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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Limbach-Oberfrohna – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Limbach-Oberfrohna kauft, plant die laufende Grundsteuer mit Hebesatz B 370 % nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) und den am 3. November 2025 gebilligten Wärmeplan als Orientierungsrahmen für Heizung und Netze — ohne Anschlusszwang. Landes-Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block. Beim späteren Vermieten gilt hier keine Mietpreisbremse.
Quelle: Stadt Limbach-Oberfrohna; GrundsteuerreformQuelle: Freie Presse; Hebesatz BeschlussQuelle: Stadt Limbach-Oberfrohna; WärmeplanungQuelle: REVOSax Sachsen; Mietpreisbremse
Eintragungen und Auszüge für Grundstücke in Limbach-Oberfrohna (PLZ 09212) führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal (Conrad-Clauß-Straße 11, 09337 Hohenstein-Ernstthal). Kaufinteressierte brauchen für die Einsicht in der Regel ein berechtigtes Interesse oder eine Vollmacht des Eigentümers. Fragen zur Bewertung und zum Messbetrag der neuen Grundsteuer beantwortet das Finanzamt Zwickau, nicht die Stadt.
Quelle: Justiz Sachsen; GrundbuchamtQuelle: Portal Grundbuchamt; Zuständigkeit 09212Quelle: Stadt Limbach-Oberfrohna; Finanzamt Zwickau
Amtliche Bodenrichtwerte für Limbach-Oberfrohna finden Sie im Portal BORIS Sachsen (Bodenrichtwert-Informationssystem). Suchen Sie dort nach Adresse oder Flurstück und wählen Sie die passende Zone sowie den aktuellen Stichtag. Der Zonenwert ist ein Lagehinweis der Gutachterausschüsse — kein Verkaufspreis und kein Ersatz für die individuelle Wertermittlung.
Quelle: BORIS Sachsen; Bodenrichtwerte
Bis zur geplanten Regionalstadtbahn (Chemnitzer Modell Stufe 4, Mitte der 2030er Jahre) bleibt der PlusBus 526 die Alltagsverbindung nach Chemnitz. Der VMS hat das örtliche Eisenbahnnetz im März 2025 gepachtet — ein Zwischenschritt vor Bau und Inbetriebnahme. Für Lageentscheidungen zählt die Bus-Situation heute; den landesweiten Grunderwerbsteuersatz finden Sie im Bundesland-Block.
Quelle: VMS; Chemnitzer ModellQuelle: Stadt Limbach-Oberfrohna; PlusBus 526
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen:
5,5 % des Kaufpreises — landesweit in Sachsen. Details und Quelle stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Typisch: Notar- und Grundbuchgebühren nach Gerichts- und Notarkostengesetz sowie — bei Beauftragung — Maklercourtage. Die Grunderwerbsteuer ist meist der größte Einzelposten; die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis und vom Beurkundungsumfang ab.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) liegt Hebesatz B bei 370 % (Stand 2025). Das Finanzamt Zwickau setzt den Messbetrag; die Stadt stellt den Zahlbescheid aus. Sachsen nutzt das wertabhängige Bundesmodell — der Betrag ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Limbach-Oberfrohna; GrundsteuerreformQuelle: Freie Presse; Hebesatz Beschluss
Beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, Conrad-Clauß-Straße 11, 09337 Hohenstein-Ernstthal — zuständig für PLZ 09212 Limbach-Oberfrohna. Einsicht und Auszug setzen berechtigtes Interesse voraus (Eigentümer stets; Kaufinteressierte oft mit Eigentümervollmacht).
Quelle: Justiz Sachsen; GrundbuchamtQuelle: Portal Grundbuchamt; Zuständigkeit 09212
Im Portal BORIS Sachsen (Bodenrichtwert-Informationssystem). Adresse oder Flurstück eingeben, Zone und Stichtag wählen. Der Wert ist ein zonaler Lagehinweis der Gutachterausschüsse — kein Verkehrswert und kein Ersatz für ein Gutachten.
Der Stadtrat hat den Wärmeplan am 3. November 2025 gebilligt. Er zeigt Orientierungsgebiete für Netze und dezentrale Lösungen bis 2045 — ohne Anschlusszwang. Kaufinteressierte nutzen ihn als Planungshilfe; konkrete Tauschpflichten folgen GEG und ggf. späteren Satzungen.
Heute: PlusBus 526 (VMS). Perspektivisch: Wiederanbindung per Chemnitzer Modell Stufe 4 Mitte der 2030er Jahre; der VMS hat das Eisenbahnnetz im März 2025 gepachtet. Für Lageentscheidungen ist die Zwischenlösung Bus relevant.
Keine Mietpreisbremse in Limbach-Oberfrohna (nur Dresden/Leipzig). Im Bestand bleibt die Kappungsgrenze bei 20 % in drei Jahren. Bundesweite Regeln zu Vergleichsmiete und Form bleiben unberührt.
Quelle: REVOSax Sachsen; MietpreisbremseQuelle: Freistaat Sachsen; Kappungsgrenze
Keine Beitragsfreiheit. Ab 1. Januar 2026 Elternanteile 20 % / 28 % / 30 % (Krippe / Kindergarten / Hort); ungekürzt etwa 291 € / 204 € / 148 € monatlich. Für Familien-Budgets nach dem Kauf ein fester Kostenfaktor.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden