Modern und gemütlich für mehrere Generationen


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Flensburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Flensburg kauft, plant vor allem die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell): Die Stadt setzt den einheitlichen Hebesatz B auf 953 % — laut Statistikamt Nord der höchste einheitliche Satz im Land. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Die Stadt hat sich für aufkommensneutrale Hebesätze entschieden: Die Gesamteinnahmen sollen gleichbleiben, die Last einzelner Grundstücke kann steigen oder sinken. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis und kein Verkehrswert. Landesweite Kaufnebenkosten — einschließlich Grunderwerbsteuer — stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Statistikamt Nord; Hebesätze 2025Quelle: Stadt Flensburg; Grundsteuer
Seit dem 1. Juni 2025 darf Wohnraum in Flensburg nur mit Genehmigung anderen als Wohnzwecken dienen. Das gilt für Ferienvermietung über 12 Wochen im Kalenderjahr, gewerbliche Nutzung über der Hälfte der Fläche, unbegründeten Leerstand über sechs Monate, Umbau mit Wohnraumverlust und Abriss. Genehmigungen sind Ausnahme; beim Abriss mit gleichwertigem Ersatzwohnraum ist sie in der Regel vorgesehen.
Bestands-Ferienwohnungen, die vor dem Stichtag rechtmäßig und baurechtlich zulässig liefen, gelten nach Stadtangaben nicht als Zweckentfremdung — ohne Baugenehmigung müssen Sie diese nachholen. Wer Übernachtungen anbietet, kann zusätzlich die Beherbergungsabgabe von 7,5 % des Übernachtungspreises (ohne Nebenleistungen) schulden; berufliche Übernachtungen sind ausgenommen. Landes-Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Flensburg; Zweckentfremdung WohnraumQuelle: Stadt Flensburg; Beherbergungsabgabe
Zuständig ist das Amtsgericht Flensburg (Grundbuchamt). Eintragungen laufen in der Regel über den Notar; das Grundbuch wird in Schleswig-Holstein elektronisch geführt. Eine Einsicht braucht ein berechtigtes Interesse — reines Kaufinteresse reicht nicht.
Unbeglaubigte Auszüge kosten vor Ort 10 €, beglaubigte 20 €. Notar- und Grundbuchgebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und kommen zu den Landes-Kaufnebenkosten hinzu. Grundstücksgrenzen stehen nicht im Grundbuch, sondern beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation (Katasteramt).
Quelle: Amtsgericht Flensburg; Grundbuch
Mehr als 90 % der Gebäude hängen am Fernwärmenetz der Stadtwerke (über 700 km Leitungen). Der Wärmeplan (Stand 2024) setzt auf die Transformation dieser Versorgung bis 2035 — weniger auf neue Einzelheizungsgebiete. Vor dem Kauf prüfen Sie Anschluss, Vertrag und Übergabestation.
Amtliche Bodenrichtwerte beschließt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Flensburg; die Geschäftsstelle liegt beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation. Die Werte erscheinen kostenfrei in der digitalen Karte (DigitalerAtlasNord). Sie sind Lageorientierung, kein Kaufpreis Ihres Objekts.
Quelle: Stadt Flensburg; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Flensburg; FernwärmeQuelle: Gutachterausschuss Flensburg; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:
Ja. In Schleswig-Holstein — und damit in Flensburg — beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage. Satz und Quelle stehen im Bundesland-Block.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Eine Maklerprovision nur, wenn vereinbart. Den landesweiten Steuersatz und die Solarpflicht beim Wohnungsneubau (EWKG) finden Sie im Bundesland-Block.
Zuständig ist das Amtsgericht Flensburg (Grundbuchamt). Eintragungen laufen in der Regel über den Notar. Eine Einsicht braucht ein berechtigtes Interesse — reines Kaufinteresse reicht nicht. Unbeglaubigte Auszüge kosten vor Ort 10 €, beglaubigte 20 €.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt das wertabhängige Bundesmodell; der einheitliche Hebesatz B liegt bei 953 % — laut Statistikamt Nord der höchste einheitliche Satz in Schleswig-Holstein. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Die Stadt zielt auf Aufkommensneutralität insgesamt.
Quelle: Statistikamt Nord; Hebesätze 2025Quelle: Stadt Flensburg; Grundsteuer
Ja. Mehr als 90 % der Gebäude hängen am Fernwärmenetz der Stadtwerke (über 700 km). Der Wärmeplan (Stand 2024) setzt auf die Transformation bis 2035 — prüfen Sie vor dem Kauf Anschluss und Vertragslage.
Quelle: Stadt Flensburg; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Flensburg; Fernwärme
Seit dem 1. Juni 2025 brauchen Sie eine Genehmigung, wenn die Feriennutzung 12 Wochen im Jahr übersteigt. Rechtmäßig zulässige Bestands-Ferienwohnungen von vor dem Stichtag gelten nach Stadtangaben nicht als Zweckentfremdung. Wer Übernachtungen anbietet, kann die Beherbergungsabgabe von 7,5 % des Übernachtungspreises schulden.
Quelle: Stadt Flensburg; Zweckentfremdung WohnraumQuelle: Stadt Flensburg; Beherbergungsabgabe
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Flensburg; die Geschäftsstelle liegt beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation. Die Werte sind kostenfrei in der digitalen Bodenrichtwertkarte (DigitalerAtlasNord) einsehbar — als Lageorientierung, nicht als Kaufpreis Ihres Objekts.
Ja — keine allgemeine Beitragsfreiheit. Beiträge hängen von Alter und Betreuungsdauer ab (u. a. 145–232 € unter drei bzw. 138–221 € ab drei Jahren bis 31. Juli 2026). Ab dem 1. August 2026 steigen die Sätze ab drei Jahren leicht; das Mittagessen kostet dann 60 €. Ermäßigung bei geringem Einkommen ist auf Antrag möglich.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden