 6,5 / 8 Stunden). Für Kinder ab drei Jahren liegen die Sätze bis zum 31. Juli 2026 bei 138 €, 179 € oder 221 €; ab dem 1. August 2026 steigen sie leicht auf 141,50 €, 183,95 € bzw. 226,40 €.

Ab dem 1. August 2026 beträgt das Entgelt für das Mittagessen 60 € im Monat. Das erste Geschwisterkind zahlt die Hälfte, ab dem zweiten Geschwisterkind entfällt der Beitrag. Bei geringem Einkommen oder Sozialleistungen ist Ermäßigung oder Übernahme beim Bürgerbüro möglich.

Quelle: Stadt Flensburg; Kita KostenQuelle: Stadt Flensburg; Kita Ermäßigung

Bundesland Schleswig-Holstein:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse: keine Landesverordnung (seit 2019 aufgehoben)
  • Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: EWKG — Neubau von Wohngebäuden

Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Flensburg

  • Gilt in Flensburg die Mietpreisbremse?
  • Ist die Neuvertragsmiete in Flensburg gedeckelt?
  • Steht Flensburg in einer Mietpreisbremse-Verordnung?

Nein. In Flensburg gilt derzeit keine Mietpreisbremse für Neuverträge: Die Miete ist nicht auf „ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 %“ begrenzt. Orientierung zur Vergleichsmiete liefert dennoch der qualifizierte Mietspiegel. Die Landeskulisse ohne Bremse-Verordnung steht im Bundesland-Block.

Quelle: BBSR Bund; Mietpreisbremse LageQuelle: Stadt Flensburg; Mietspiegel 2025

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Flensburg?
  • Dürfen Bestandsmieten um 15 oder 20 Prozent steigen?
  • Bis wann gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?

Seit dem 1. Mai 2024 gilt in Flensburg die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (statt 20 %) bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Verordnung läuft bis zum 30. April 2029. Die Stadt ist in der Landesverordnung namentlich genannt.

Quelle: Land SH; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Flensburg einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich den Mietspiegel Flensburg?
  • Ist der Mietspiegel qualifiziert?

Ja. Der erste qualifizierte Mietspiegel trat am 1. Januar 2024 in Kraft (Ratsbeschluss 14. Dezember 2023). Die Fortschreibung gilt ab dem 1. Juli 2025 für zwei Jahre; die Neuaufstellung ist zum 1. Juli 2027 vorgesehen. Spiegel und Online-Rechner stellt die Stadt kostenfrei bereit.

Quelle: Stadt Flensburg; Mietspiegel 2025

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Flensburg?
  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
  • Gilt der WBS automatisch für eine Sozialwohnung?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. Den Antrag stellen Sie bei der Stadtverwaltung (Wohnungsamt); er ist kostenfrei und gilt in der Regel ein Jahr. Er berechtigt zur Bewerbung — eine Wohnung wird nicht automatisch zugeteilt und muss der Erstwohnsitz sein.

Quelle: Stadt Flensburg; Wohnberechtigungsschein

  • Darf die Grundsteuer in Flensburg auf Mieter umgelegt werden?
  • Wie hoch ist der Hebesatz für die neue Grundsteuer?
  • Steht die Grundsteuer in den Nebenkosten?

Die Grundsteuer darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Flensburg der einheitliche Hebesatz B von 953 % (wertabhängiges Bundesmodell).

Quelle: Statistikamt Nord; Hebesätze 2025Quelle: Stadt Flensburg; Grundsteuer

  • Was kostet Bewohnerparken für Mieter in Flensburg?
  • Bekomme ich als Mieter einen Parkausweis?
  • Reicht die Nebenwohnung für den Ausweis?

Ja — in den sieben Bewohnerparkgebieten (Innenstadt und Mürwik) auch als Mieterin oder Mieter, wenn Sie dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und keinen privaten Stellplatz haben. Die Gebühr beträgt 30,70 € für ein Jahr bzw. 61,40 € für zwei Jahre. Eine Nebenwohnung kann je nach Gebiet ausreichen; ein freier Platz ist nicht garantiert.

Quelle: Stadt Flensburg; BewohnerparkenQuelle: Stadt Flensburg; Bewohnerparkgebiete

  • Was zahlen Familien in Flensburg für die Kita?
  • Sind Kita-Beiträge in Flensburg einkommensabhängig?
  • Gibt es Geschwisterermäßigung?

Elternbeiträge richten sich nach Alter und Betreuungsdauer; für das erste Kind unter drei Jahren 145–232 €, ab drei Jahren bis 31. Juli 2026138–221 €. Das erste Geschwisterkind zahlt 50 %, ab dem zweiten entfällt der Beitrag. Bei geringem Einkommen oder Sozialleistungen ist Ermäßigung bzw. Übernahme auf Antrag möglich.

Quelle: Stadt Flensburg; Kita KostenQuelle: Stadt Flensburg; Kita Ermäßigung

  • Darf mein Vermieter die Wohnung in eine Ferienwohnung umwandeln?
  • Schützt die Zweckentfremdungssatzung Mieter?

Seit dem 1. Juni 2025 darf Wohnraum nur mit Genehmigung der Stadt anderen als Wohnzwecken dienen — etwa als Ferienwohnung über 12 Wochen im Jahr oder bei Leerstand über sechs Monate. Das schützt den knappen Wohnraum; Ihr Mietvertrag und Kündigungsschutz bleiben daneben maßgeblich.

Quelle: Stadt Flensburg; Zweckentfremdung Wohnraum

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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