Immobilien zum Mieten in Burg bei Magdeburg
0 Immobilien werden in Burg bei Magdeburg zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Burg bei Magdeburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Burg bei Magdeburg
Burg bei Magdeburg steht nicht unter der Mietpreisbremse: Sachsen-Anhalt hat keine Gebietsverordnung erlassen, und die Kreisstadt ist darin nicht ausgewiesen. Einen von der Stadt anerkannten amtlichen Mietspiegel nach BGB gibt es derzeit nicht — Portal-„Mietspiegel“ aus Angebotsdaten ersetzen ihn nicht. Neuvertragsmieten und Erhöhungen prüfen Sie deshalb über Vergleichswohnungen, Gutachten oder umliegende Spiegel, nicht über eine Burg-Tabelle der Verwaltung.
Quelle: BBSR; Mietpreisbremse LänderQuelle: Geodatenportal Sachsen-Anhalt; Mietübersichten
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist nicht die Stadtverwaltung allein, sondern die Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Jerichower Land in Burg (Bahnhofstraße 9; Kontakt bau@lkjl.de). Formulare und Unterlagenliste (Ausweis, Einkommensnachweise) erhalten Sie dort. Der Schein gilt für Sozialwohnungen in Sachsen-Anhalt — prüfen Sie die Einkommensgrenzen vor dem Antrag.
Quelle: Landkreis Jerichower Land; Wohnberechtigungsschein
Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?
Ohne abgesenkte Landes-Kappung gilt die allgemeine Regel: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Eine 15-Prozent-Kappung für Burg gibt es nicht. Fehlt ein örtlicher Mietspiegel, müssen Vermieter die Erhöhung anders begründen — etwa mit drei Vergleichswohnungen oder einem Gutachten. Staffel- und Indexmieten folgen eigenen Vertragsregeln.
Quelle: BBSR; Mieterschutz Länder
Was zahlen Familien für die Kita?
In Burg gelten städtische Kostenbeiträge nach Betreuungsumfang (Satzung ab 1. Januar 2024): In der Krippe liegen die Monatsbeiträge je nach Stundenkontingent etwa zwischen 183 € und 280 €, im Kindergarten zwischen 167 € und 230 €. Verpflegung kommt oft hinzu. Bei niedrigem Einkommen kann der Landkreis Jerichower Land Kostenanteile übernehmen — Antrag beim Jugendamt. Landes-Geschwisterregeln können entlasten; Details stehen im aktuellen Bescheid.
Quelle: Stadt Burg; Kita KostenbeitragssatzungQuelle: Landkreis Jerichower Land; Kita Kostenübernahme
Bundesland Sachsen-Anhalt:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse: keine Landesverordnung
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen-Anhalt:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Statistik Sachsen-Anhalt; Grunderwerbsteuer
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Finanzamt Sachsen-Anhalt; Grundsteuerreform
- Keine Mietpreisbremse-Ausweisung — Quelle: BBSR; Mietpreisbremse Länder
Häufige Fragen zum Mieten in Burg bei Magdeburg
- Gilt in Burg bei Magdeburg die Mietpreisbremse?
- Ist die Neuvertragsmiete in Burg gedeckelt?
- Steht Burg in einer Mieterschutzverordnung?
Nein. Sachsen-Anhalt hat keine Verordnung zu Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Mietpreisbremse gilt in Burg bei Magdeburg daher nicht — die vereinbarte Nettokaltmiete beim Neuabschluss ist nicht auf Vergleichsmiete plus 10 % begrenzt.
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
- Darf die Miete in drei Jahren um 20 Prozent steigen?
- Gibt es eine 15-Prozent-Kappung in Burg?
Es gilt die allgemeine Grenze: höchstens 20 % Erhöhung der Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren, und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Eine abgesenkte 15-Prozent-Kappung für Burg gibt es nicht.
- Gibt es in Burg einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
Ein von der Stadt veröffentlichter amtlicher Mietspiegel nach BGB ist derzeit nicht bekannt. Gemeinden unter 50.000 Einwohnern sind dazu nicht verpflichtet. Landes-Mietübersichten und Portal-Auswertungen sind keine Mietspiegel nach § 558c/558d BGB.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein für Burg?
- Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
- Welches Amt stellt den WBS aus?
Ja — für geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist die Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Jerichower Land in Burg (Bahnhofstraße 9, bau@lkjl.de). Ausweis und Einkommensnachweise mitbringen.
- Dürfen Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?
- Steht die neue Grundsteuer in den Nebenkosten?
Ja — wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Seit der Reform (ab 2025) ändert sich an dieser Logik nichts; maßgeblich sind Vertrag und Betriebskostenverordnung. In Burg gelten differenzierte Hebesätze — der Betrag steht im Bescheid.
Quelle: Finanzamt Sachsen-Anhalt; Grundsteuer 2025Quelle: Stadt Burg; Hebesatzsatzung
- Was zahlen Mieter-Familien für die Kita in Burg?
- Wie hoch sind Krippen- und Kindergartenbeiträge?
Laut städtischer Kostenbeitragssatzung (ab 2024): Krippe etwa 183–280 €, Kindergarten 167–230 € monatlich je nach Stunden. Bei niedrigem Einkommen kann der Landkreis Anteile übernehmen.
- Was kostet Parken ohne eigenen Stellplatz?
- Brauche ich in Burg einen Bewohnerparkausweis?
Auf gebührenpflichtigen städtischen Parkplätzen gelten die Parkplatzgebühren (u. a. Tagesticket 5 €). Ein flächendeckendes Bewohnerparken wie in Großstädten ist in den städtischen Parkregeln so nicht ausgewiesen — im Zweifel Ortsschilder und Satzung prüfen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden