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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Chemnitz – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Chemnitz kauft, plant die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit dem kommunalen Hebesatz: Grundsteuer B 493 %, Grundsteuer A 350 % (Satzung ab 1. Januar 2025, Beschluss vom 25. September 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Der Grundsteuerwert ist kein Verkaufspreis.
Chemnitz steht nicht in der sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung: Wenn Sie die Immobilie vermieten, gilt hier derzeit keine gesetzliche Neuvertragsbremse. Im Bestand bleibt die Kappungsgrenze bei 20 % in drei Jahren.
Quelle: Stadt Chemnitz; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Land Sachsen; Mietpreisbegrenzung
Am 27. Mai 2026 hat der Stadtrat den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Er zeigt, in welchen Gebieten eher Fernwärme, Nahwärme oder dezentrale erneuerbare Systeme vorgesehen sind — Orientierung für mögliche Folgekosten beim Heizungswechsel, ohne Anschlusszwang und ohne Pflicht zum sofortigen Tausch.
Städtisches Ziel ist klimaneutrale Wärme bis 2040. In der Beteiligung Anfang 2026 gingen 32 Stellungnahmen ein; dezentrale Lösungen (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) wurden stärker betont. Eins energie und der Netzbetreiber inetz sind an der Planung beteiligt. Für Käufer lohnt der Blick auf die Gebietseinteilung der Adresse, bevor Sie eine Heizung fest einplanen.
Quelle: Stadt Chemnitz; Wärmeplanung
Zuständig für Grundbucheinträge ist das Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz. Einen einfachen Ausdruck beantragen Sie dort gegen 10 €, einen amtlichen Ausdruck gegen 20 €; private Internetportale sind keine offiziellen sächsischen Stellen. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge in der Regel elektronisch. Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Amtliche Bodenrichtwerte liefert kostenfrei BORIS Sachsen — als durchschnittlicher Lagewert je Zone, nicht als Kaufpreis Ihres Objekts. Über die Sächsische Aufbaubank (SAB) gibt es den Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen für die Sanierung selbstgenutzter Gebäude mit bis zu vier Wohnungen; Antrag vor Vorhabenbeginn, andere Förderungen (KfW/BAFA) sind vorrangig.
Quelle: Amtsgericht Chemnitz; GrundbuchamtQuelle: BORIS Sachsen; BodenrichtwerteQuelle: SAB Sachsen; Klimafreundlicher Wohnen
Chemnitz veröffentlicht Hochwassergefahrenkarten für die Gewässer Chemnitz, Würschnitz, Zwönitz, Kappelbach und Pleißenbach. Die Karten zeigen Überschwemmungsflächen für unterschiedliche Wiederkehrintervalle — nicht jede Adresse ist gleich betroffen. Für den Pleißenbach gelten seit 2021 neu festgesetzte Überschwemmungsgebiete; die älteren Gefahrenkarten von 2010 bilden das Risiko dort nicht mehr korrekt ab.
Prüfen Sie vor dem Kauf die Lage Ihres Flurstücks in den städtischen Karten und, wo ausgewiesen, festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Der Lagecheck gehört zum Kauf in Tallagen und entlang der Gewässer — unabhängig von der Optik des Gebäudes.
Quelle: Stadt Chemnitz; Hochwassergefahrenkarten
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen:
In Sachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5,5 %; Satz und Quellen-Chip stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Neben der landesweiten Grunderwerbsteuer (siehe Bundesland-Block) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab — Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung. Beim Amtsgericht Chemnitz kostet ein einfacher Grundbuchausdruck 10 €, ein amtlicher 20 €. Bei Wohnimmobilien gelten für Maklerprovisionen die bundesweiten Regeln. Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Zuständig ist das Amtsgericht Chemnitz (Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz) mit seinem Grundbuchamt. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge in der Regel elektronisch. Privatpersonen beantragen Ausdrücke beim Gericht und müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen; Online-Angebote privater Portale sind keine offiziellen sächsischen Stellen.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Sachsen das wertabhängige Bundesmodell (Grundsteuerwert, kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. In Chemnitz beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B 493 %, für Grundsteuer A 350 % (Satzung ab 1. Januar 2025).
Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss; für Sachsen sind sie kostenfrei über BORIS Sachsen abrufbar (Adresse oder Flurstück). Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens in einer Zone — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts.
Über die Sächsische Aufbaubank (SAB) gibt es den Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen — ein zinsvergünstigtes Darlehen für die klimafreundliche Sanierung selbstgenutzter Wohnimmobilien (bis vier Wohneinheiten, Antrag vor Vorhabenbeginn). Bundesprogramme (KfW/BAFA) sind oft vorrangig zu nutzen. Konditionen prüfen Sie aktuell im SAB-Förderportal.
Der Stadtrat hat den kommunalen Wärmeplan am 27. Mai 2026 beschlossen. Er zeigt gebietsweise Fernwärme, Nahwärme oder dezentrale erneuerbare Systeme und zielt auf klimaneutrale Wärme bis 2040. Es besteht kein Anschlusszwang und keine Pflicht zum sofortigen Heizungstausch — beim Kauf lohnt der Blick in die Gebietseinteilung.
Je nach Lage ja. Die Stadt stellt Gefahrenkarten für Chemnitz, Würschnitz, Zwönitz, Kappelbach und Pleißenbach bereit. Nicht jede Adresse ist betroffen — der Flurstückscheck gehört zum Kauf in Tallagen. Am Pleißenbach gelten seit 2021 neu festgesetzte Überschwemmungsgebiete.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden